Erstellt am 18.01.2015 um 13:33 Uhr von ganther
Hat der AG denn gerechnet? Oder macht der AG das aus den Bauch raus?
Erstellt am 18.01.2015 um 13:53 Uhr von BRman
Nein der hat gerechnet, der hat mir dieZahlen auch mal kurz unter die Nase gehalten.
Erstellt am 18.01.2015 um 13:58 Uhr von gironimo
>Was kann ich tun wenn er dem nicht nachkommt? <
Du berufst Dich auf Deinen Informationsanspruch (§ 92 BetrVG) und forderst ihn auf, Dir die Planung vorzulegen; wenn nicht, gibt es den § 23 Abs. 3 BetrVG
Erstellt am 18.01.2015 um 16:01 Uhr von Hoppel
Personalplanung >> http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg092.html
Falls es einen WA gibt >> § 106 BetrVG
Interessant ist, was das LAG Niedersachsen dazu meint: 4.6.2007 , 12 TaBV 56/06
Auch informativ: http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_47.pdf