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bahn.bonus und Flugmeilen

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chikaguer
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen. Meine Frage ist, sofern man als BR Mitglied reist (Kostenübernahme durch die Firma, Reisezeit=Arbeitszeit), ist es erlaubt über die Ticketkäufe bei der Bahn Privat bonuspunkte oder equivalent Flugmeilen zu sammeln? Oder entseht hierdurch eine bevorteilung gegenüber dem "normalen" Arbeitnehmer?

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

10.12.2014 um 08:51 Uhr

Wenn andere AN, die eine Dienstfahrt unternehmen ebenfalls die Möglichkeit haben, ist das o.k.

Es gibt aber AG die Anspruch auf eventuelle Vergünstigungen erheben - sie haben das Ticket ja bezahlt.

M
metallica

10.12.2014 um 08:58 Uhr

Die Bonusmeilen gehören dem AG. Eine private Nutzung kann u.U. bis zum Kündigungsgrund führen (siehe Bonusmeilen-Affäre). Da die Boni häufig personalisiert und nicht übertragbar sind, lohnt es sich im Rahmen einer BV die entsprechende Verrechnung mit dem AG zu besprechen.

C
chikaguer

10.12.2014 um 09:14 Uhr

Danke für eure Antworten! Habe mir das nach Durchsicht des BAG Urteils schon gedacht, eine BV wäre sicherlich die beste Lösung. Ob und wie der Arbeitgeber darauf eingeht werden wir dann sehen. Sofern das bis in die Einigungsstelle ginge hätten wir mit Sicherheit aufgrund des vorangegangenen Urteils eh verloren.

K
Kölner

10.12.2014 um 09:29 Uhr

Mal ganz im Ernst: Wie kommt man auf die Idee, Bonusmeilen einstecken zu wollen? Wie kommt man darauf, so eine Frage ernsthaft zu stellen? Das sollte gerade für BRM das absolute 'no-go' sein.

Und eine BV würde ich auch nicht anstrengen deswegen. Schon gar nicht, um seinen eigenen BR-Vorteil zu manifestieren! Zumal es dann sehr schnell in den geldwerten Vorteil geht, den man dann versteuern müsste.

M
matallica

10.12.2014 um 12:30 Uhr

Natürlich meine ich eine BV für alle Mitarbeiter zum Umgang mit solchen Boni. Br- Reisen sind dann wie normale AZ zu werten. Ob man diese dann nochmal separat in der BV erwähnt, würde ich den Beteiligten überlassen.

H
Hoppel

10.12.2014 um 13:08 Uhr

@ chikaguer

Der AG kann prinzipiell einen Herausgabeanspruch geltend machen > § 667 BGB: "Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben."

Siehe auch: BAG, Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 500/05

Als BRM wird man im Regelfall zwar nicht durch AG beauftragt, die Dienstreise XY durchzuführen, aber der AG bezahlt die Reisekosten! Entsprechend hat er auch hier einen Anspruch darauf, dass z.B. Meilen nicht für´s Privatvergnügen genutzt werden.

Aber warum wollt ihr jetzt eine Selbstverständlichkeit per BV regeln? Versteh ich nicht!

M
metallica

10.12.2014 um 16:44 Uhr

Die Herausgabe ist in den meisten Fällen nicht praktikabel:

http://www.heise.de/resale/artikel/Dienstreise-Wem-gehoeren-die-Bonus-Meilen-1207183.html

Daher hatte ich an eine freiwillige BV zum Wie (als Ansatz) und im Zuge dessen vielleicht auch zum Ob (private Teilnutzung u.ä.) gedacht.

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