Erstellt am 23.06.2014 um 10:57 Uhr von gironimo
Naja - wenn man es unterschreibt!
Aber Kollektivrecht geht vor Individualrecht. Wenn also der BR in einer BV "Arbeitskleidung" ( § 87 BetrVG) mit dem AG etwas anderes vereinbart........
Und für den BR gilt da ja die Verhandlungsposition, von der ich jedenfalls nicht so ohne weiteres abweichen würde: Arbeitskleidung, zu der der AG den AN verpflichtet, zahlt der AG.
Erstellt am 23.06.2014 um 11:08 Uhr von Kulum
Für PSA, also "Sicherheitskleidung" gilt dies sicher nicht, egal ob man sowas persönlich unterschreibt oder ein fehlgeleiteter BR eine diesbezügliche BV aushandelt. Diese IST vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. §3 Abs.3 ArbSchG
Erstellt am 23.06.2014 um 13:42 Uhr von frischlinge
Sehe ich so wie gironimo.
Es wird ein Firmen-Logo + Namensschild getragen.
Desweiteren ist es eine Schutzkleidung wen geschweißt , geschliffen und geflext wird.
Sicherlich kann die Berufskleidung ja auch sonst getragen werden , aber zum Schutz sollte sie schon getragen werden