Wie soll man damit umgehen?
Nochmal guten morgen. Ich habe nun länger darüber nachgedacht und weiß dennoch nicht, in wie fern ich mit den Aussagen jüngeren soll. Unser BRV hat unter vier Augen zu mir gesagt, wenn wir als BR uns an jedes kleine Gesetz halten wollen, geht er zurück zu seinem Arbeitsplatz und zwei Tage später auch unter vier Augen sagte er, daß er sich im Privatleben auch nicht an jedes Gesetz hält, also wird er es jetzt als BRV auch nicht.
Community-Antworten (7)
29.06.2014 um 13:09 Uhr
Das BetrVG ist nicht irgend ein kleines Gesetz. Es ist das zentrale Gesetz, für die Arbeit des BR. Die BR-Mitglieder arbeiten nach diesem Gesetz und wenn einer sich quer legt, behindert er die Arbeit des Ganzen.
.... geht er zurück zu seinem Arbeitsplatz .... Bei der Einstellung ist das wohl das Beste. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Wenn der Kollege irgend welche Absprachen mit dem AG trifft, könnt Ihr Euch nicht auf ihn verlassen.
Du bist neu im BR ? - gehe erst einmal zur Schulung. Dann kannst Du besser mit dem System umgehen und vielleicht auch Deine Kollegen überzeugen. Kannst Du Hilfe von der Gewerkschaft erwarten?
29.06.2014 um 13:40 Uhr
Ja ich bin neu. Wenn es nach mir gegangen wäre, dann wäre ich schon längst auf Seminare gewesen, allerdings wurde alles vom ehemaligen und neuen BRV alles geregelt, so daß nur die gewerkschaftlichen Seminar besucht werden, andere wurden nicht in Betracht gezogen.
29.06.2014 um 13:53 Uhr
@ noris
Der § 37 Abs.6 BetrVG beschreibt den Schulungsanspruch eines BR-GREMIUMS. Und ein Gremium entscheidet auch über den Schulungsanbieter.
Wenn z.B. Grundlagenschulungen beschlossen werden, die durch eine Gewerkschaft durchgeführt werden, ist dagegen nichts einzuwenden! Aber gerade im Wahljahr bieten auch Gewerkschaften massenhaft Grundlagenschulungen zum BetrVG und Arbeitsrecht an. Das kann also kein Hinderungsgrund dafür sein, noch kein Seminar besucht zu haben!
29.06.2014 um 14:03 Uhr
Erst einmal sind Gesetze dazu da das sie eingehalten werden. Wenn dem nicht so wäre hätte man sie ja gar nicht erst erlassen. Im Zweiten Schritt kann man gucken, in wie weit ich ein Gesetz in seiner Auslegung dehnen kann. Wenn ich da angelangt bin kann ich schauen das wenn ich dem AG hier was gebe, was erhalte ich im Gegenzug dafür von ihm für die Belegschaft. So bricht keine Seite ein Gesetz aber beide können hinterher zufrieden sein. Was natürlich gar nicht geht, das der BRV alleine entscheidet und Vereinbarungen mit dem AG trifft. Der BRV ist nur Sprachrohr des gesamten BR´s. Und der gesamte BR ist immer ein Ganzes von Hundert, oder das was die Mehrheit des BR will. Genau so verhält es sich mit Seminaren. Will die Mehrheit das auch woanders Seminare besucht werden dann hat der BRV dies zu akzeptieren und respektieren. Sollte der AG damit Probleme haben kann er sich, je nach Grund, ans Arbeitsgericht oder an die Einigungsstelle wenden. Jedenfalls kann er nicht einfach so sagen ich genehmige es nicht, da der BR dafür keine Genehmigung braucht vom AG. Akzeptiert der BRV dies so nicht, scheint er der verkehrte Mann auf der Position zu sein und es ist tatsächlich besser er kehrt an seinem Arbeitsplatz zurück. Es ist dann für die Zukunft immer noch leichter ein BRV begeht aus Unwissenheit einen Fehler als wie einer wissentlich gegen Gesetze verstößt. Einen Unwissenden kann man dann noch leichter durch Seminare in die richtige Richtung lenken.
29.06.2014 um 14:03 Uhr
Nun im Mai sind wir gewählt worden und das erste Seminar ist im September deswegen wollte ich andere Anbieter suchen und hab auch gefunden. Es wurde vom AG abgelehnt, weil er den Anbieter nicht kennt und der BRV will es dich mit der Gewerkschaft nicht verscherzen
29.06.2014 um 14:13 Uhr
@ noris
O.k., zwischen Wahl und Seminar liegen 6 Monate, aber das hat auch was Positives!
Du hast ein halbes Jahr Zeit, Dir das Spielchen in Eurem Gremium angucken und Dir eine eigene Meinung bilden zu können. Davon wirst Du während des Seminars profitieren!
29.06.2014 um 14:56 Uhr
Die gewerkschaftlichen Seminare sind nicht anders als die kommerziellen Seminare. Das BetrVG ist das gleiche.
Verwandte Themen
Eingruppierung geringfügig Beschäftigter - tatsächlicher Arbeitszeitumfang nicht bekannt
ÄlterHallo, ich wollte mal fragen, wie ihr im folgenden Fall reagieren würdet. Wir haben einen Antrag auf Einstellung für eine Hilfskraft, die geringefügig beschäftigt werden soll und nur nach tatsäc
Konflikt mit BR Arbeit wie sie bei uns stattfindet - was tun?
ÄlterHallo Ich würde sehr gerne ein Problem schildern was ich innerhalb von meinen BR Team habe. Irgendwann wurde mein Vorsitzender zu den ich früher ein freundschaftliches Verhältnis hatte verändert. Ka
Amtsenthebung gem. BetrVG
ÄlterHallo liebe Kollegen, ich muss mich heute einmal auf Eure Erfahrung zurück greifen. Heute wurde dem noch amtierenden Betriebsrat mitgeteilt, dass gegen die stellv. Vorsitzende ein Amtsenthebungsver
Mutterschutz / Betriebsvereinbarung / Richtlinien - Umgehensweise?
ÄlterHallo, vielleicht kann mir hier einer mit Infos unterstützen bzw. mir helfen wie ich da weiter komme. Bin BR Mitglied als Frauenquote im gewerblichen Bereich und nun wird mir des öfteren die Frage ge
Weiterbeschäftigungsverlangen - wie soll der BR jetzt damit umgehen?
ÄlterHallo Ihr da drausen, ich brauch mal Eure Hilfe. Nach Widerspruch des BR zu einem ordentlichen krankheitsbedingten Kündigungsantrag wurde das Weiterbeschäftigungsverlangen des Mitarbeiters vom ArbGe