Hallo !

Wir sind ein 9er BR und haben heute erfahren, das ein Teil der Belegschaft sich nicht von uns vertreten fühlt und einen eigenen BR für sich wählen möchte.

Man glaubt, daß kein Gemeinschaftsbetrieb vorliege (obwohl der AG uns als solchen sieht) und will jetzt handeln und eine BR-Wahl einleiten.

Mich würde interessieren, wer überhaupt einen Gemeinschaftsbetrieb auflösen kann ? Eine kurze Recherche ergab, das eigentlich immer der AG beweisen müßte, daß KEIN Gemeinschaftsbetrieb vorliegt (wegen Kündigungsschutzgesetz etc.).

Der AG hat aber schriftlich dargelegt, daß trotz aller Änderungen bei uns der Gemeinschaftsbetrieb wohl nicht aufgelöst werden soll.

Können Arbeitnehmer hier einfach eine Wahl einleiten, weil sie das in Zweifel ziehen oder könnten sie vor Gericht die Auflösung erstreiten, selbst wenn der AG das gar nicht will ?

Danke und Gruß