Erstellt am 23.07.2014 um 16:35 Uhr von Pickel
Erstmal hilft hier ein Blick in die internen Dienstreiserichtlinien. Die Rechtsprechung geht sonst von Folgendem aus:
Auto fahren: Arbeitszeit
Beifahrer, Zugfahrt, Flug etc nur innerhalb der eigentlichen Arbeitszeit als Arbeitszeit zu werden, sonst Freizeit.
Erstellt am 23.07.2014 um 16:38 Uhr von Stoni
Bei uns ist es so geregelt. Dienstreise beginnt am Arbeitsort, das gilt allerdins nur bei "Tagesreisen"
Mehrtägige Dienstreisen in Abhängigkeit vom Grund der Reise und dem Verkehrsmittel. (z.B. Im Zug kann ich ein Meeting vorbereiten, im Pkw als Selbstfahrer nicht ) Geregelt in einer Dienstreiseverordnung.