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Ersatzmitglieder

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob ihr im Gremium den Urlaub der BRM berücksichtigt, wenn es um größere Entscheidungen geht. Beschlussfassungen nur dann auf die TO nehmen, wenn alle ordentl. BRM da sind?

Bei größeren Gremien kommt das sicherlich häufiger vor, dass ein oder mehrere BRM im Urlaub oder krank sind aber wie ist es bei kleineren?

Wir sind ein 5 er BR. Nacheinander oder gleichzeitig sind 3 BRM im Urlaub. Entwurf zu einer BV ist fertig. 1. Gespräch mit GF steht an und danach die weitere Ausarbeitung der BV.

Bis Mitte/Ende Oktober abwarten oder Ersatzmitglied(er) laden?

Die Ersatzmitglieder waren bislang noch nie im Einsatz.

  1. Ersatzmitglied scheidet im Oktober aus (befristeter AV).

Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass die Ersatzmitglieder umgangen werden sollen. Mir geht es um den Zeitfaktor und die Tatsache, dass das Ersatzmitglied nicht an den Diskussionen über das Für und Wider zu den einzelnen Punkten der BV informiert ist.

Können die BRM verlangen, dass ein Beschluss gefasst wird, dass an der BV erst wieder gearbeitet wird, wenn alle ordentl. BRM wieder da sind?

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Community-Antworten (3)

M
Matze

15.09.2014 um 15:09 Uhr

Sobald ein BRM durch Erkrankung Urlaub oder ähnlichem verhindert ist, muss ein Ersatzmitglied für den ordnungsgemäßen Ablauf der Betriebsratssitzung geladen werden. Wichtige zeitabhängige Themen müssen dann auch bearbeitet werden (Personalentscheidungen etc.). Jedes zugeladenes Ersatzmitglied muss dann, soweit möglich, umfassend informiert werden. BV etc. lassen wir dann auch liegen, wenn zu viele BRMs in Urlaub sind. Aber, der Betriebsrat muss jederzeit zur Verfügung stehen können. Ein Beispiel: Einstellungs- oder Kündigungsbegehren haben Zeitfristen egal ob mit oder ohne Betriebsratsentscheidung.

H
Hoppel

15.09.2014 um 21:37 Uhr

@ wieso

"Können die BRM verlangen, dass ein Beschluss gefasst wird, dass an der BV erst wieder gearbeitet wird, wenn alle ordentl. BRM wieder da sind? "

NEIN!

Damit würde im Extremfall auch die Möglichkeit eröffnet, dass ein BRM eine, ihm vielleicht unliebsame BV bis zum Sankt Nimmersleinstag gezielt verhindern könnte.

R
Rheinpfeife

15.09.2014 um 22:14 Uhr

@ wieso

"Können die BRM verlangen, dass ein Beschluss gefasst wird, dass an der BV erst wieder gearbeitet wird, wenn alle ordentl. BRM wieder da sind? "

Unabhängig davon, ob das wirklich sinnvoll ist, könnt ihr als BR natürlich immer selbst bestimmen, wie ihr mit etwas umgeht. Und wenn ihr beschließt, dieses zu verschieben oder im Vorfeld einen entsprechenden Antrag zur TO stellt, ist alles möglich.

In diesem Fall, da ja drei bisher beteiligte fehlen, macht es sogar Sinn.

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