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In dem Arbeitsvertrag steht...

F
frischlinge
Jan 2018 bearbeitet

§ 9 Besondere Vereinbarungen

Der AN verpflichtet sich , die vom Betrieb zur Verfügung gestellte Mietarbeits-und Sicherheitskleidung zu tragen. Hierfür entstehen dem MA Kosten in höhe von x,xx Euro

Ist dieses eigentlich Konform??

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Community-Antworten (3)

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gironimo

23.06.2014 um 12:57 Uhr

Naja - wenn man es unterschreibt!

Aber Kollektivrecht geht vor Individualrecht. Wenn also der BR in einer BV "Arbeitskleidung" ( § 87 BetrVG) mit dem AG etwas anderes vereinbart........

Und für den BR gilt da ja die Verhandlungsposition, von der ich jedenfalls nicht so ohne weiteres abweichen würde: Arbeitskleidung, zu der der AG den AN verpflichtet, zahlt der AG.

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Kulum

23.06.2014 um 13:08 Uhr

Für PSA, also "Sicherheitskleidung" gilt dies sicher nicht, egal ob man sowas persönlich unterschreibt oder ein fehlgeleiteter BR eine diesbezügliche BV aushandelt. Diese IST vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. §3 Abs.3 ArbSchG

F
frischlinge

23.06.2014 um 15:42 Uhr

Sehe ich so wie gironimo.

Es wird ein Firmen-Logo + Namensschild getragen. Desweiteren ist es eine Schutzkleidung wen geschweißt , geschliffen und geflext wird.

Sicherlich kann die Berufskleidung ja auch sonst getragen werden , aber zum Schutz sollte sie schon getragen werden

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