Ich nahm an einer Betriebsversammlung teil, zu der der Betriebsrat eingeladen hat, und die mit "Zusätzliche Betriebsversammlung" bezeichnet war. Es wurde von der Geschäftsleitung die schlechte wirtschaftliche Lage und die Kurzarbeit angekündigt.
In dem von den Antworterstellern genannten Urteil geht es um die Teilnahme an einer "regelmäßigen" Betriebsversammlung nach §§ 17 und 43 Abs. 1. Hier wurde eine Vergütungspflicht nach § 44 bejaht.
Natürlich will mein AG meine Teilnahme nicht vergüten. Er sagt, die Teilnahme bei Urlaub sei freiwillig und somit nicht vergütungspflichtig. Habe ich das Nachsehen?
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