Tätigkeit des Personalausschusses
Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine für uns sehr wichtige Frage. Es geht um den §28. Wir haben mehrere Ausschüsse gebildet, unter anderem einen Personalausschuss.
Beispiel: AG stellt in die PA-Mailbox einen Antrag zur Versetzung eines Mitarbeiters. PA-Mitglieder sitzen in verschiedenen räumlich getrennten Abteilungen. Jetzt liest ein PA-Mitglied diese Mail und schreibt spontan zurück, ein ja oder nein.
Meine Fragen zu den o.g. Beispiel sind:
Muss sich jetzt der ganze PA körperlich treffen, um da eine Aussage zu treffen oder reicht es wenn sich ein PA-Mitglied der Sache als einzelner annimmt? §28 sagt ja, zur selbstständigen Erledigung.
Wenn sich jemand dazu äußert, sprich ja oder nein, ist eine einfach Antwort per Mail ok oder braucht es hier einen schriftlichen Beschluss dazu?
Ich habe ein Verständnisproblem mit selbstständiger Erledigung. Ich verstehe das so, dass die Übertagung der Aufgaben auf den Ausschuss als Ganzes ist und er als solches diese Aufgaben erfüllt. Dann dürften einzelne Mitglieder nicht für sich arbeiten und dann auch Aussagen gegenüber anderen treffen. Siehe Beispiel oben.
Wie seht ihr das?
Community-Antworten (8)
10.10.2014 um 13:14 Uhr
Hallo Kohlhaas, du versteht das richtig, der BR kann Aufgaben zur selbstständigen Erledigung (unter gewissen Bedingungen, zB schriftlich) auf Ausschüsse übertragen. Dieser Ausschuss entscheidet dann -im Rahmen seiner Kompetenzen- als Ganzes, nicht etwa einzelne Mitglieder alleine. Allerdings, wenn ein Ausschuss aus nur einer Person besteht, was möglich ist, dann geht's doch, denn es entscheidet ja dann wieder der ganze Ausschuss :o) Übrigens, speziell beim PA hat es sich in der Praxis bewährt, Kündigungen von der Kompetenz des PA auszunehmen. Um genau solchen Fragen wie von dir gestellt auszuweichen. Bei Versetzungen könnte man das auch so machen.
10.10.2014 um 14:26 Uhr
Ihr könntet doch auch die Personalsachen ins Facebook stellen und mit Daumen hoch oder runter abstimmen Grrrrrr da bekommt man ja graue Haare was einigen einfällt wie sie mit dem Arbeitsplatz der Kollegen umgehen.
Sollte doch wohl logisch sein das sich ein PA zusammen setzt und alle Personalangelegenheiten bespricht. Übrigens der Kollege der hier so eigenmächtig gehandelt hat würde ich (für den PA) ersetzen lassen von jemanden der bei der Betriebsratsarbeit mitdenkt.
10.10.2014 um 16:21 Uhr
Hallo zusammen,
danke für die Antworten. Das ich das nochmal richtig verstehe. Die PA-Mitglieder müssen bei entscheidungen körperlich anwesend sein und als solche tagen, oder?
Wir haben einen 3-er PA mit 2 Ersatzmitglieder. Anscheinens trifft sich der PA-Ausschuss bei Personalentscheidungen nicht. Es gibt auch keine Protokolle von der Auschussarbeit. Wann wurde sich getroffen, was wurde besprochen, wie wurde entschieden, u.s.w. Auch keine mündlichen Berichte im Betriebsrat. Alle im PA-Ausschuss handeln so. Ich hatte das im BR angesprochen, daraufhin wurde mir gesagt, im §28 steht doch zur selbstständigen Erledigung. Also können die PA-Mitglieder selbstständig arbeiten und entscheiden.
Was mich dabei störrt, es sind sehr viele AG-freundliche Entscheidungen gefallen, von den wir erst um die Ecke was mitbekommen haben. Ersetzenlassen geht nicht, sind von der dominanten Liste.
Tja, was soll man dann noch sagen oder machen.
10.10.2014 um 16:34 Uhr
der BR und seine Ausschüsse beschließen in Sitzungen. Umlaufverfahren, Telefonbefragung etc. sind nicht zulässig
dann gibt ihr wohl immer eure Zustimmung durch Fristablauf....
10.10.2014 um 19:28 Uhr
@ Paula
Danke, das habe ich mir auch so gedacht bzw. so verstanden. Nur der PA sagt er kann und darf das, basta. Ein Kollege meinte, wenn die das weiter ignorieren, sollte man den §23 ziehen. Ich meinte, der BR mit einer dominanten Liste wird dazu kein Beschluss fassen, um gegen eigene Leute vorzugehen. Das geht schon so anscheinend seit 2 Jahren.
So und jetzt hängen wir beim Problem.
11.10.2014 um 14:18 Uhr
@ Kohlhaas
"Nur der PA sagt er kann und darf das, basta. Ein Kollege meinte, wenn die das weiter ignorieren, sollte man den §23 ziehen. Ich meinte, der BR mit einer dominanten Liste wird dazu kein Beschluss fassen, um gegen eigene Leute vorzugehen. Das geht schon so anscheinend seit 2 Jahren. So und jetzt hängen wir beim Problem."
Warum hängen? Die Vorgehensweise Eures PA ist absolut unzulässig.
Eine schöne Zusammenfassung der Rechtslage findest Du hier: http://www.pwlegal.net/downloads/publikationen/AuA%2004-11_Butz_Pleul_213-215.indd.pdf
Die nächsten Fragen: Zählt Euer Gremium mind. 9 BRM?? Nur in diesem Fall darf einzelnen Ausschüssen überhaupt eine selbständige Entscheidungskompetenz übertragen werden.
Falls diese Möglichkeit bei Euch besteht, wo ist der entsprechende Beschluss nachzulesen? Welche Kompetenzen sind dem PA konkret eingeräumt worden?
Sind die Mitglieder des PA ordnungsgemäß gewählt worden? Werden die Ersatzmitglieder im PA aus Reihen der ordentlichen BRM gestellt?
Und nun zum 23er ... könntet Ihr auf gewerkschaftliche Unterstützung hoffen?
Unabhängig davon kann jedes einzelne BRM sein Rechte aus dem BetrVG , z.B. Einsicht in die Unterlagen aller Ausschüsse, einklagen. Wenn es keine Unterlagen gibt, hat der PA ein Problem ...
Ich würde mich ja mal mit einem RA meines Vertrauens unterhalten und mir Handlungswege aufzeigen lassen!
13.10.2014 um 17:59 Uhr
Hallo zusammen,
dies ist hier nur ein Test ob es funktioniert. Hatte am WO 2x geschrieben, kann aber diese Beiträge hier nicht sehen.
13.10.2014 um 18:34 Uhr
@ Hoppel
Danke für den Link, interessant unabhängig von unserem Problem.
Wir sind ein 17er Gremium und die PA-Mitglieder sind ordentlich gewählt worden und die Ersatzmitglieder sind auch ordentliche BRs. Im Beschluss wurden dem PA sämtliche Rechte der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten eingeräumt.
Hängen tun wir weil uns von der Verdi nicht so richtig unterstützt fühlen. Die sagen, jetzt gegen diese Leute gerichtlich was zu unternehmen ist zu früh. Wir wären bei den Mitarbeitern noch nicht so bekannt, dass uns eine Neuwahl mehr Stimmen bringen würde. Warum es dann Neuwahlen gibt, habe ich nicht verstanden. Wir sollten erst versuchen die dominante Liste zu überzeugen und ihnen die Möglichkeit öffnen uns auch mit einzubinden. Oder die restlichen BRM der dominanten Liste auf unsere Seite zu ziehen (Originalaussage). Wir sehen aber dass die das nicht wollen. Wir bekommen von der Verdi nicht so richtig eine rechtliche Einschätzung, ob der §23 Erfolg hätte und haben das Gefühl das die Verdi keine Lust hat zu klagen.
Wir haben auch schon bei Anwälten angefragt. Aber die wollen alle bis jetzt einen Beschluss des Gremiums haben, wegen den §40. Auch da hängen wir und werden nie einen bekommen.
Was noch dazu kommt, der BA trifft sich anscheinend auch nicht immer. Das sind jetzt andere BRs der dominanten Liste. Auf jedem Fall gibt es schon seit Jahren kein einziges Protokoll von den BA-Sitzungen. Auf die Nachfrage warum es keine gibt, wurde uns gesagt brauchen die nicht, denn es wird uns in den BR-Sitzungen mündlich erzählt. Und Unterlagen werden uns sowieso vorenthalten. Alles was der BA bekommt bleibt beim BA.
So sieht das bei uns aus. Vielleicht hat jemand eine Idee wie wir das ganze hier angehen sollten.
Danke und einen schönen Wochenbeginn.
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