Erstellt am 20.01.2015 um 21:19 Uhr von nicoline
*****Ja!*****
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__25.html
Erstellt am 20.01.2015 um 22:02 Uhr von Yvonneverb
Danke für die Antwort :)
Der Nachfolger der als nächstes nachrücken würde
hat ohne eine Absprache mit dem Geschäftsführer über eventuelle Schwierigkeiten
nun einer Pfändung seines (Nachfolger) Lohnes zugestimmt/eingeleitet.
Der Arbeitgeber befürchtet weitere Probleme mit diesem jungen Angestellten
und durch das Nachrücken wäre er vor Kündigung geschützt. Oder?
Was ist zu tun?
Kann man in diesem Fall neu wählen?
Erstellt am 20.01.2015 um 22:14 Uhr von Kölner
@Yvonne...
Sach mal, spinnst Du? Was soll das?
Hast Du keine Ahnung, wie eine Überschuldung und Pfändung funktioniert? Es ist wirklich dumm, wenn man das nachplappert, was ein GF hier dem BR diktiert.
Ich würde als BRM das Amt niederlegen und dem betroffenen Kollegen das Feld überlassen. Dieser hat vermutlich mehr Interesse daran, sich für die Kollegen einzusetzen.
Erstellt am 20.01.2015 um 22:26 Uhr von AlterMann
Hallo Yvonne,
nicoline hat's schon geschrieben: Da gibt es so einen Paragraphen, der das regelt.
Ein BR hat das Gesetz zu kennen und sich danach zu richten. Basta.
Und was eine Lohnpfändung mit darüber aussagt, ob der Kollege im BR gute Arbeit macht, erschließt sich mir nicht und interessiert auch nicht. Der Mann ist gewählt, Ihr habt das zu akzeptieren.
Mit anderen Worten: Schließe mich kölner an, wenn auch nicht seinem Duktus :)
Erstellt am 21.01.2015 um 00:08 Uhr von Snooker
Wie hohl muss man eigentlich an der Rheinstadt sein, Threadverfasser hier in so einer Art und Weise an zu gehen, nur weil sie hier einen Sachverhalt wieder gibt der sich in ihrem Betrieb ereignet hat und in dem sie noch nicht einmal involviert war.
Erstellt am 21.01.2015 um 07:27 Uhr von Kölner
DU hast Dein Recht verloren, andere Leute zu kritisieren. DU bist bedauerlicherweis auch nicht in der Lage, zu denken. Rainer, es ist wie es ist, Du musst Dich nicht mehr beweisen. Du bist hier durch und das werde ich gerne weiterhin kundtun!
Erstellt am 21.01.2015 um 07:51 Uhr von Yvonneverb
Danke für eure Antworten.
Ich bin neu im Betriebsrat und ja, ich bin dabei zu lernen!
Mal gut dass ihr auch von vorne herein alles wusstet. :(
Trotzdem danke...
Meine Frage ist nun: Wie unterstütze ich den Nachfolger?
Reicht der eine Paragraph aus?
Erstellt am 21.01.2015 um 08:28 Uhr von Snooker
@Kölner
Wenn ich Gruß ans denken senden kann hab ich ja noch Glück. Wo schickst Du deine Grüsse hin wenn da nix iss. Von mir ein Gruss mit ins Nirvana.
Erstellt am 21.01.2015 um 09:38 Uhr von Snooker
@ Yvonneverb
Du schreibst:
*Der Nachfolger der als nächstes nachrücken würde
hat ohne eine Absprache mit dem Geschäftsführer über eventuelle Schwierigkeiten
nun einer Pfändung seines (Nachfolger) Lohnes zugestimmt/eingeleitet.*
Wenn der Nachrücker der als nächstes nachrücken würde, die mit der dafür zuständigen Stelle getan hat, so hat er sich in Sachen eingemischt die Ihn gar nichts angehen. Er hat weder die Befugniss als Betriebsratsmitglied dazu, noch die als MA des Betriebes, da Lohnpfändungen zwischen AG und AN eine privatrechtliche Sache ist. Dies würde ich allen hier (benannt) beteiligten Personen auch so mitteilen.
Dem Nachrücker der als nächstes nachrücken würde , würde ich ganz deutlich sagen das er alleingänge im Namen des BR demnächst zu unterlassen hat und das Dinge die in die Verwaltung oder zum AG gesprochen werden allein Aufgabe des BRV ist.
Der Stelle wo der Nachfolger der als nächstes nachrücken würde, dies kunt getan hat (und auch dem AG) würde ich auch mitteilen das nur das was über dem BRV kommuniziert wird Gültigkeit hat, sofern dies per Beschluss beschlossen wurde oder aber unter den allgemeinen Aufgaben des BRV zählt.
Der Person die Geld gepfändet werden soll, kannst du nur anraten das dieser sich mit dem AG zusammen setzt wegen der Pfändungen, gegebenfalls vorher rechtlichen Rat bei einem Anwalt suchen.
Dies ist das was Du machen kannst und was man dir hier raten kann.
Wünsche Dir ein gutes gelingen.
Erstellt am 21.01.2015 um 10:01 Uhr von gironimo
Der Kollege rückt nach - daran gibt es nichts zu deuten. Es geschieht automatisch. Ist der eine weg, erhält der Nachrücker das Amt.
Die Meinung der Geschäftsleitung ist in dieser Frage unerheblich.
Als BR braucht Ihr gar nichts mehr tun - nur den Kollegen zu den Sitzungen einladen.
Vielleicht noch einen Dreizeiler an die Geschäftsleitung und als Aushang zur Info an die AN. Nach dem Motto: Da Kollege xyz aus dem Unternehmen ausscheidet, rückt Kollege abc in den BR nach ......
Erstellt am 21.01.2015 um 10:06 Uhr von Dezibel
@Snooker: Jetzt hast Du es auch bei mir vertan. Du liegst ja sowas von daneben ...
Der Nachrücker hat einer Pfändung SEINES Lohnes zugestimmt, der AG befürchtet noch mehr Ärger mit ihm und hat Angst vor dem Kündigungsschutz des neuen BR-Mitgliedes.
Na und? Es ist, wie es ist, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Er wurde gewählt und rückt nach und wenn er den Eiffelturm privat verkauft hätte.
Seine Privatangelegenheiten haben zunächst mal gar nichts mit seinem Mandat zu tun.
Und was der AG befürchtet, das kann er sich aufschreiben und an die Wand hängen.
Erstellt am 21.01.2015 um 12:47 Uhr von Snooker
Sorry Dezibel, ich verstehe die Sachlage hier anders. So als wenn der Nachgerückte über einen anderen bestimmen wollte-------nämlich die Person die dann als der nächste Nachrücker anstehen würde.
Wenn dem so ist wie Du es dar stellst, ziehe ich meine Aussgen naturlich ohne wenn und aber zurück.
Vielleicht sollte die Fragestellerin mal aufbröseln und gegebenfalles die Personen mit A,B und/oder C titulieren.
Erstellt am 21.01.2015 um 12:58 Uhr von moreno
@Snooker was verstehst Du denn nicht? Ein BRM hört auf und der der dran ist mit nachrücken ist nicht beliebt beim Chef. Der versucht jetzt seinen unerfahrenen Betriebsrat zu manipulieren. Also ganz einfach Mail an Chef das BRM WZ scheidet zu dem Zeitpunkt aus und das Ersatzmitglied XY rückt nach. Egal ob er Schulden hat/ Schwul ist / Lange Haare oder Tattoos hat :-)
Erstellt am 21.01.2015 um 13:15 Uhr von Snooker
@moreno
ne iss klar. Ich hab mir da jetzt noch 5 mal hintereinander durch gelesen und ziehe meine Aussage zurück. Brech ich mir aber auch keinen bei ab, da Du und Dezibel mich vernünftig mit der Nase rein gestossen habt. Passt schon ;-)
Erstellt am 21.01.2015 um 14:06 Uhr von Yvonneverb
Es tut mir sehr leid, dass ich scheinbar zu schwierig geschrieben habe.
Person A hat die Firma verlassen und Person B rückt nach
und hat der Lohnpfändung zugestimmt.....
Ich bedanke mich für eure Antworten :)
Erstellt am 21.01.2015 um 14:10 Uhr von Snooker
Dann ist es schon so wie von den anderen beschrieben. Meine Antworten kannste streichen.