Erstellt am 21.08.2014 um 07:57 Uhr von gironimo
BR Aktivitäten sind keine Arbeit sondern es handelt sich um ein Ehrenamt. Man arbeitet also nicht oder wird vom AG beschäftigt.
Erstellt am 21.08.2014 um 08:12 Uhr von Nubbel
naja, worauf beruht das beschäftigungsverbot?
so einfach wie gironimo es sich macht, ist es nicht
Erstellt am 21.08.2014 um 09:53 Uhr von Pjöööng
Zitat (nubbel):
"naja, worauf beruht das beschäftigungsverbot?"
Auf dem Mutterschutzgesetz!
Und es ist ein BESCHÄFTIGUNGSverbot!
Erstellt am 21.08.2014 um 10:32 Uhr von Nubbel
es gibt generelle und individuelle beschäftigungsverbote
das macht schon einen unterschied
Erstellt am 21.08.2014 um 11:44 Uhr von Pjöööng
Zitat (Nubbel):
"es gibt generelle und individuelle beschäftigungsverbote
das macht schon einen unterschied"
Welchen Unterschied sollte das hier machen?
Erstellt am 21.08.2014 um 13:39 Uhr von Nubbel
wenn die werdende mutter in einem labor zur erforschung des ebola virus arbeitet und der arbeitgeber ein beschäftigungsverbot ausgesprochen hat, ist die arbeit im br büro etwas ganz anderes.
wenn die chefsekretärin von ihrem arzt ein beschäftigungsverbot hat, dürfte von der br arbeit die gleiche gefährdung ausgehen.
manchmal frage ich mich, woher diese punktuelle begriffsstutzigkeit bei dir entspringt:)
Erstellt am 21.08.2014 um 14:03 Uhr von Pjöööng
Nubbel,
"punktuell begriffsstutzig" werde ich immer da, wo Forenteilnehmer ihr eigenes Arbeitsrecht zusammenstricken, statt sich an den vorhandenen Paragraphen und Urteilen zu orientieren. Deshalb bin ich bei Orion und Snooker immer begriffsstutzig und bei Dir häufig.
Es mag ja sein, dass die Chefsekretärin ihr Kind dadurch gefährdet, das ist ihr aber nicht verboten. Das darf sie ebenso wie die Raucherin, die Trinkerin oder der Junkie.
Es handelt sich eben nicht um ein "Gefährdungsverbot", sondern um ein "Beschäftigungsverbot". Und Beschäftigung ist rechtlich definiert als "Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."
Ist Betriebsratsarbeit demnach eine "Beschäftigung"?
Ist Betriebsratsarbeit demnach eine "Beschäftigung" wenn ein generelles Beschäftigungsverbot besteht?
Ist Betriebsratsarbeit demnach eine "Beschäftigung" wenn ein individuelles Beschäftigungsverbot besteht?