Erstellt am 10.12.2014 um 07:51 Uhr von gironimo
Wenn andere AN, die eine Dienstfahrt unternehmen ebenfalls die Möglichkeit haben, ist das o.k.
Es gibt aber AG die Anspruch auf eventuelle Vergünstigungen erheben - sie haben das Ticket ja bezahlt.
Erstellt am 10.12.2014 um 07:58 Uhr von metallica
Die Bonusmeilen gehören dem AG. Eine private Nutzung kann u.U. bis zum Kündigungsgrund führen (siehe Bonusmeilen-Affäre). Da die Boni häufig personalisiert und nicht übertragbar sind, lohnt es sich im Rahmen einer BV die entsprechende Verrechnung mit dem AG zu besprechen.
Erstellt am 10.12.2014 um 08:14 Uhr von chikaguer
Danke für eure Antworten!
Habe mir das nach Durchsicht des BAG Urteils schon gedacht,
eine BV wäre sicherlich die beste Lösung. Ob und wie der Arbeitgeber darauf eingeht werden
wir dann sehen.
Sofern das bis in die Einigungsstelle ginge hätten wir mit Sicherheit aufgrund des vorangegangenen Urteils eh verloren.
Erstellt am 10.12.2014 um 08:29 Uhr von Kölner
Mal ganz im Ernst:
Wie kommt man auf die Idee, Bonusmeilen einstecken zu wollen? Wie kommt man darauf, so eine Frage ernsthaft zu stellen?
Das sollte gerade für BRM das absolute 'no-go' sein.
Und eine BV würde ich auch nicht anstrengen deswegen. Schon gar nicht, um seinen eigenen BR-Vorteil zu manifestieren! Zumal es dann sehr schnell in den geldwerten Vorteil geht, den man dann versteuern müsste.
Erstellt am 10.12.2014 um 11:30 Uhr von matallica
Natürlich meine ich eine BV für alle Mitarbeiter zum Umgang mit solchen Boni. Br- Reisen sind dann wie normale AZ zu werten. Ob man diese dann nochmal separat in der BV erwähnt, würde ich den Beteiligten überlassen.
Erstellt am 10.12.2014 um 12:08 Uhr von Hoppel
@ chikaguer
Der AG kann prinzipiell einen Herausgabeanspruch geltend machen > § 667 BGB: "Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben."
Siehe auch: BAG, Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 500/05
Als BRM wird man im Regelfall zwar nicht durch AG beauftragt, die Dienstreise XY durchzuführen, aber der AG bezahlt die Reisekosten! Entsprechend hat er auch hier einen Anspruch darauf, dass z.B. Meilen nicht für´s Privatvergnügen genutzt werden.
Aber warum wollt ihr jetzt eine Selbstverständlichkeit per BV regeln? Versteh ich nicht!
Erstellt am 10.12.2014 um 15:44 Uhr von metallica
Die Herausgabe ist in den meisten Fällen nicht praktikabel:
http://www.heise.de/resale/artikel/Dienstreise-Wem-gehoeren-die-Bonus-Meilen-1207183.html
Daher hatte ich an eine freiwillige BV zum Wie (als Ansatz) und im Zuge dessen vielleicht auch zum Ob (private Teilnutzung u.ä.) gedacht.