Personalplanung
Der AG muss mir laut Gesetz ja die Personalplanung bzw.die Berechnung aushändigen/mitteilen.Was kann ich tun wenn er dem nicht nachkommt?
Community-Antworten (4)
18.01.2015 um 14:33 Uhr
Hat der AG denn gerechnet? Oder macht der AG das aus den Bauch raus?
18.01.2015 um 14:53 Uhr
Nein der hat gerechnet, der hat mir dieZahlen auch mal kurz unter die Nase gehalten.
18.01.2015 um 14:58 Uhr
Was kann ich tun wenn er dem nicht nachkommt? <
Du berufst Dich auf Deinen Informationsanspruch (§ 92 BetrVG) und forderst ihn auf, Dir die Planung vorzulegen; wenn nicht, gibt es den § 23 Abs. 3 BetrVG
18.01.2015 um 17:01 Uhr
Personalplanung >> http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg092.html
Falls es einen WA gibt >> § 106 BetrVG
Interessant ist, was das LAG Niedersachsen dazu meint: 4.6.2007 , 12 TaBV 56/06
Auch informativ: http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_47.pdf
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