Erstellt am 27.10.2014 um 14:40 Uhr von martinez
Ja und Ja
Kein Verhinderungsgrund!
Kleiner Tipp:
Eventuell mal über die Personalplanung (MB) versuchen so etwas von Anfang an zu vermeiden, dass ein BRM vor der Sitzung Nachtschicht bekommt und vorallem die freien tage nicht auf die Sitzungen fallen(NO GO)
BR Sitzungen sind in der Regel ja bekannt wann und wo und hier muss der AG dafür Sorgen, dass das BRM ungehindert Teilnehmen kann.
Gruß
Erstellt am 27.10.2014 um 15:11 Uhr von Nubbel
wenn das brm persönlich verhindert ist, kannst du ersatz laden. um das zu erfahren, musst du es erst laden. kommt es an seinem ausgleichsfrei bekommt es fahrt und fahrzeit erstattet
Erstellt am 28.10.2014 um 18:50 Uhr von Moreno
Wenn das BRM persönlich verhindert ist kannst Du Ersatz laden. Nubbel wie kommst Du denn darauf?
Erstellt am 28.10.2014 um 21:09 Uhr von Nubbel
moreno, ob du es glaubst oder nicht. es soll kollegen geben, die legen auf ihr ausgleichsfrei arzttermine. dann bin ich persönlich verhindert.
Erstellt am 28.10.2014 um 21:19 Uhr von Moreno
Na wenn Du.von Arztbesuchen redest und nicht von Omas Kaffeekränzchen lolll
Erstellt am 29.10.2014 um 06:21 Uhr von Nubbel
wie willst du merken was es ist?
Erstellt am 29.10.2014 um 07:18 Uhr von nicoline
Moreno,
ist es so, dass der BRV entscheidet, was für mich eine persönliche Verhinderung darstellt? Ich würde mich nicht in der Verpflichtung sehen, dem BRV den Grund für meine persönliche Verhinderung mitzuteilen. Steht irgendwo im Gesetz, dass man das muß?
Erstellt am 29.10.2014 um 08:51 Uhr von Kölner
@moreno
Eine Lange Diskussion, eine kontroverse.
Ich halte es für richtig, in den o.g. Fällen sogar regelmäßig ein EBRM zu laden.