Erstellt am 17.06.2014 um 00:46 Uhr von Pjöööng
Soso!
Gut dass wir drüber geredet haben.
Erstellt am 17.06.2014 um 07:35 Uhr von Lexipedia
Wo hast du diese Kamera aufgebaut?
Was hast du damit beobachtet?
Wie hast du und deine Kollegin die Kamera "getestet"?
Hast du oder auch deine Kollegin die Kamera benutzt?
Durftet ihr die Produkte testen?
Wussten die anderen Kollegen vom Test?
Waren die Bilder der Kamera zugänglich?
Ein paar Infos mehr wären nicht schlecht...
Ach ja, im Unrecht ist keiner gleich!!!
Erstellt am 17.06.2014 um 08:01 Uhr von gironimo
Auch für Testzwecke aufgestellte Kameras unterliegen der Mitbestimmung. Beide Seiten müssen also zustimmen.
Ob es hier unter Abwägung der Umstände im Einzelfall für eine fristlose K. reicht, ist dann doch zweifelhaft.
Wenn Du aber so "beliebt" bei Deinen Kollegen bist und der BR die Zustimmung nach § 103 BetrVG geben wird, bleibt Dir nur der Rechtsweg. Ich denke, Du solltest ihn begehen.
Erstellt am 17.06.2014 um 08:17 Uhr von guenerb
MeineKollegen haben die auch benutzt. An jedem Notebook was ausgestellt ist ist eine Kamera dran.
Erstellt am 17.06.2014 um 08:46 Uhr von guenerb
Die ?ntention war. Nur Ware die aufgebaut ist kann dem Kunden Praesentiert und verkauft werden. Meine anderen Kollegen die nicht im Betriebsrat sind die das mitgemacht und getestet haben, drnen passiery Nichts. ?ch kann doch an jedem ausgestellten Notebook mit der Kamera überwachen. Nur weil ich diese ausgestellt habe bin ich doch kein potenyieller Überwacher ????
?ch bin gespannt was so rin zrichter sagt. Zumsl müsste msn mir doch auch nachweisen dass ich überwacht habe.
Erstellt am 17.06.2014 um 09:19 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Auch für Testzwecke aufgestellte Kameras unterliegen der Mitbestimmung."
Der Sachverhalt (soweit er sich meinem Verständnis überhaupt erschließt) hat durchaus ein paar interessante Effekte.
Die Kameras wurden hier wohl durch die AN installiert bzw. in Betrieb genommen. Dafü kann der Arbeitgeber eigentlich gar nicht die Mitbestimmung einholen.
Wenn man den Faden weiterspinnt, dann fallen (möglicherweise) die für den Verkauf bestimmten Geräte in der Ausstellung unter den § 87. Sprich: der BR hätte einen direkten Einfluß darauf, welche Waren der Arbeitgeber anbieten darf und welche nicht.
Erstellt am 17.06.2014 um 09:26 Uhr von guenerb
Erstellt am 17.06.2014 um 10:31 Uhr von Pjöööng
Das heisst vor Allem, dass Du den Sachverhalt so unklar dargestellt hast, dass eine konkrete Aussage überhaupt nicht zu treffen ist.
Erstellt am 17.06.2014 um 14:09 Uhr von kratzbuerste
Aus meiner eigenen BR-Erfahrung. Auch für AN-Überwachung, die AN selbst durchführen, trägt der AG eine Verantwortung. Er hat sicher zu stellen, dass eine unerlaubte Überwachung durch andere AN nicht erfolgt.
So gesehen - vielleicht doch ein Grund zur Kündigung? Aus meiner Sicht aber nicht unbedingt als fristlose. Hier hätte eine Abmahnung erfolgen können. Aber man bekommt einen unliebsamen BR ja nur auf dem Wege der fristlosen los ... also versucht man es.
Erstellt am 17.06.2014 um 14:15 Uhr von Kulum
Was soll denn als Kündigungsgrund herhalten?
Erstellt am 17.06.2014 um 14:32 Uhr von guenerb
Überwachung der Flaeche und des Personals. Das ist der Grund der Kündigung.
Erstellt am 17.06.2014 um 14:39 Uhr von Kulum
Ich hoffe inzwischen bist du nicht mehr ganz so ratlos. Sobald du die Kündigung in Händen hältst ab zum Anwalt damit und Kündigungsschutzklage einreichen. Das Ganze klingt recht skurril
Erstellt am 17.06.2014 um 14:41 Uhr von guenerb
Danke Für den Rat an alle
Erstellt am 17.06.2014 um 17:43 Uhr von guenerb
Wie gesagt. BR hat fristloser Kündigung einstimmig zugestimmt.
Erstellt am 17.06.2014 um 20:14 Uhr von guenerb
Ach noch etwas. ?ch bin auch noch schwerbehindert.
Erstellt am 17.06.2014 um 21:45 Uhr von Pjöööng
Dann braucht es auch noch die Zustimmung vom Integrationsamt. Die ist aber nicht so schwer zu bekommen.
Erstellt am 17.06.2014 um 21:57 Uhr von guenerb
Aber auch nicht einfach. Das ?ntegrationsamt muss versuchen eine gütliche Einigung zu bewirken.
Erstellt am 17.06.2014 um 22:24 Uhr von Pjöööng
Zitat (guenerb):
"Das ?ntegrationsamt muss versuchen eine gütliche Einigung zu bewirken."
Nicht ganz richtig! Bitte genau lesen!
Viel wichtiger aber § 91 (4) SGB IX
Erstellt am 17.06.2014 um 22:45 Uhr von guenerb
Ohhhh hast recht. Soll muss aber nicht. ?ch glaube mittlerweile dass der chef damit durchkommt auch vor Gericht troyz dass der Gewerkschaftssekretaer sagt dass es sehr schw?er?g ist.
Erstellt am 18.06.2014 um 09:14 Uhr von Pjöööng
Vieleicht hat der Gewerkschaftshubersekretär ja auch Informationen die uns fehlen.
Wir wissen hier ja nicht einmal welche Räume auf diese Art und Weise möglicherweise überwacht wurden...
Erstellt am 18.06.2014 um 11:46 Uhr von guenerb
Ich habe doch nicht überwacht. Lediglich wurde diese Kamera in der Verkaufsfläche aufgebaut