Liebe Mitstreiter / Mitstreiterinnen,
ich bitte um eure fachkundige Unterstützung bei folgender Fragestellung:

Wir wurden zu einer Versetzung nach §99 BetrVG unterrichtet. Zum Zeitpunkt des Eingangs der Unterrichtung hatte der Betriebsrat seit April diesen Jahres kein Monatsgespäch mit dem Chef. Zwei Tage nach dem Eingang der Unterrichtung fand ein Monatsgespräch statt in welchem wesentliche Informationen zur Versetzung und weiterer Informationen des Personaleinsatzes alles Beschäftigten erstmals gegenüber dem BR getätigt wurden.
Kann der Betriebsrat vor diesem Hintergrund behaupten und auch recht bekommen, das ihm nach § 92 BetrVG die nötigen Informationen um die Versetzung zu bearbeiten und eine Stellungnahme abzugeben gefehlt haben, bzw. sich die Frist um zwei Tage verlängern müsste, weil er am zweiten Tag des Fristverlaufes erstmals wichtige Informationen erhalten hat?
Ich bitte um euren Fachkundigen Rat.
Viele Grüße
Alischaa