Auflösung Gemeinschaftsbetrieb
Hallo !
Wir sind ein 9er BR und haben heute erfahren, das ein Teil der Belegschaft sich nicht von uns vertreten fühlt und einen eigenen BR für sich wählen möchte.
Man glaubt, daß kein Gemeinschaftsbetrieb vorliege (obwohl der AG uns als solchen sieht) und will jetzt handeln und eine BR-Wahl einleiten.
Mich würde interessieren, wer überhaupt einen Gemeinschaftsbetrieb auflösen kann ? Eine kurze Recherche ergab, das eigentlich immer der AG beweisen müßte, daß KEIN Gemeinschaftsbetrieb vorliegt (wegen Kündigungsschutzgesetz etc.).
Der AG hat aber schriftlich dargelegt, daß trotz aller Änderungen bei uns der Gemeinschaftsbetrieb wohl nicht aufgelöst werden soll.
Können Arbeitnehmer hier einfach eine Wahl einleiten, weil sie das in Zweifel ziehen oder könnten sie vor Gericht die Auflösung erstreiten, selbst wenn der AG das gar nicht will ?
Danke und Gruß
Community-Antworten (2)
10.07.2014 um 20:41 Uhr
Ob Ihr ein Gemeinschaftsbetrieb seit oder nicht, könnt Ihr im Zweifelsfall bei Arbeitsgericht klären lassen oder Ihr nehmt zumindest einen Fachanwalt in Anspruch, der ein Rechtsgutachten erstellt.
Aber Ihr habt ja nicht das Problem mit dem AG sondern mit AN.
Darum würde ich erst einmal nicht nur abwarten, ob die da tatsächlich eine Wahl ins leben rufen (der man ja ggf. juristisch entgegen treten kann) -
ich würde die AN in einer Abteilungsversammlung zusammenrufen und die Frage "von uns nicht vertreten" offen und ehrlich diskutieren.
10.07.2014 um 21:06 Uhr
tja, das mit der Abteilungsversammlung ist so eine Sache. Wir hatten heute eine Info-Veranstaltung seitens des AG zum Verkauf. Also unser ganzer Bereich wird verkauft. Das ganze zum 01.08. und es wird weiterhin 2 "Firmen" geben.
Das Problem mit der Versammlung ist nun, das bis zum 01.08. aufgrund der Urlaubszeit wohl keine Abteilungsversammlung mehr hinzukriegen ist.
Desweiteren geht es dabei in der Hauptsache um unsere Außendienstler. Die deutschlandweit verstreuten Mitarbeiter im Außendienst an einem Tag an einen Tisch zu bekommen ist wenig wahrscheinlich.
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