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Personalplanung

B
BRman
Jan 2018 bearbeitet

Der AG muss mir laut Gesetz ja die Personalplanung bzw.die Berechnung aushändigen/mitteilen.Was kann ich tun wenn er dem nicht nachkommt?

1.20904

Community-Antworten (4)

G
ganther

18.01.2015 um 14:33 Uhr

Hat der AG denn gerechnet? Oder macht der AG das aus den Bauch raus?

B
BRman

18.01.2015 um 14:53 Uhr

Nein der hat gerechnet, der hat mir dieZahlen auch mal kurz unter die Nase gehalten.

G
gironimo

18.01.2015 um 14:58 Uhr

Was kann ich tun wenn er dem nicht nachkommt? <

Du berufst Dich auf Deinen Informationsanspruch (§ 92 BetrVG) und forderst ihn auf, Dir die Planung vorzulegen; wenn nicht, gibt es den § 23 Abs. 3 BetrVG

H
Hoppel

18.01.2015 um 17:01 Uhr

Personalplanung >> http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg092.html

Falls es einen WA gibt >> § 106 BetrVG

Interessant ist, was das LAG Niedersachsen dazu meint: 4.6.2007 , 12 TaBV 56/06

Auch informativ: http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_47.pdf

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