Erstellt am 02.07.2014 um 11:50 Uhr von Lexipedia
Weder noch!
Entweder hat da jemand richtig gepennt bei der Wahl. Es heißt ja die zukünfitge Mitarbeiteranzahl oder es hat jemand nicht richtig gezählt!
Ein Sonderfall gilt nach § 13 BetrVG für den Fall, dass sich die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ablaufs von 24 Monaten, vom Tag der Betriebsratswahl an gerechnet, um die Hälfte, mindestens aber um 50, gesteigert oder reduziert hat. Maßgeblich ist ausschließlich der Tag, der 24 Monate nach der Betriebsratswahl liegt. Frühere oder spätere Veränderungen der Arbeitnehmerzahl sind unbeachtlich.
Erstellt am 02.07.2014 um 11:53 Uhr von Pjöööng
Zitat (Lexipedia):
"Entweder hat da jemand richtige gepennt bei der Wahl. Es heißt ja die zukünfitge Mitarbeiteranzahl oder es hat jemand nicht richtig gezählt!"
Wo heißt es denn bitte "die zukünftige Mitarbeiteranzahl"?
Es könnten sich auch seit Januar (liegt immerhin schon ein halbes Jahr hinter uns) Veränderungen ergeben haben, die so bei Einleitung der Wahl nicht absehbar waren. Ich wäre daher mit Urteilen über die damals handelnden vorsichtig.
Erstellt am 02.07.2014 um 15:42 Uhr von raynal
Was ist den jetzt mal klarer Antwort bitte?
Wir waren im März beim BR wählen 366 und ab nächste Monat wegen dritten Schicht sind wir über 401 so haben wir recht ohne neue Wahl den 10.und 11. BR platz zu besetzten oder nicht?
Erstellt am 02.07.2014 um 15:54 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 02.07.2014 um 15:55 Uhr von Lexipedia
@raynal
steht doch oben, ich kann es ja noch einmal schreiben:
Ein Sonderfall gilt nach § 13 BetrVG für den Fall, dass sich die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ablaufs von 24 Monaten, vom Tag der Betriebsratswahl an gerechnet, um die Hälfte, mindestens aber um 50, gesteigert oder reduziert hat. Maßgeblich ist ausschließlich der Tag, der 24 Monate nach der Betriebsratswahl liegt. Frühere oder spätere Veränderungen der Arbeitnehmerzahl sind unbeachtlich.
Klar genug?
Auch kein automatisches Aufstocken!!!
@Pjöööng
Eine dritte Schicht plus rund 10 % neue MAs wird nicht von Heute auf morgen eingeführt.
Aber trotzdem hast du recht!
Erstellt am 02.07.2014 um 16:00 Uhr von Pickel
Lexopiedia:
Aber innerhalb von 6 Monaten ist dies durchaus denkbar. Ein Großauftrag wurde überraschend gewonnen und die Personalabteilung legt los...
Erstellt am 02.07.2014 um 16:35 Uhr von gironimo
Also hier noch einmal der genaue Gesetzestext:
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG: Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist
Also bleibt ihr 9
Ausweg: Der BR tritt zurück und leitet Neuwahlen ein. Aber bringt es das .....