Erstellt am 11.10.2014 um 16:58 Uhr von Hoppel
@ wieso
Wie wär´s denn mal mit einem klein wenig selber nachdenken?
§ 80 BetrVG fängt an mit:
1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
Wie blöd müsste man dann als BR sein, einen Beschluss zu fassen, dass man den Verstoß gegen das ArbZG ignorieren wird und untätig bleibt? Eine solche Entscheidung wäre nur bei einem durchschnittlichen IQ von 30 zu erklären!
Erstellt am 11.10.2014 um 17:45 Uhr von unwissender
hallo Hoppel
was machst du aber,wenn 5 von 7 br es ignorieren ? ;-)
lg
Erstellt am 11.10.2014 um 18:30 Uhr von metallica
Rechtsverstöße sind am Ende immer ein Fall für die Gerichte. Anhand deiner Beschreibung kann man aber nicht erkennen, ob dein BR nun beschliessen möchte "das ArbZG gilt in unserer Firma nicht" oder ihr euch nur für unzuständig erklärt, weil z.B. ihr darüber streitet ob Zeit als Beifahrer nun Arbeitszeit ist oder nicht. Werd mal konkreter.
Erstellt am 11.10.2014 um 18:43 Uhr von gironimo
Du solltest Deine Kollegen an Ihre Amtspflichten erinnern und das es auch einen § 23 BetrVG gibt. Vielleicht rührt sich da mal was im Betrieb.
Du kannst ferner den AG einfach mal fragen, wie er zu dem Thema steht (Du sprichst dann eben nur als BR-Mitglied und nicht als BR).
Auch ein Beitrag auf einer Betriebsversammlung, wo Du die Verstöße anprangerst (ohne Deine Kollegen gleich in die Pfanne zu hauer) bringt oft etwas.
Und natürlich kann Dich auch hier die Gewerkschaft unterstützen; und ein informelles Gespräch mit der Gewerbeaufsicht (rein informativ) hilft auch weiter.
Erstellt am 11.10.2014 um 20:12 Uhr von wieso
@ Hoppel
Fehlentscheidungen oder Ignoranz haben nicht immer mit fehlendem IQ zu tun.
Ich würde es mal mit "konfliktscheu" bezeichnen und dann gibt es ja auch noch das Argument, dass in diesem Fall der betroffene MA es bewusst so haben möchte.
@unwissender
du triffst das Problem schon eher, nur dass es bei uns meist 4 von 5 sind.
@Metallica
wo kein Kläger, da kein Richter. Bei uns geht es eigentlich immer nur darum, ob was gemacht wird. Konfliktscheu eben. Beim AG vielleicht mal das Thema ansprechen aber wenn der ganz plausible Erklärungen hat, dann kommt das Verständnis für den AG und es werden keine weiteren Schritte eingeleitet.
Konkret zum Thema ArbZG:
Mitarbeiter am Lager in Vollzeit beschäftigt. Der gleiche MA ist auch noch geringfügig über eine andere Firma beschäftigt. Nach erreichen der 8 Stunden stempelt der MA aus und arbeitet tägl. 2-3 Stunden an seinem Arbeitsplatz weiter.
De MA macht es ja freiwillig und bekommt für den "Nebenjob" ja auch Geld. Warum also sollten wir uns da einmischen. Das ist die Meinung der BR Kollegen.
Dann arbeiten bei uns noch mehrere Leiharbeiter, von denen wir wissen, dass sie einen (mindestens) 8 Stunden Job hinter sich haben bevor sie bei uns im Lager ihrem Nebenjob, etwa 2-3 Stunden am Tag, nachkommen.
Die Leiharbeiter sind auf diese Nebenjobs angewiesen, weil sie im Hauptjob nicht so viel verdienen. Wenn wir nicht wüssten, dass sie vorher schon 8 Stunden gearbeitet haben, dann könnten wir auch nichts machen. Das ist die Meinung der BR Kollegen.
In den genannten Beispielen hat es Vorteile für den AG, denn er muss kein zusätzliches festes Personal einstellen.
Hier etwas zu unternehmen sorgt für Mißstimmung beim AG und auch bei den betroffenen Kollegen. Auseinandersetzungen werden gescheut und deshalb will man nichts unternehmen. Schliesslich sind doch alle zufrieden und keiner wird gezwungen. So die Meinung der BR Kollegen.
Geht es dann um den Beschluss, dann ist vorher schon klar wie der endet.
Deshalb auch die Frage, ob bei eindeutigen Verstößen überhaupt ein Beschluss erforderlich ist, ob der BR etwas unternimmt. Für mich ergibt sich die Frage "ob" nicht, da es ja zur Pflicht des BR gehört.
Das Thema auf der Betriebsversammlung anzusprechen würde in diesen Fällen nichts bringen, denn die betroffenen MA wollen es ja so und sind sicherlich eher verärgert über die Einmischung des BR.
Erstellt am 11.10.2014 um 20:15 Uhr von Hoppel
@ unwissender
"was machst du aber,wenn 5 von 7 br es ignorieren ?"
Och ... dann würde ich nicht nur dezent darauf aufmerksam machen, welche Folgen das haben könnte! Und wenn diese Mehrheit nicht lernwillig ist, gibt es doch irgendwann Mittel und Wege dagegen vorgehen zu können. :-)
Erstellt am 11.10.2014 um 22:15 Uhr von metallica
Man muss auch Gesetze beachten, die nicht Jedem gefallen. Erarbeite im Gremium einen Kompromiss unter Hinweis auf die Gewerbeaufsicht und den dann größeren Nachteilen der betroffenen AN.
23 BetrVG geht in deinem Fall wohl nur mit Hilfe der Gewerkschaft.
Im Sinne des BR kannst du ohne Beschluss nichts rechtswirksames Einleiten. Alle Pflichten des BR gelten immer für die Mehrheit des BR, der Einzelne hat nur die normalen Rechte und Pflichte die jeder AN hat. Allerdings handelt die Gewerbeaufsicht auch ohne BR auf Hinweis eines Einzelnen.
Erstellt am 11.10.2014 um 23:49 Uhr von wieso
also auf die Gewerbeaufsicht würde ich jetzt mal nicht setzen.
Genau das was metallica beschreibt hatten wir schon mal aber passiert ist nix.
Erstellt am 12.10.2014 um 01:42 Uhr von ganther
Der BR hat darauf zu achten dass die Gesetze eingehalten werden. Das ist euer Auftrag. Aber wenn dein Gremium nicht mitzieht kannst du als kollektiv nicht handeln. Du brauchst dafür einen Beschluss. Es hilft nix. Du kannst in der Sitzung wie hier beschriebenen agieren nur du musst überzeugen. Du kannst sicher sagen es geht nur noch ums wie. Wenn du für Maßnahmen keine Mehrheit bekommst dann ist auch das ob entschieden
Erstellt am 12.10.2014 um 10:45 Uhr von gironimo
Die AN wollen es so - der BR will es auch so - der AG auch -
nur Du willst das Recht umsetzen. Das finde ich im Prinzip o.k.
Aber wenn Du Deine BR-Kollegen nicht überzeugen kannst und Du die AN in einer Betriebsversammlung auch nicht den Sinn der Schutzbestimmungen näher bringen kannst, hilft nur die harte Gangart (Anzeige bei der mit Scheuklappen daher laufenden Gewerbeaufsicht, Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb, § 23 BerVG-Verfahren gegen den BR oder ähnliches....). Aber ohne kräftigen Gegenwind wirst Du es nicht hinbekommen - vielleicht keine Aktion für einen Einzelnen......
Daher vielleicht doch nur: Ständige Überzeugungsarbeit auf allen Ebenen
Erstellt am 12.10.2014 um 10:53 Uhr von metallica
Vielleicht kannst du in einem 4 Augengespräch noch auf die Bussgeldvorschriften des ArbZG und eventuelle Probleme mit der Berufsgenossenschaft hinweisen. Manchen AG sind die Rechtsfolgen nicht bekannt.
Erstellt am 12.10.2014 um 11:05 Uhr von ganther
Du solltest vor einer Anzeige bei der Aufsicht auf jeden Fall mit dem AG sprechen. Wer die deutsche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte beim sog. Whistleblowing kennt, der weiß dass andernfalls ggf das Arbeitsverhältnis bedroht ist
Erstellt am 12.10.2014 um 11:46 Uhr von Hoppel
@ ALL
Auf dieser Seite ist mal aufgelistet, in welcher Höhe Buß-/Ordnungsgelder anfallen:
http://lasi.osha.de/docs/lv60.pdf
Das kann für den AG verdammt teuer werden!
@ wieso
Ganz kritisch sehe ich den von Dir geschilderten Fall, dass ein Kollege nach 8 Stunden ausbucht und dann dieselbe Tätigkeit für einen anderen AG fortsetzt! Hier können sich weder AG noch BR mit überhaupt nichts rausreden. Als BR kann & darf man da nicht einfach tatenlos zugucken oder den Sachverhalt ignorieren.
Ein absolutes Unding wäre für mich aber nach wie vor, wenn ein BR dann auch noch einen Beschluss fassen und dokumentieren würde, dass er nicht tätig werden will. Es gibt schließlich keine Verpflichtung, zu jedem TOP einen Beschluss fassen zu müssen!
Auch geht es bei Euch ja ganz offensichtlich nicht um Einzelfälle und ausnahmsweise Überschreitungen der Höchstarbeitszeit! Ob die Ruhe- und Pausenzeiten eingehalten werden, trau ich mich überhaupt nicht nachzufragen ...
Erstellt am 12.10.2014 um 12:29 Uhr von ganther
Das wäre ein Unding aber nicht undenkbar. Und ohne Beschluß geht es halt nicht
Erstellt am 13.10.2014 um 13:17 Uhr von Widder
Wenn ich das richtig sehe, wird ein (mehrere ) interner Arbeitsplatz auch noch von extern bedient.
Hinzu kommt noch, das Leiharbeitnehmer im Spiel sind, die diesen Job brauchen um einigermaßen über die Runden zu kommen.
Daraus widerum interpretiere ich das es sich um einschichtig, max. um Wechselschichtmäßige Besetzung geht.
Wenn es soviel Arbeit gibt, das etliche MA nach dem regulären Feierabend noch 2 - 3 Stunden dranhängen kann, könnte man diese ja auch auf mehrere Schichten ( 2 oder 3 -Schicht ) verteilen.
Da es sich anscheinend nicht nur um Einzeltäter handelt, wäre dies ein gangbarer Weg.
Damit wäre zumindest der Verstoß gegen die Höchstarbeitszeit nicht mehr möglich.
Vielleicht ist den Kollegen nicht klar, was für Folgen ein Wegeunfall nach einer solchen Arbeitszeit haben kann. Das wäre für mich der Ansatz allen Beteiligten aufzuzeigen, das in der letzten Konsquenz, alle, auch der AG in der Verantwortung sind.
Hier muss mit viel Gefühl, aber auch mit dem Nachdruck gearbeitet werden. Wegschauen und ignorieren geht aber gar nicht.
Erstellt am 13.10.2014 um 13:54 Uhr von Nubbel
Vielleicht ist den Kollegen nicht klar, was für Folgen ein Wegeunfall nach einer solchen Arbeitszeit haben kann. Das wäre für mich der Ansatz allen Beteiligten aufzuzeigen, das in der letzten Konsquenz, alle, auch der AG in der Verantwortung sind.
welche sollen das denn bitte schön sein?
Erstellt am 13.10.2014 um 14:15 Uhr von Widder
ganz einfach.
1. Die BG wird sich weigern irgendetwas zu zahlen
2. Der Vorgesetzte und der AG werden, weil sie es geduldet und damit mitverschuldet haben, in die Verantwortung genommen. Das kann, je nach schwere bis zur Haftstrafe führen.
Ich habe es bei einem Kollegen erlebt, was es heißt einen Wegeunfall nach der Arbeit zu erleiden.
Da wird alles, von der BG, bis zum Staatsanwalt, bis in´s kleinste unter die Lupe genommen.
Ich bin heute noch für den Kollegen froh, das alles sauber und ohne Probleme über die Bühne gegangen ist.
Erstellt am 13.10.2014 um 14:18 Uhr von paula
die BG wird aber zahlen! Auch bei einem massiven Verstoß gegen das ArbZG. Was danach passiert ist eine andere Sache und ob es einen Regress gibt.
Dass die BG prüft stimmt. Aber da geht es weniger um die Frage ob das ArbZG eingehalten wurde....
Erstellt am 13.10.2014 um 14:22 Uhr von Nubbel
der kollege bekommt immer sein geld. ob sich die bg dies vom ag zurückholt.......
Erstellt am 13.10.2014 um 14:38 Uhr von Widder
Es geht nicht nur rein um´s Geld was die Lohnfortzahlung betrifft.
Es geht auch über die Behandlung des Verunglückten MA in z. B. einer Spezialklinik der BG, und um Zuzahlungen für diese und spätere Anwendungen Reha usw.
Bei unserem Fall, war die erste Prüfung der BG, sich die Anwesenheitszeiten ( Ausdruck der elektronischen Zeiterfassung ) des Verunglückten geben zu lassen.
Erstellt am 13.10.2014 um 15:03 Uhr von Nubbel
widder, noch mal zum mitschreiben, der Kollege hat keine nachteile zu befürchten! nur der arbeitgeber. und manchmal würde ich mir wünschen, auch der br
Erstellt am 13.10.2014 um 15:21 Uhr von Widder
Nubbel, auch für dich zum Merken.
Ich habe nicht behauptet das er Nachteile bekommt, es kann aber durchaus der Fall sein, und wenn es "nur" um sein Euros, wie oben beschrieben geht.
Sicher weißt du auch, was bei Medikamenten, Anwendungen und Fahrtkosten auf einen zukommen kann.
Was deine Antwort zum AG und BR betrifft, gebe ich dir vollkommen recht.
Denn sie wissen genau was sie tun....
Erstellt am 13.10.2014 um 15:55 Uhr von Kulum
Widder
du bist auf dem Holzweg!
Die BG zahlt, als wäre es vorher nicht zu einem Verstoß gekommen. Ob sie sich das Geld anschließend wieder zurückholen mag dann auf einem anderen Blatt stehen. Und ich mene tatsächlich alles. Im Zweifel auch den barrierefreien Umbau eines Hauses, Umschulungen, Kosten zur Teilhabe am Leben und was da noch so alles dran hängen kann wenn es so richtig blöd läuft.
Ist ja vollkommen richtig, das solche Verstöße grundsätzlich erstmal total Kacke sind. Aber deswegen sollte man nicht anfangen den Leuten Angst zu machen!
wieso
Warum willst du die Gewerbeaufsicht / Landesamt für Arbeitsschutz da lieber raushalten?
Evtl für dich als Argument. Du hast weiter oben geschrieben:
"De MA macht es ja freiwillig und bekommt für den "Nebenjob" ja auch Geld. Warum also sollten wir uns da einmischen. Das ist die Meinung der BR Kollegen."
Weil der MA nach täglich 10 - 11h Arbeit irgendwann zur Gefahr für sich und andere wird! Und wenn die BRM schon behaupten §80 BetrVG interessiere sie nicht, vielleicht ja wenigstens die von dem Kollegen ausgehende Gefährdung?
Psychische Erkrankungen liegen momentan voll im Trend. Sie sind inzwischen die Hauptursache der Anträge auf Erwerbsminderungsrente. Wie lange wird der Kollege wohl mit dem Stress noch klar kommen?
Erstellt am 14.10.2014 um 22:10 Uhr von wieso
Heute hatten wir Sitzung und das geschilderte Problem war ein TOP.
Wie zu erwarten war, sind die BR Kollegen der Meinung, dass wir uns da nicht EINMISCHEN sollen, weil der Kollege das Geld braucht :(