Erstellt am 02.10.2014 um 20:43 Uhr von ganther
Der BR kann auf die Situation hinweisen. Lösen muss es der AG
Erstellt am 02.10.2014 um 22:06 Uhr von Pickel
Der BR hat ja einige wichtige Aufgaben. Personaleinstellung ganz sicher nicht. Und gerade dann wenn Kurzarbeit droht, ist es vermutlich auch bei weitem nicht so einfach, wie ihr es euch gerade wohl vorstellt.
Erstellt am 03.10.2014 um 10:00 Uhr von gironimo
Den persönlichen Freistellungsanspruch nach § 37 BetrVG umzusetzen hat eher was mit persönlicher Größe und Stärke zu tun.
Wenn Ihr den AG auf die Situation hingewiesen habt, muss dieser das Problem lösen. Er tut es oft nicht, weil viele BRs einknicken und lieber selbst schneller am Hamsterrad drehen, Arbeit mit nach Hause nehmen usw.
Darum mein Rat: Du bekommst den AG am schnellsten dazu für Abhilfe zu sorgen, wenn Du für Deine BR-Arbeit die erforderliche Zeit in Anspruch nimmst und dem Chef so kar wird, dass er wohl handeln muss.