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Genehmigung für AG ohne (GBR-)Beschluss möglich?

F
fragenderBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, die Geschäftsführung bittet den GBR um eine (geringfügige, sozusagen die Form betreffende) Änderung im Zusammenhang mit einer Anlage zu einer GBV, die (mittlerweile) zeitkritisch ist/geworden ist (siehe Anmerkung weiter unten).

Alle GBR-Mitglieder sind sich einig, dass der Änderung zugestimmt werden kann. Jetzt möchte man dies der GF so bald als möglich auch signalisieren - OHNE eine GBR-Sitzung (= lange Anreisezeiten) dafür anzusetzen, da nur dieser eine Punkt auf der Agenda stehen würde (Urlaubszeit, Sommerloch ...wie auch immer). Die nächste Gelegenheit für eine Beschlussfassung wäre bei der nächsten, turnusgemäß stattfindenden GBR-Sitzung im September - was definitiv für die GF zu spät ist.

Gibt es eine Möglichkeit, der GF diesen "Wunsch" ohne Beschluss -also quasi im Vorhinaus- zu gewähren und im Nachinein durch den Beschluss im September "offiziell" zu machen? Wie wäre hier das genaue Vorgehen?

wichtige Anmerkung: Die GF hat den GBR bereits im März um die gewünschte Änderung gebeten - auf Grund der BR-Wahlen in den Betrieben und der Neuzusammensetzung des GBR blieb das Thema leider liegen bzw. ging im GBR verschüttet. Dass die GF jetzt auf die Tube drückt, ist leider der GBR schuld...

Welche Möglichkeiten haben wir (GBR), um dieses "Eisen zu schmieden"? Vielen Dank für die Antworten.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

21.07.2014 um 18:55 Uhr

Beschlüsse werden nun mal in Sitzungen gefasst. Wenn Ihr Euch sicher seit und die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" an sich gut ist, könnt Ihr ja ein Signal aussenden, dass Ihr nicht grollen werdet, wenn der AG schon vorab eine Änderung durchführt "vorbehaltlich der Zustimmung des GBR".

Oder Ihr zieht Punkte, die auf der nächsten Agende stehen vor und behandelt sie schon jetzt in einer weiteren GBR-Sitzung.

P
Pjöööng

21.07.2014 um 19:13 Uhr

"Ein Signal aussenden" und "vorbehaltlich der Zustimmung des GBR" ist ja ganz nett, aber zumindest dann problematisch wenn die BV in der alten Form den Arbeitnehmern bestimmte Rechte einräumt, die so in dieser Form in der neuen BV nicht mehr eingeräumt werden. Was passiert dann, wenn ein einzelner AN dann innerhalb dieser Übergangszeit diese Rechte beansprucht?

A
AlterMann

21.07.2014 um 20:43 Uhr

"Alle GBR-Mitglieder sind sich einig..." Wenn das wirklich so ist, sehe ich wenig Probleme, dem AG mitzuteilen, dass man diesen Änderungen zustimmen wird und er jetzt schon so handeln könnte, als wäre die Zustimmung erteilt. Ich frage mich allerdings, ob man sich nach den BR-Wahlen da so sicher sein kann. Sind denn schon alle Vertreter im GBR benannt? Haben die sich geäußert? Oder handelt es sich hier nur um eine Vermutung?

F
fragenderBR

22.07.2014 um 10:23 Uhr

Ja, alle Vertreter des GBR sind inzwischen benannt. Und ja, alle haben sich positiv geäußert.

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