Befragung des AN vor Kündigung durch BR
muss die Befragung des BR innerhalb der Frist geschehen, innerhalb er mögliche Bedenken gegen die Kündigung nennen soll? falls dies nicht möglich ist, (AN ist krank oder im Urlaub) reicht es aus, wenn der BR als "Bedenken" angibt, dass er mit dem AN nicht sprechen kann?
Community-Antworten (1)
10.10.2014 um 12:29 Uhr
Das reicht nicht aus. Wenn der AN Arbeitsunfähig ist, dann besucht man ihn halt.
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