Teilzeitbeschäftigte / Was ist an Überstunden erlaubt?
Hallo zusammen,
ich habe Probleme ein Gesetzt, oder einen § zu finden wo klar geregelt ist, was ein Teilzeitbeschäftigter an Überstunden leisten darf.
Habe im Teilzeit-/Befristungsgesetz geschaut, im Arbeitszeitgesetz und in Betriebsverfassungsgesetz. Hat mal jemand einen Tipp für mich?
Besten Dank.
Gruß aus dem Norden der Republik.
Community-Antworten (7)
03.07.2014 um 19:26 Uhr
Was steht denn im Arbeitsvertrag. Ist da Mehrarbeit überhaupt zugelassen? Ohne eine derartige Vereinbarung muss der TZ-AN keine Mehrarbeit leisten.
Es stellt sich eigentlich eher die Frage, ob diese Mehrarbeit regelmäßig anfällt oder eben doch nur zuweilen.
Bei regelmäßiger Mehrarbeit (wie wir dies ja oft wegen der zu dünnen Personaldecke erleben), kann es zu einer Konkretisierung des Arbeitsvertrages auf eine höhere Stundenzahl hinauslaufen.
04.07.2014 um 00:26 Uhr
Es geht nicht darum was der Arbeitnehmer muss, sondern was er darf. Er will ja Mehrarbeit leisten, weil Wochenende und Feiertag gut bezahlt werden.
04.07.2014 um 08:59 Uhr
Jeder AN, egal ob Teilzeit oder Vollzeit, darf zunächst mal bis zur Höchstarbeitszeitgrenze des ArbZG arbeiten. Einschränkungen können sich durch AV, TV oder eine Hinzuverdienstgrenze ergeben!
04.07.2014 um 10:02 Uhr
...und OB die Mehrarbeit bei einem TZ-Beschäftigten auch zu MehrarbeitsZUSCHLÄGEN führt, ist vorher zu klären! Das KANN nämlich so sein, das MUSS aber noch lange nicht so sein, wenn die AZ eines VK (FTE) nicht überschritten wird...
04.07.2014 um 10:23 Uhr
Mal ne Zwischenfrage der Betriebsratten: Wenn ein TZ Beschäftigter regelmäßig Überstunden macht und damit quasi über einen Zeitraum X Vollzeit arbeitet oder sogar noch mehr-woraus ergibt sich dann ein Konkretisierung?
04.07.2014 um 10:24 Uhr
@betriebsratten Meist durch die Länge (Dauer) dieser Konkretisierung. Vage äussere ich mal > 1 Jahr - es mag Fälle geben, in denen das auch vorher (bei entsprechendem Urteil) durch ein Gericht angenommen wurde.
04.07.2014 um 11:33 Uhr
Für Arbeit auf Abruf hat das BAG eine maximale Mehrarbeit auf 25% begrenzt. Wenn man die Begründung liest, ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass das bei "normaler Teilzeit" anders sein sollte.
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