Hallo,
hier mal eine Frage zum Thema Schulungen:
der BRV möchte eine Schulung / Coaching für BRV besuchen, die Schulung ist aber nicht nach §37 Abs.6 ausgewiesen. Ist da eine gesonderte Vereinbarung mit dem AG notwendig oder reicht die übliche schriftliche Info an den AG, in der steht, dass wenn er sich innerhalb der nächsten 2 Wochen nicht äußert, dem Seminar nichts entgegen steht?