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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kosten für Teilnahme an Sitzungen

T
takkus
Jan 2018 bearbeitet

Noch eine weitere Frage: muß ein BRMitglied das frei hat (kein Urlaub, sondern frei für WEArbeit oder bei Zustand nach Nachtdienst) zur Sitzung geladen werden und stehen ihm dann die Fahrkosten zu?

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Community-Antworten (8)

M
martinez

27.10.2014 um 15:40 Uhr

Ja und Ja Kein Verhinderungsgrund!

Kleiner Tipp:

Eventuell mal über die Personalplanung (MB) versuchen so etwas von Anfang an zu vermeiden, dass ein BRM vor der Sitzung Nachtschicht bekommt und vorallem die freien tage nicht auf die Sitzungen fallen(NO GO)

BR Sitzungen sind in der Regel ja bekannt wann und wo und hier muss der AG dafür Sorgen, dass das BRM ungehindert Teilnehmen kann.

Gruß

N
Nubbel

27.10.2014 um 16:11 Uhr

wenn das brm persönlich verhindert ist, kannst du ersatz laden. um das zu erfahren, musst du es erst laden. kommt es an seinem ausgleichsfrei bekommt es fahrt und fahrzeit erstattet

M
Moreno

28.10.2014 um 19:50 Uhr

Wenn das BRM persönlich verhindert ist kannst Du Ersatz laden. Nubbel wie kommst Du denn darauf?

N
Nubbel

28.10.2014 um 22:09 Uhr

moreno, ob du es glaubst oder nicht. es soll kollegen geben, die legen auf ihr ausgleichsfrei arzttermine. dann bin ich persönlich verhindert.

M
Moreno

28.10.2014 um 22:19 Uhr

Na wenn Du.von Arztbesuchen redest und nicht von Omas Kaffeekränzchen lolll

N
Nubbel

29.10.2014 um 07:21 Uhr

wie willst du merken was es ist?

N
nicoline

29.10.2014 um 08:18 Uhr

Moreno, ist es so, dass der BRV entscheidet, was für mich eine persönliche Verhinderung darstellt? Ich würde mich nicht in der Verpflichtung sehen, dem BRV den Grund für meine persönliche Verhinderung mitzuteilen. Steht irgendwo im Gesetz, dass man das muß?

K
Kölner

29.10.2014 um 09:51 Uhr

@moreno Eine Lange Diskussion, eine kontroverse. Ich halte es für richtig, in den o.g. Fällen sogar regelmäßig ein EBRM zu laden.

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