Hallo zusammen,

wer kann mir kurz helfen?

wollen die EInstellung vom stellv. Direktor verhindern.
Wir wissen, dass es sich um keinen leitenden Angestellten handelt.

Unser Chef hat bei der Einstellung gegen folgende Punkte verstoßen:

• Die fehlende Ausschreibung im Betrieb, § 99 Absatz 2 Nr. 5 BetrVG, trotz Beschluss
• Eine Gefahr für den Betriebsfrieden, § 99 Absatz 2 Nr. 6 BetrVG
• Unzureichende Bewerbungsunterlagen § 99 I 1 BetrVG

Jetzt ist meine Frage, was ist wenn man bei Punkt 2 vor dem arbeitsgericht aufgrund dessen versagt, weil Zeugen nicht aussagen wollen oder die Gründe nicht ausreichend sind, weil diese extrem unter Druck gesetzt worden sind.
wird das gericht irgendwann dieser einstellung zustimmen?

Aushang in der Kantine, fehlende Unterlagen usw können ja nachgereicht werden.
Aber dann brauche ich keinen Beschluss schreiben, wenn man das durch nachreichen immer umgehen kann.

Bitte um schnellen Rat.
wie sehen unsere chancen aus?

Vielen Dank