Hallo,

wir haben ein kleines Problem.

Zustand heute: Wir sind ein Großhandelsunternehmen in NRW. AG ist im AG-Verband, im BR sind keine MA die gewerkschaftlich organisiert sind. Weiterhin nehmen wir an, dass in unserer Firma nicht viele MA der Gewerkschaft angehören. AG legt neuen MA nur Arbeitsverträge vor, wo nichts mehr mit tariflich steht.

Ziel des AG wird wohl sein, dass er in Zukunft aus dem AG-Verband austreten will. D.h., dass er den MA mit Sicherheit nicht mehr geben möchte. Sonst würde er mit Sicherheit nicht darüber nachdenken.

Wir versuchen gerade eine Gleitzeit ein zu führen, wobei der AG alles, was sich auf Tarif und Manteltarifvertrag bezieht, streicht. Dies gilt entsprechend auch bei der Mehrarbeitszeitzuschläge, die im Manteltarifvertrag geregelt ist.

Gleichzeitig sagt der AG, dass er nicht am Manteltarifvertrag gebunden ist.

Recherche: Im „Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrage Stand 1. Juli 2014“ steht für Groß- und Außenhandel NRW:
- Lohnrahmen-TV vom 14.3.1980, av ab 1.5.1980
- Gehaltsrahmen-TV vom 14.3.1980, av ab 1.5.1980
- TV über vermögenswirksame Leistungen vom 21.5.1985, av ab 19.6.1990
Im Manteltarifvertrag (steht nicht in diesem Verzeichnis) vom 1. Oktober 2007 steht im § 1, Abs. 3c) „Die Mitglieder der tarifvertragsschließenden Parteien sind tarifgebunden.

Fragen:
- Ist der AG mit der Aufnahme der Branche in das allgemeinverbindliche Verzeichnis nicht an die jeweils gültigen Tarifvereinbarungen gebunden - egal ob AG- oder AN-Seite im Verband/Gewerkschaft ist/sind?
- Stimmt die Behauptung, dass der AG nicht am Manteltarifvertrag gebunden ist oder gilt diese Bindung zum MTV nur für gewerkschaftlich organisierte MA?
- Was ist mit Verträgen, die die tarifliche Bindung nicht beinhalten? Muss er sich nicht, da allgemeinverbindlich, den Tarifvertrag erfüllen?
- Wie sieht es bei den neuen Verträgen ggf. hinsichtlich des MTV aus?
- Wenn der MTV gilt, kann er in einer BV überhaupt diese ausschließen(§77 BetrVG Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, BV schließt dies ja aus. und eine Öffnungsklausel habe ich auch nicht gefunden)
Soweit erst einmal zu diesem Thema. Wahrscheinlich kommt da noch mehr.

Kollegiale Grüße