Hallo Zusammen,

ich hätte da mal eine für uns sehr wichtige Frage. Es geht um den §28. Wir haben mehrere Ausschüsse gebildet, unter anderem einen Personalausschuss.

Beispiel:
AG stellt in die PA-Mailbox einen Antrag zur Versetzung eines Mitarbeiters. PA-Mitglieder sitzen in verschiedenen räumlich getrennten Abteilungen. Jetzt liest ein PA-Mitglied diese Mail und schreibt spontan zurück, ein ja oder nein.

Meine Fragen zu den o.g. Beispiel sind:

Muss sich jetzt der ganze PA körperlich treffen, um da eine Aussage zu treffen oder reicht es wenn sich ein PA-Mitglied der Sache als einzelner annimmt? §28 sagt ja, zur selbstständigen Erledigung.

Wenn sich jemand dazu äußert, sprich ja oder nein, ist eine einfach Antwort per Mail ok oder braucht es hier einen schriftlichen Beschluss dazu?

Ich habe ein Verständnisproblem mit selbstständiger Erledigung. Ich verstehe das so, dass die Übertagung der Aufgaben auf den Ausschuss als Ganzes ist und er als solches diese Aufgaben erfüllt. Dann dürften einzelne Mitglieder nicht für sich arbeiten und dann auch Aussagen gegenüber anderen treffen. Siehe Beispiel oben.

Wie seht ihr das?