Erstellt am 25.09.2014 um 15:48 Uhr von Widder
Den genauen Wortlaut besprichst du am besten mit dem Anwalt, den ihr beauftragen wollt.
Der weiß es am besten, schließlich will er ja sein Geld auch ohne Probleme bekommen.
Erstellt am 25.09.2014 um 16:24 Uhr von moreno
Warum soll der Anwalt die Einigungsstelle anrufen?????? :-)
Erstellt am 25.09.2014 um 17:59 Uhr von ganther
Der BR ruft an! Ein dritter kann dies nicht für euch tun. Nachdem ihr ja hoffentlich einen RA als Beisitzer mit rein nehmt soll er euch auch die Beschlüsse vorformulieren
Erstellt am 25.09.2014 um 20:06 Uhr von Hoppel
@ FranzSv
Darf man davon ausgehen, dass sich auch diese Fragestellung auf Dein Seminar bezieht?
Dann darf auch ich Dir bescheinigen, dass es ziemlich ätzend ist, sich erst durch diverse Threads zum selben Thema wühlen zu müssen, um Deine Gedankengänge ansatzweise verstehen zu können.
Ruf den Seminaranbieter an und lass Dich beraten, wie Du/wie euer BR weiter vorgehen soll. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist Euer Problem durch ein Arbeitsgericht und nicht durch eine Einigungsstelle zu klären.
Erstellt am 26.09.2014 um 18:24 Uhr von gironimo
Geht es um ein Seminar?
Ein Seminar kann der BR nicht über eine E-Stelle herbeiführen. Da hilft nur der § 23 Abs. 3 BetrVG und um dieses Verfahren einzuleiten, kann der BR einen Fachanwalt beauftragen ohne das der AG zuvor die Kosten überfnehmen muss.
Auf der Tagesordnung müsste z.B. stehen: Beschluss über die Beauftragung eines Fachanwalts (Name) zur Durchführung eines Beschlussverfahrens für ....(Thema).........