Guten Tag, ich habe folgende Frage:
Ich wurde als Nachrücker kurzfristig zu einer BR-Sitzung gerufen. An diesem Tag hätte ich Spätdienst und damit eine Nachtstunde erhalten. Durch die BR-Sitzung habe ich einen Zwischendienst gemacht. Darf ich trotzdem den schon lange vorher geplanten Spätdienst aufschreiben? Ich bin nämlich genau an der 110-Stunden-grenze und wenn ich die Nachtstunde nicht erhalte geht mir ein Urlaubstag flöten.
Und was wäre die genaue Begründung? Ich vermute §37(3)? Und gibt es einen Kommentar dazu?