Erstellt am 11.08.2014 um 18:18 Uhr von Rheinpfeife
Wenn sich alle einig sind und auch die Beschlüsse einstimmig getroffen werden, ja.
Erstellt am 12.08.2014 um 08:29 Uhr von Carlamusik
Es muss eine korrekte Einladung erfolgen. Beschlüsse können wie der Vorgänger schon sagt bei Einigkeit aller BR-Mitglieder gefasst werden, wem sie einstimmig getroffen werden.
Erstellt am 12.08.2014 um 11:24 Uhr von ohneumlaute
Garnichts muss. Man muss sich nur einig sein, dann kann man das teil bei bedarf auch hinter zusammen stricken. Ist zwar nicht ganz rechtskonform, aber wo kein Richter......