Kündigung BR Mitglied
?ch bin BR Mitglied und arbeite im Einzelhandel in der Computerabteilung. Eir testen manchmal neue Produkte im Verkauf. So eine IP Kamera mit der man Raeume von überall überwachen. Diese habe ich mit einer anderen Kollegin aufgebaut. Wie gesagt zu Testzwecken. Jetzt bekomme ich die ausserordentlicje Kündigung. Meine Kollegin jrdoch nicht. Da der Betriebsrat der verlaengerte Arm der Geschaeftsleitung ist werden sie wahrscheinlich dieser Kündigung zustimmen. ?ch bin echt baf und ratlos
Community-Antworten (21)
17.06.2014 um 02:46 Uhr
Soso!
Gut dass wir drüber geredet haben.
17.06.2014 um 09:35 Uhr
Wo hast du diese Kamera aufgebaut? Was hast du damit beobachtet? Wie hast du und deine Kollegin die Kamera "getestet"? Hast du oder auch deine Kollegin die Kamera benutzt? Durftet ihr die Produkte testen? Wussten die anderen Kollegen vom Test? Waren die Bilder der Kamera zugänglich?
Ein paar Infos mehr wären nicht schlecht...
Ach ja, im Unrecht ist keiner gleich!!!
17.06.2014 um 10:01 Uhr
Auch für Testzwecke aufgestellte Kameras unterliegen der Mitbestimmung. Beide Seiten müssen also zustimmen.
Ob es hier unter Abwägung der Umstände im Einzelfall für eine fristlose K. reicht, ist dann doch zweifelhaft.
Wenn Du aber so "beliebt" bei Deinen Kollegen bist und der BR die Zustimmung nach § 103 BetrVG geben wird, bleibt Dir nur der Rechtsweg. Ich denke, Du solltest ihn begehen.
17.06.2014 um 10:17 Uhr
MeineKollegen haben die auch benutzt. An jedem Notebook was ausgestellt ist ist eine Kamera dran.
17.06.2014 um 10:46 Uhr
Die ?ntention war. Nur Ware die aufgebaut ist kann dem Kunden Praesentiert und verkauft werden. Meine anderen Kollegen die nicht im Betriebsrat sind die das mitgemacht und getestet haben, drnen passiery Nichts. ?ch kann doch an jedem ausgestellten Notebook mit der Kamera überwachen. Nur weil ich diese ausgestellt habe bin ich doch kein potenyieller Überwacher ???? ?ch bin gespannt was so rin zrichter sagt. Zumsl müsste msn mir doch auch nachweisen dass ich überwacht habe.
17.06.2014 um 11:19 Uhr
Zitat (gironimo): "Auch für Testzwecke aufgestellte Kameras unterliegen der Mitbestimmung."
Der Sachverhalt (soweit er sich meinem Verständnis überhaupt erschließt) hat durchaus ein paar interessante Effekte.
Die Kameras wurden hier wohl durch die AN installiert bzw. in Betrieb genommen. Dafü kann der Arbeitgeber eigentlich gar nicht die Mitbestimmung einholen.
Wenn man den Faden weiterspinnt, dann fallen (möglicherweise) die für den Verkauf bestimmten Geräte in der Ausstellung unter den § 87. Sprich: der BR hätte einen direkten Einfluß darauf, welche Waren der Arbeitgeber anbieten darf und welche nicht.
17.06.2014 um 11:26 Uhr
Das heisst ?
17.06.2014 um 12:31 Uhr
Das heisst vor Allem, dass Du den Sachverhalt so unklar dargestellt hast, dass eine konkrete Aussage überhaupt nicht zu treffen ist.
17.06.2014 um 16:09 Uhr
Aus meiner eigenen BR-Erfahrung. Auch für AN-Überwachung, die AN selbst durchführen, trägt der AG eine Verantwortung. Er hat sicher zu stellen, dass eine unerlaubte Überwachung durch andere AN nicht erfolgt.
So gesehen - vielleicht doch ein Grund zur Kündigung? Aus meiner Sicht aber nicht unbedingt als fristlose. Hier hätte eine Abmahnung erfolgen können. Aber man bekommt einen unliebsamen BR ja nur auf dem Wege der fristlosen los ... also versucht man es.
17.06.2014 um 16:15 Uhr
Was soll denn als Kündigungsgrund herhalten?
17.06.2014 um 16:32 Uhr
Überwachung der Flaeche und des Personals. Das ist der Grund der Kündigung.
17.06.2014 um 16:39 Uhr
Ich hoffe inzwischen bist du nicht mehr ganz so ratlos. Sobald du die Kündigung in Händen hältst ab zum Anwalt damit und Kündigungsschutzklage einreichen. Das Ganze klingt recht skurril
17.06.2014 um 16:41 Uhr
Danke Für den Rat an alle
17.06.2014 um 19:43 Uhr
Wie gesagt. BR hat fristloser Kündigung einstimmig zugestimmt.
17.06.2014 um 22:14 Uhr
Ach noch etwas. ?ch bin auch noch schwerbehindert.
17.06.2014 um 23:45 Uhr
Dann braucht es auch noch die Zustimmung vom Integrationsamt. Die ist aber nicht so schwer zu bekommen.
17.06.2014 um 23:57 Uhr
Aber auch nicht einfach. Das ?ntegrationsamt muss versuchen eine gütliche Einigung zu bewirken.
18.06.2014 um 00:24 Uhr
Zitat (guenerb): "Das ?ntegrationsamt muss versuchen eine gütliche Einigung zu bewirken."
Nicht ganz richtig! Bitte genau lesen!
Viel wichtiger aber § 91 (4) SGB IX
18.06.2014 um 00:45 Uhr
Ohhhh hast recht. Soll muss aber nicht. ?ch glaube mittlerweile dass der chef damit durchkommt auch vor Gericht troyz dass der Gewerkschaftssekretaer sagt dass es sehr schw?er?g ist.
18.06.2014 um 11:14 Uhr
Vieleicht hat der Gewerkschaftshubersekretär ja auch Informationen die uns fehlen.
Wir wissen hier ja nicht einmal welche Räume auf diese Art und Weise möglicherweise überwacht wurden...
18.06.2014 um 13:46 Uhr
Ich habe doch nicht überwacht. Lediglich wurde diese Kamera in der Verkaufsfläche aufgebaut
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