Erstellt am 27.08.2014 um 16:52 Uhr von Pickel
Eine gerade Anzahl ist nicht möglich. Dann als 3er-Rat.
Erstellt am 27.08.2014 um 17:22 Uhr von Snooker
....oder aber ihr treten komplett zurück und seht zu das Neuwahlen eingeleitet werden. In jedem Fall würde ich die Neuwahl eines neuen BRV und dessen Stelli auf der Top rufen lassen. Dies kann man auch per Vorratsbeschluss wählen, für den Termin wann der alte BRV abtritt. So weiss man wer wann wie ein zu arbeiten ist.
Erstellt am 27.08.2014 um 17:40 Uhr von gironimo
Ich denke, § 13 BetrVG muss hier zur Anwendung kommen.
Neuwahlen.
"Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
(...)
die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
Erstellt am 27.08.2014 um 17:46 Uhr von Snooker
Wobei das das Richtigste wäre.
Erstellt am 27.08.2014 um 19:19 Uhr von nicoline
*oder aber ihr treten komplett zurück und seht zu das Neuwahlen eingeleitet werden.*
dazu müssen sie nicht zurücktreten, sie müssen auch so unverzüglich Neuwahlen einleiten. Unverzüglich bedeutet:ohne schuldhafte Verzögerung.
*Ist sofort eine Neuwahl erforderlich, oder kann der BR auch mit 4 Mitgliedern im Amt bleiben?*
Es ist eine Neuwahl erforderlich aber, der BR bleibt im Amt, bis die Amtszeit des neu gewählten BR beginnt und zwar mit 4 Mitgliedern, nicht mit 3 und einem Ersatzmitglied! Sucht euch in Ruhe einen Wahlvorstand zusammen, dieser soll sich (unbedingt) schulen lassen und dann die Wahl durchführen. Es ist keine hektische Eile erforderlich, darf aber auch nicht Jahre dauern, bis die Wahl läuft.