Erstellt am 26.06.2014 um 15:18 Uhr von gironimo
Ihr geht in sofern am besten damit um, dass Ihr der Neueinstellung /-Gruppierung ohne weiteres zustimmt.
Dann habt Ihr anschließend ein weiteres Argument , um auf Ungleichbehandlungen hinzuweisen und auf Abhilfe zu drängen.
Andersherum handelt man ja nur nach der Methode: Wir verdienen alle schlecht und das soll auch so bleiben.
Erstellt am 26.06.2014 um 18:16 Uhr von nicoline
*In unserer Betriebsvereinbarung steht das Neueinstellungen in TVÖD EG8 zunächst für ein halbes Jahr in TVÖD eg6 eingestellt werden.*
Erklär doch mal bitte, an welcher Stelle des TVöD eine Öffnungsklausel für so eine Abweichung von der korrekten Eingruppierung steht, die euch das Recht gibt, eine solche BV abzuschließen?
Erstellt am 26.06.2014 um 20:15 Uhr von Fragenmann
Unser entgeltrahmen ist angelehnt an den tvöd.
Wir werden nur nach tvöd bezahlt sind aber nicht direkt öffentlich.
Erstellt am 26.06.2014 um 21:07 Uhr von Kölner
Man kann sich vll. an einen Baum anlehnen. Aber diese BV ... Ich habe meine Zweifel
Erstellt am 27.06.2014 um 06:36 Uhr von Hoppel
@ Fragenmann
Mit welch konkretem Wortlaut wird denn in den Arbeitsverträgen auf den TVÖD verwiesen?