Erstellt am 20.05.2014 um 12:49 Uhr von Kölner
Der Brv wird es auch selber zahlen.
Erstellt am 20.05.2014 um 13:07 Uhr von martinez
@noname
Wie kommst du darauf dass diese Schulung icht dem §37 Abs 6 entspricht??
Wird ja für BRV angeboten oder!?
Frag doch mal bei dem Veranstalter nach wie es rechtlich gesehen mit der Schulung ausschaut.
Der BRV kann mehrere Seminare besuchen, nicht nur die Grundlageseminare
(wenn die Seminare für eine ordentliche BR-Arbeit notwendig sind).
Coaching für BRV hört sich jetzt allerdings etwas dürftig an.
man sollte schon wissen was für einen Sinn und Zweck die Schulung hat und der BRV diese auch umsetzen kann bei Gesprächen oder in den Sitzungen.
Schulungen die Sinn ergeben und auf die BR-Arbeit anzuwenden sind haben vor gericht normal auch bestand.
Ansonsten würde es nicht so viele Seminare geben die nichts mit den Grundlagen....zu tun haben...
Gruß
Erstellt am 20.05.2014 um 13:23 Uhr von Pjöööng
Abgesehen von den Grundlagenschulungen kann ein Seminar eigentlich nicht "nach §37 Abs.6 ausgewiesen" sein. Der Gesetzgeber spricht ganz allgemein von "Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind."
Diese Schulungen müssen also keineswegs bei den "üblichen" Schulungsanbietern wahrgenommen werden. Insofern kann z.B. auch ein Seminar direkt in Walldorf erforderlich sein, wenn in einem Betrieb SAP eingeführt wird. Oder aber auch ein Rhetorik-Kurs bei der örtlichen VHS.