Erstellt am 01.05.2014 um 17:59 Uhr von Moreno
Führungsposition....leitende Angestellte......nicht auf der Wählerliste bei der Betriebsratswahl?
Erstellt am 01.05.2014 um 18:08 Uhr von valdi
Waren die Positionen ausgeschrieben? Hat sie sich drauf beworben? Oder handelt es sich wie Moreno schon fragt um eine leitende MA? Auf dieser Ebene haben wir kein Mitspracherecht :-(
Erstellt am 01.05.2014 um 19:20 Uhr von wischwasch
Wenn Leitende Angestellte gemäß § 5 BetrVG kann der BR nix tun.
Wenn normale ANin mit Führungsaufgaben schon eher. Sie soll sich nach § 85 BetrVG beim BR beschweren.
Erstellt am 01.05.2014 um 20:37 Uhr von ganther
Das wird ja sicher eine Show bei dem Verfahren nach 85....
Erstellt am 02.05.2014 um 09:20 Uhr von gironimo
Das Beschwerdeverfahren öffnet da ja perspektiven-.
Natürlich könnt Ihr vorher den AG einfach mal fragen, warum denn die Kollegin nicht berücksichtigt wird.
Erstellt am 03.05.2014 um 08:47 Uhr von Juteboxe
Sie ist eine Angestellte mit Führungsaufgaben. Die Stellen waren/ werden nur teilweise ausgeschrieben. Sie hat sichvauf verschiedenste Stellen dort offiziell beworben. Sie erfährt von den freien Stellen u.a. durch die Kollegen aus der Stadt.