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Teilzeitbeschäftigte / Was ist an Überstunden erlaubt?

O
OhneAlternative
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe Probleme ein Gesetzt, oder einen § zu finden wo klar geregelt ist, was ein Teilzeitbeschäftigter an Überstunden leisten darf.

Habe im Teilzeit-/Befristungsgesetz geschaut, im Arbeitszeitgesetz und in Betriebsverfassungsgesetz. Hat mal jemand einen Tipp für mich?

Besten Dank.

Gruß aus dem Norden der Republik.

95907

Community-Antworten (7)

G
gironimo

03.07.2014 um 19:26 Uhr

Was steht denn im Arbeitsvertrag. Ist da Mehrarbeit überhaupt zugelassen? Ohne eine derartige Vereinbarung muss der TZ-AN keine Mehrarbeit leisten.

Es stellt sich eigentlich eher die Frage, ob diese Mehrarbeit regelmäßig anfällt oder eben doch nur zuweilen.

Bei regelmäßiger Mehrarbeit (wie wir dies ja oft wegen der zu dünnen Personaldecke erleben), kann es zu einer Konkretisierung des Arbeitsvertrages auf eine höhere Stundenzahl hinauslaufen.

O
OhneAlternative

04.07.2014 um 00:26 Uhr

Es geht nicht darum was der Arbeitnehmer muss, sondern was er darf. Er will ja Mehrarbeit leisten, weil Wochenende und Feiertag gut bezahlt werden.

N
nicoline

04.07.2014 um 08:59 Uhr

Jeder AN, egal ob Teilzeit oder Vollzeit, darf zunächst mal bis zur Höchstarbeitszeitgrenze des ArbZG arbeiten. Einschränkungen können sich durch AV, TV oder eine Hinzuverdienstgrenze ergeben!

K
Kölner

04.07.2014 um 10:02 Uhr

...und OB die Mehrarbeit bei einem TZ-Beschäftigten auch zu MehrarbeitsZUSCHLÄGEN führt, ist vorher zu klären! Das KANN nämlich so sein, das MUSS aber noch lange nicht so sein, wenn die AZ eines VK (FTE) nicht überschritten wird...

B
betriebsratten

04.07.2014 um 10:23 Uhr

Mal ne Zwischenfrage der Betriebsratten: Wenn ein TZ Beschäftigter regelmäßig Überstunden macht und damit quasi über einen Zeitraum X Vollzeit arbeitet oder sogar noch mehr-woraus ergibt sich dann ein Konkretisierung?

K
Kölner

04.07.2014 um 10:24 Uhr

@betriebsratten Meist durch die Länge (Dauer) dieser Konkretisierung. Vage äussere ich mal > 1 Jahr - es mag Fälle geben, in denen das auch vorher (bei entsprechendem Urteil) durch ein Gericht angenommen wurde.

P
Pjöööng

04.07.2014 um 11:33 Uhr

Für Arbeit auf Abruf hat das BAG eine maximale Mehrarbeit auf 25% begrenzt. Wenn man die Begründung liest, ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass das bei "normaler Teilzeit" anders sein sollte.

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