Erstellt am 27.11.2014 um 23:15 Uhr von metallica
Kommt drauf an, nenn mal ein Beispiel.
Erstellt am 28.11.2014 um 07:28 Uhr von Hartmut
Wenn innerhalb des Gremiums zwei Mitglieder sich streiten, dann ist das ja etwas ganz anderes als ein Konflikt BR vs. Arbeitgeber. Mir ist kein Fall bekannt, wo der Arbeitgeber das bezahlen muss.
EDIT:
Hoppel weist auf einen wichtigen Punkt hin: Falls du mit 'Interessenskonflikt' eine Meinungsverschiedenheit zweier BRM zu einem Sachthema meinst, so wird hier eventuell ein RA als Sachverständiger konsultiert (kann ja mal sein), und das zahlt dann der AG. Allerdings, ich verstehe unter 'Interessenskonflikt' einen echten Streit BRM gegen BRM, womöglich gar nicht mal BR-bezogen, bei dem ein RA vor Gericht die Wogen glätten soll. Das wäre wie gesagt nicht vom AG zu tragen.
Erstellt am 28.11.2014 um 07:39 Uhr von Hoppel
@ Tisch
Auch bei betriebsratsinternen Streitigkeiten sind Kosten für z.B. die Hinzuziehung eines RA vom AG zu tragen.
Entscheidend ist, ob das BRM einen Rechtsanspruch geltend macht/machen kann.
Nur allein der "Interessenskonflikt" eines BRM reicht sicherlich NICHT aus!
Erstellt am 28.11.2014 um 15:58 Uhr von Räcer
Hä??? Wieso das nicht?
Gerade ein "Interessenskonflikt" dürfte es sein, dass ein BRM dazu zwingen kann, dieses per Gericht zu klären.
Schließlich hat doch jedes BRM seine gesetzlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen.
Und wenn jetzt einige daher kommen, die ihm dieses Versagen wollen, was ist das dann?
Das solltest du uns jetzt aber mal näher erklären. Nicht das wir dann hinterher mit leerem Geldbeutel dastehen.
Erstellt am 30.11.2014 um 11:33 Uhr von PeterPaula
Beruht denn dieser "Interessenskonflikt" ( hast vielleicht ein falsches Wort gewählt? ) betriebsverfassungsrechtliche Inhalte oder anders gefragt, hat dieser "Interessenskonflikt" direkt mit der Arbeit des einzelnen BRM zu tun? Konflikte unter BR während der BR-Arbeit, z.B. Meinungsverschiedenheiten oder ein anderer BR hat anders abgestimmt als man es selber gerne gehabt hätte oder die eher persönlicher / privater Natur sind, gehören nicht zu Rechtsstreitigkeiten innerhalb eines BR-Gremiums.
Deshalb schließe ich mich @metallica seiner Frage an: Nenne uns mal ein oder zwei Beispiele, dann kann sehen ob oder ob nicht ;)
Erstellt am 30.11.2014 um 12:09 Uhr von Kölner
@Räcer
So schwierig waren die Ausführungen von Hoppel nicht zu verstehen, es sei denn, dass Du nicht nur befürchtest, dass im Zweifel dein Geldbeutel sich zukünftig leeren könnte, sondern bei dir die Erkenntnis gereift ist, dass sich noch etwas anderes als vollkommen leer erwiesen hat.
Erstellt am 30.11.2014 um 15:59 Uhr von Cosinus
Nana, verfallen wir jetzt wieder alten Tugenden?
Du hast aber recht, schwierig sind die Ausführungen von Hoppel wirklich nicht zu verstehen.
Besonders dann nicht, wenn man etwas auf einen "Interessenskonflikt" beschränkt und dieser dann nichts gilt.
Sich inhaltlich hiermit zu beschäftigen würde auch mehr Sinn machen, als Erkenntnisprobleme auch noch selbst zu bestätigen.
Damit du jetzt nicht wieder extra fragen musst: „Nein, ich bin nicht Räcer!“
Aber sinnloses Zeugs gehört in die Tonne und nicht hierher. Und wenn jemand die Notwendigkeit sieht, sich verteidigen oder auch rechtfertigen zu müssen, kann und sollte er es selbst machen.
Erstellt am 30.11.2014 um 18:31 Uhr von Sinus
Genau. Cosinus ist der Wahrheit am nächsten. Diesem kölner gehört das Handwerk gelegt. Seit ewigkeiten. Er hat keine Ahnung udn beschimpft andere, gute Menschen, wie cosinus und räcer und ActionHero.
Kölner verzieh dich niemand mag dich hier du arroganter
Erstellt am 01.12.2014 um 00:03 Uhr von tisch
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Kommentare. Es geht bei meiner Anfrage konkret um die Personalplanung des Betriebs und Schulungsplanung des BR, die ich als BRM vom BRV leider nicht bekomme :-( seit einem Jahr warte ich darauf und jedes mal wird es auf die nächste BR-Sitzung verschoben. Jetzt am letzten Freitag sagte mir der BRV, dass er den AG fragen muss, ob er mir beide Pläne weitergeben darf?
BG
Erstellt am 01.12.2014 um 06:44 Uhr von cosirä
cosinus, sinus, räcer, mir ist die fachlichkeit von kölner lieber, als euer emotionales geseibert .
Erstellt am 01.12.2014 um 10:32 Uhr von PeterPaula
@tisch, sämtliche Informationen die der BR hat, den BR und die die BR-Arbeit betreffen stehen jedem BR zu. Hast Du Deine Anfragen schriftlich abgegeben? Falls nein, hast Du Mitstreiter ( Zeugen ) die dieses Verhalten bezeugen können? Benötigst Du diese Informationen um Dein Mandat ordnungsgemäß auszuführen?
Wir reden hier somit dann nicht über einen "Interessenkonflikt", wir reden hier von Behinderung der BR-Arbeit nach § 78 BetrVG, worunter auch eine "Erschwerung" und "Verhinderung" zählt.
"Der Begriff der Behinderung ist weit zu verstehen. Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder Verhinderung der BR-Tätigkeit. Eine unzulässige Behinderung der Tätigkeit der Betriebsverfassungsorgane der ArbN Seite kann durch positives Tun, aber auch, soweit eine Mitwirkungspflicht besteht, durch ein Unterlassen erfolgen."
Vom Prinzip her hast Du die Möglichkeit gegen das / die BR rechtlich vorzugehen, die Kosten für diese Rechtsstreitigkeiten hat natürlich der AG nach § 40 BetrVG zu übernehmen. Du solltest, wenn keine anderen Mittel mehr bestehen, zu einem Infogespräch zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. Fairerweise würde ich denjenigen, der dir diese Infos seit langem vorenthält, auf diese Möglichkeit hinweisen und ihn bitten, Dir die angeforderten Infos unverzüglich auszuhändigen, andernfalls....
Optimal wäre hier natürlich auch ein Beschluss des Gremiums, Pflicht wäre dies jedoch nicht ;)