Erstellt am 05.08.2014 um 09:47 Uhr von Pickel
Nein, Ersatzmitglieder sind keine Betriebsräte, sofern der BR vollständig anwesend ist. Die Person wird dann leider von aktuellen BR nicht ausreichend vertreten.
Natürlich kann man "warten", bis wegen Urlaub etc. eine positive Konstellation eintritt, in der das Ersatzmitglied aktiv werden kann...
Erstellt am 05.08.2014 um 11:51 Uhr von Hoppel
@ arwen
"in unserem Betrieb wird die Minderheit "Frauen" von einer Betriebsrätin vertreten. "
Du willst damit doch wohl hoffentlich nicht aussagen, dass Euren Frauen quasi vorgeschrieben wird, dass sie sich bei Fragen, Problemen etc. nur an Eure BetriebsRÄTIN wenden dürfen. Das stünde definitiv nicht im Einklang mit dem BetrVG!
Es ist legitim, dass ein BRM (egal ob männlich oder weiblich) ein Schwerpunktthema hat und sich darin besonders gut auskennt. Aber das vom Geschlecht abhängig zu machen, halte ich für überhaupt keine gute Idee; sei aber nur nebenbei angemerkt.
Wenn Du von einer Kollegin um Hilfe gebeten wirst, kannst Du als Ersatzmitglied lediglich vermitteln und/oder Deine Meinung als Privatperson mitteilen. Aber Du kannst als E-BRM keine betriebsrätlichen Aufgaben wahrnehmen.
Erstellt am 06.08.2014 um 10:16 Uhr von VerleiherBR
Davon mal abgesehen muß man hier vorsichtig unterscheiden...
Die Minderheitenregel im BR besagt lediglich, dass in einer bestimmten Konstellation mindestens eine Minderheit im BR vertreten sein sollte.
Das wiederum muß aber nicht zwangsläufig eine Frau sein.
Nehmen wir einen frauendominierten Beruf (mir fällt nun spontan ohne das sexistisch zu meinen das Friseurwesen ein). Hier wäre ein Mann die Minderheit.
In bestimmten Situationen kann es soggar sein, dass das Verhältnis zwischen Männern und Frauen im Betrieb dahingehend verschoben ist, dass es "rechnerisch" gar keine Minderheit gibt (obwohl dies sbjektiv / gefühlt sehr wohl zutreffen mag).
Wenn sich wiederum von der rechnerischen Minderheit niemand zur BR-Wahl stellt, dann kann es sein, dass trotz Minderheitsanspruch keine Minderheit im BR vertreten ist.
Nun zum Thema Ansprechpartner im BR: Hätte jede potenielle Minderheit einen eigenen BR-Ansprechpartner, dann wäre dies personell überhaupt nicht zu stemmen.