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Wie mit Neueinstellung entgegen der BV umgehen

F
Fragenmann
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Betriebsvereinbarung steht das Neueinstellungen in TVÖD EG8 zunächst für ein halbes Jahr in TVÖD eg6 eingestellt werden. Nun wird eine persönlich bekannte der Bereichsleitung direkt in EG8 eingestellt. Dies ist ja für die neue Mitarbeiterin schön - aber für andere Kollegen die in EG 6 eingestellt werden und teilweise Jahre kämpfen müssen für EG8 obwohl ihnen dies laut BV schon lange zusteht. Wie sollte man so etwas ansprechen - wir vertreten ja die Interessen der Angestellten und ich hab ja nix dagegen wenn jemand gut eingestellt wird aber eine gewisse Ungerechtigkeit herrscht da schon vor.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

26.06.2014 um 17:18 Uhr

Ihr geht in sofern am besten damit um, dass Ihr der Neueinstellung /-Gruppierung ohne weiteres zustimmt.

Dann habt Ihr anschließend ein weiteres Argument , um auf Ungleichbehandlungen hinzuweisen und auf Abhilfe zu drängen.

Andersherum handelt man ja nur nach der Methode: Wir verdienen alle schlecht und das soll auch so bleiben.

N
nicoline

26.06.2014 um 20:16 Uhr

In unserer Betriebsvereinbarung steht das Neueinstellungen in TVÖD EG8 zunächst für ein halbes Jahr in TVÖD eg6 eingestellt werden. Erklär doch mal bitte, an welcher Stelle des TVöD eine Öffnungsklausel für so eine Abweichung von der korrekten Eingruppierung steht, die euch das Recht gibt, eine solche BV abzuschließen?

F
Fragenmann

26.06.2014 um 22:15 Uhr

Unser entgeltrahmen ist angelehnt an den tvöd. Wir werden nur nach tvöd bezahlt sind aber nicht direkt öffentlich.

K
Kölner

26.06.2014 um 23:07 Uhr

Man kann sich vll. an einen Baum anlehnen. Aber diese BV ... Ich habe meine Zweifel

H
Hoppel

27.06.2014 um 08:36 Uhr

@ Fragenmann

Mit welch konkretem Wortlaut wird denn in den Arbeitsverträgen auf den TVÖD verwiesen?

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