AG plant Werbeaktionen ausserhalb Arbeitszeiten
Moin, bin neuer BR und brauche Euren Rat, abweichend von unserer regelmässigen Schichtarbeit 8-24/7 Callcenter will der AG zukünftig spezielle Werbeaktionen ausserhalb dieser Zeiten durchführen und über Social Media kurzfristig bewerben. Jeweils spontan sollen "Freiwillige" aus der Belegschaft für Werbeaktionen zwischen 00:00 - 08:00 Uhr zu unterschiedlichen Zeiten eingesetzt werden. Die "Freiwilligen" werden mit entsprechenden Nachtzuschlägen entlohnt und haben den BR im Vertrauen informiert. Eine wirkliche Freiwilligkeit ist in den Gesprächen mit den "Freiwilligen" verneint worden. Eine offizielle Information des BR durch den AG zu geplanten Aktionen soll, wie ich höre, nicht erfolgen. Natürlich hat das Auswirkungen auf geplante Schichtzeiten und Arbeitsbelastungen der restlichen MA, sowie der Rufbreitschaften der technischen Supporter. Die erste Aktion soll in vier Tagen durchgeführt werden. Wie sollte man sich als BR (BR1 Seminar findet für mich erst noch statt) jetzt am Besten verhalten? Bin für Tipps dankbar.
Community-Antworten (1)
10.07.2014 um 00:35 Uhr
Ihr müsst dem AG mitteilen, dass Ihr bei Tätigkeiten außerhalb der vereinbarten Arbeitszeitrahmen ein Mitbestimmungsrecht habt (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) und daher die Zustimmung des BR erfoderlich ist - auch wenn die AN es dann "freiwillig" tun.
Ihr MÜSST ihn umgehend auffordern es zu unterlassen, Arbeit außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit anzuordnen, ohne das der BR zugestimmt hat.
Dabei nehmt Ihr Bezug auf die geplante Werbeaktion.
Will der AG dennoch an Euch vorbei, bleibt Euch nur, vom § 23 Abs. 3 BetrVG gebrauch zu machen. Hierzu sollte der BR beschließen, einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrrecht) zur Sicherung der Rechte des BR hinzu zu ziehen, der für Euch das Verfahren durchführt.
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