Erstellt am 08.05.2014 um 11:29 Uhr von radix
Hallo Halloley,
leider kann er dich nach erstem anschein versetzten.
Es obligt dem Arbeitgeber dich auch in anderen Bereichen einzusetzen.
Eine Versetzung ist eine einseitige Maßnahme, zu der der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts berechtigt ist. Die Frage ist daher nicht, ob der Arbeitnehmer mit einer Versetzung einverstanden ist oder nicht, sondern nur, ob der Arbeitgeber zu einer konkreten Versetzung berechtigt ist.
Ich würde dir Raten dich mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat deiner Firma zusammen zusetzen und eine gütlich Einigung für die Versetzung zu erzielen.
Da es sich um eine zeitlich befristete Versetzung handelt müsste der Betriebsrat §95 BetrVG in deinem Fall prüfen. Auch eine Versetzung unterliegt einigen Regelungen.
Gruß
Radix
Erstellt am 08.05.2014 um 11:40 Uhr von Oblatixx
Was steht denn dazu in deinem Arbeitsvertrag?
Erstellt am 16.08.2014 um 13:08 Uhr von Stoni
M.E. Ist eine für 3 Wochen befristEte Zuweisung einer anderen Tätigkeit keine Versetzung. Wichtig wäre zu klären, bleibt es bei den 3 Wochen?