ich bins schon wieder und schon wieder geht es um die Erforderlichkeit eines Beschlusses.

Wenn offensichtlich und nachweisbar ein Verstoß gegen das ArbZG vorliegt beschliesst der RB dann

A: ob überhaupt dagegen vorgegangen wird,
oder nur
B: wie dagegen vorgegangen wird (weil sich die Frage nach dem "ob" gar nicht stellt)

Könnte das Gremium tatsächlich beschliessen den Verstoß zu ignorieren und nichts zu machen?