Kosten für Teilnahme an Sitzungen
Noch eine weitere Frage: muß ein BRMitglied das frei hat (kein Urlaub, sondern frei für WEArbeit oder bei Zustand nach Nachtdienst) zur Sitzung geladen werden und stehen ihm dann die Fahrkosten zu?
Community-Antworten (8)
27.10.2014 um 15:40 Uhr
Ja und Ja Kein Verhinderungsgrund!
Kleiner Tipp:
Eventuell mal über die Personalplanung (MB) versuchen so etwas von Anfang an zu vermeiden, dass ein BRM vor der Sitzung Nachtschicht bekommt und vorallem die freien tage nicht auf die Sitzungen fallen(NO GO)
BR Sitzungen sind in der Regel ja bekannt wann und wo und hier muss der AG dafür Sorgen, dass das BRM ungehindert Teilnehmen kann.
Gruß
27.10.2014 um 16:11 Uhr
wenn das brm persönlich verhindert ist, kannst du ersatz laden. um das zu erfahren, musst du es erst laden. kommt es an seinem ausgleichsfrei bekommt es fahrt und fahrzeit erstattet
28.10.2014 um 19:50 Uhr
Wenn das BRM persönlich verhindert ist kannst Du Ersatz laden. Nubbel wie kommst Du denn darauf?
28.10.2014 um 22:09 Uhr
moreno, ob du es glaubst oder nicht. es soll kollegen geben, die legen auf ihr ausgleichsfrei arzttermine. dann bin ich persönlich verhindert.
28.10.2014 um 22:19 Uhr
Na wenn Du.von Arztbesuchen redest und nicht von Omas Kaffeekränzchen lolll
29.10.2014 um 07:21 Uhr
wie willst du merken was es ist?
29.10.2014 um 08:18 Uhr
Moreno, ist es so, dass der BRV entscheidet, was für mich eine persönliche Verhinderung darstellt? Ich würde mich nicht in der Verpflichtung sehen, dem BRV den Grund für meine persönliche Verhinderung mitzuteilen. Steht irgendwo im Gesetz, dass man das muß?
29.10.2014 um 09:51 Uhr
@moreno Eine Lange Diskussion, eine kontroverse. Ich halte es für richtig, in den o.g. Fällen sogar regelmäßig ein EBRM zu laden.
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