Hallo an Alle,

könnte Ihr mir sagen/schreiben, ob der Betriebsrat z. b . nach § 99 BetrVG, ein Mitspracherecht bei einer wöchentlichen Arbeitszeiterhöhung von 35 Std. auf 37.5 Std. hat. Hierbei handelt es sich nur um einen Mitarbeiter und nicht um den ganzen Betireb.

In verschiedenen Internet - Berichten habe ich etwas von "nur wenn die Erhöhung mehr als 1 Monat und mindestens 10 Std. wöchtenlich beträgt"! Der Monat wäre gegeben aber die 10 Studen?

Vielen Dank für eure Anworten. Es wäre nett, wenn Ihr mir auch gleich die § dazu schreiben würdet.

Viele Grüße

Carsten