Erstellt am 29.06.2014 um 11:09 Uhr von wischwasch
Das BetrVG ist nicht irgend ein kleines Gesetz. Es ist das zentrale Gesetz, für die Arbeit des BR. Die BR-Mitglieder arbeiten nach diesem Gesetz und wenn einer sich quer legt, behindert er die Arbeit des Ganzen.
.... geht er zurück zu seinem Arbeitsplatz ....
Bei der Einstellung ist das wohl das Beste. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Wenn der Kollege irgend welche Absprachen mit dem AG trifft, könnt Ihr Euch nicht auf ihn verlassen.
Du bist neu im BR ? - gehe erst einmal zur Schulung. Dann kannst Du besser mit dem System umgehen und vielleicht auch Deine Kollegen überzeugen. Kannst Du Hilfe von der Gewerkschaft erwarten?
Erstellt am 29.06.2014 um 11:40 Uhr von noris
Ja ich bin neu.
Wenn es nach mir gegangen wäre, dann wäre ich schon längst auf Seminare gewesen, allerdings wurde alles vom ehemaligen und neuen BRV alles geregelt, so daß nur die gewerkschaftlichen Seminar besucht werden, andere wurden nicht in Betracht gezogen.
Erstellt am 29.06.2014 um 11:53 Uhr von Hoppel
@ noris
Der § 37 Abs.6 BetrVG beschreibt den Schulungsanspruch eines BR-GREMIUMS. Und ein Gremium entscheidet auch über den Schulungsanbieter.
Wenn z.B. Grundlagenschulungen beschlossen werden, die durch eine Gewerkschaft durchgeführt werden, ist dagegen nichts einzuwenden! Aber gerade im Wahljahr bieten auch Gewerkschaften massenhaft Grundlagenschulungen zum BetrVG und Arbeitsrecht an. Das kann also kein Hinderungsgrund dafür sein, noch kein Seminar besucht zu haben!
Erstellt am 29.06.2014 um 12:03 Uhr von Snooker
Erst einmal sind Gesetze dazu da das sie eingehalten werden. Wenn dem nicht so wäre hätte man sie ja gar nicht erst erlassen. Im Zweiten Schritt kann man gucken, in wie weit ich ein Gesetz in seiner Auslegung dehnen kann. Wenn ich da angelangt bin kann ich schauen das wenn ich dem AG hier was gebe, was erhalte ich im Gegenzug dafür von ihm für die Belegschaft. So bricht keine Seite ein Gesetz aber beide können hinterher zufrieden sein.
Was natürlich gar nicht geht, das der BRV alleine entscheidet und Vereinbarungen mit dem AG trifft. Der BRV ist nur Sprachrohr des gesamten BR´s. Und der gesamte BR ist immer ein Ganzes von Hundert, oder das was die Mehrheit des BR will. Genau so verhält es sich mit Seminaren. Will die Mehrheit das auch woanders Seminare besucht werden dann hat der BRV dies zu akzeptieren und respektieren. Sollte der AG damit Probleme haben kann er sich, je nach Grund, ans Arbeitsgericht oder an die Einigungsstelle wenden. Jedenfalls kann er nicht einfach so sagen ich genehmige es nicht, da der BR dafür keine Genehmigung braucht vom AG.
Akzeptiert der BRV dies so nicht, scheint er der verkehrte Mann auf der Position zu sein und es ist tatsächlich besser er kehrt an seinem Arbeitsplatz zurück. Es ist dann für die Zukunft immer noch leichter ein BRV begeht aus Unwissenheit einen Fehler als wie einer wissentlich gegen Gesetze verstößt. Einen Unwissenden kann man dann noch leichter durch Seminare in die richtige Richtung lenken.
Erstellt am 29.06.2014 um 12:03 Uhr von noris
Nun im Mai sind wir gewählt worden und das erste Seminar ist im September deswegen wollte ich andere Anbieter suchen und hab auch gefunden. Es wurde vom AG abgelehnt, weil er den Anbieter nicht kennt und der BRV will es dich mit der Gewerkschaft nicht verscherzen
Erstellt am 29.06.2014 um 12:13 Uhr von Hoppel
@ noris
O.k., zwischen Wahl und Seminar liegen 6 Monate, aber das hat auch was Positives!
Du hast ein halbes Jahr Zeit, Dir das Spielchen in Eurem Gremium angucken und Dir eine eigene Meinung bilden zu können. Davon wirst Du während des Seminars profitieren!
Erstellt am 29.06.2014 um 12:56 Uhr von wischwasch
Die gewerkschaftlichen Seminare sind nicht anders als die kommerziellen Seminare. Das BetrVG ist das gleiche.