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BR-Konflikt

T
Tisch
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo Experten, weiss jemand hier, wer bei den Interessenkonflikten innerhalb des BR die Anwaltskosten übernimmt, das BR-Mitglied oder der Arbeitgeber? Gibt es hierzu ein BAG Urteil?

Beste Grüße

1.755011

Community-Antworten (11)

M
metallica

28.11.2014 um 00:15 Uhr

Kommt drauf an, nenn mal ein Beispiel.

H
Hartmut

28.11.2014 um 08:28 Uhr

Wenn innerhalb des Gremiums zwei Mitglieder sich streiten, dann ist das ja etwas ganz anderes als ein Konflikt BR vs. Arbeitgeber. Mir ist kein Fall bekannt, wo der Arbeitgeber das bezahlen muss.

EDIT: Hoppel weist auf einen wichtigen Punkt hin: Falls du mit 'Interessenskonflikt' eine Meinungsverschiedenheit zweier BRM zu einem Sachthema meinst, so wird hier eventuell ein RA als Sachverständiger konsultiert (kann ja mal sein), und das zahlt dann der AG. Allerdings, ich verstehe unter 'Interessenskonflikt' einen echten Streit BRM gegen BRM, womöglich gar nicht mal BR-bezogen, bei dem ein RA vor Gericht die Wogen glätten soll. Das wäre wie gesagt nicht vom AG zu tragen.

H
Hoppel

28.11.2014 um 08:39 Uhr

@ Tisch

Auch bei betriebsratsinternen Streitigkeiten sind Kosten für z.B. die Hinzuziehung eines RA vom AG zu tragen. Entscheidend ist, ob das BRM einen Rechtsanspruch geltend macht/machen kann.

Nur allein der "Interessenskonflikt" eines BRM reicht sicherlich NICHT aus!

R
Räcer

28.11.2014 um 16:58 Uhr

Hä??? Wieso das nicht?

Gerade ein "Interessenskonflikt" dürfte es sein, dass ein BRM dazu zwingen kann, dieses per Gericht zu klären.

Schließlich hat doch jedes BRM seine gesetzlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen. Und wenn jetzt einige daher kommen, die ihm dieses Versagen wollen, was ist das dann?

Das solltest du uns jetzt aber mal näher erklären. Nicht das wir dann hinterher mit leerem Geldbeutel dastehen.

P
PeterPaula

30.11.2014 um 12:33 Uhr

Beruht denn dieser "Interessenskonflikt" ( hast vielleicht ein falsches Wort gewählt? ) betriebsverfassungsrechtliche Inhalte oder anders gefragt, hat dieser "Interessenskonflikt" direkt mit der Arbeit des einzelnen BRM zu tun? Konflikte unter BR während der BR-Arbeit, z.B. Meinungsverschiedenheiten oder ein anderer BR hat anders abgestimmt als man es selber gerne gehabt hätte oder die eher persönlicher / privater Natur sind, gehören nicht zu Rechtsstreitigkeiten innerhalb eines BR-Gremiums.

Deshalb schließe ich mich @metallica seiner Frage an: Nenne uns mal ein oder zwei Beispiele, dann kann sehen ob oder ob nicht ;)

K
Kölner

30.11.2014 um 13:09 Uhr

@Räcer So schwierig waren die Ausführungen von Hoppel nicht zu verstehen, es sei denn, dass Du nicht nur befürchtest, dass im Zweifel dein Geldbeutel sich zukünftig leeren könnte, sondern bei dir die Erkenntnis gereift ist, dass sich noch etwas anderes als vollkommen leer erwiesen hat.

C
Cosinus

30.11.2014 um 16:59 Uhr

Nana, verfallen wir jetzt wieder alten Tugenden?

Du hast aber recht, schwierig sind die Ausführungen von Hoppel wirklich nicht zu verstehen. Besonders dann nicht, wenn man etwas auf einen "Interessenskonflikt" beschränkt und dieser dann nichts gilt.

Sich inhaltlich hiermit zu beschäftigen würde auch mehr Sinn machen, als Erkenntnisprobleme auch noch selbst zu bestätigen.

Damit du jetzt nicht wieder extra fragen musst: „Nein, ich bin nicht Räcer!“

Aber sinnloses Zeugs gehört in die Tonne und nicht hierher. Und wenn jemand die Notwendigkeit sieht, sich verteidigen oder auch rechtfertigen zu müssen, kann und sollte er es selbst machen.

S
Sinus

30.11.2014 um 19:31 Uhr

Genau. Cosinus ist der Wahrheit am nächsten. Diesem kölner gehört das Handwerk gelegt. Seit ewigkeiten. Er hat keine Ahnung udn beschimpft andere, gute Menschen, wie cosinus und räcer und ActionHero. Kölner verzieh dich niemand mag dich hier du arroganter

T
tisch

01.12.2014 um 01:03 Uhr

Hallo zusammen, vielen Dank für Eure Kommentare. Es geht bei meiner Anfrage konkret um die Personalplanung des Betriebs und Schulungsplanung des BR, die ich als BRM vom BRV leider nicht bekomme :-( seit einem Jahr warte ich darauf und jedes mal wird es auf die nächste BR-Sitzung verschoben. Jetzt am letzten Freitag sagte mir der BRV, dass er den AG fragen muss, ob er mir beide Pläne weitergeben darf?

BG

C
cosirä

01.12.2014 um 07:44 Uhr

cosinus, sinus, räcer, mir ist die fachlichkeit von kölner lieber, als euer emotionales geseibert .

P
PeterPaula

01.12.2014 um 11:32 Uhr

@tisch, sämtliche Informationen die der BR hat, den BR und die die BR-Arbeit betreffen stehen jedem BR zu. Hast Du Deine Anfragen schriftlich abgegeben? Falls nein, hast Du Mitstreiter ( Zeugen ) die dieses Verhalten bezeugen können? Benötigst Du diese Informationen um Dein Mandat ordnungsgemäß auszuführen?

Wir reden hier somit dann nicht über einen "Interessenkonflikt", wir reden hier von Behinderung der BR-Arbeit nach § 78 BetrVG, worunter auch eine "Erschwerung" und "Verhinderung" zählt.

"Der Begriff der Behinderung ist weit zu verstehen. Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder Verhinderung der BR-Tätigkeit. Eine unzulässige Behinderung der Tätigkeit der Betriebsverfassungsorgane der ArbN Seite kann durch positives Tun, aber auch, soweit eine Mitwirkungspflicht besteht, durch ein Unterlassen erfolgen."

Vom Prinzip her hast Du die Möglichkeit gegen das / die BR rechtlich vorzugehen, die Kosten für diese Rechtsstreitigkeiten hat natürlich der AG nach § 40 BetrVG zu übernehmen. Du solltest, wenn keine anderen Mittel mehr bestehen, zu einem Infogespräch zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. Fairerweise würde ich denjenigen, der dir diese Infos seit langem vorenthält, auf diese Möglichkeit hinweisen und ihn bitten, Dir die angeforderten Infos unverzüglich auszuhändigen, andernfalls....

Optimal wäre hier natürlich auch ein Beschluss des Gremiums, Pflicht wäre dies jedoch nicht ;)

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