Hat der BR ein Mitspracherecht, wenn AG kurzfristig Dienstpläne und Aufgaben div. Abteilungen kurzfristig ändert? Wir sind ein gerade gewählter BR im Einzelhandel und wurden heute darüber informiert, dass die Marktleitung kurzfristig (zum 1.9.) in der ersten Stunde nach Geschäftsöffnung die Servicekräfte (Marktbüro) als Kassierer einsetzt. D.h. die Arbeit des Marktbüros kann nur stueckchenweise erfolgen. Und der gesamte Tagesablauf mit allen anfallenden Tätigkeiten verschiebt sich nach hinten. Besteht hier kein Mitbestimmungsrecht des BRs? Klar sind wir alle flexibel einsetzbar. Aber kann dagegen vorgegangen werden? Welche Möglichkeiten gibt es?