Erstellt am 01.05.2014 um 11:54 Uhr von Oblatixx
> Wichtig dabei wäre die Frage wie ich den nicht öffentlichen teil einfließen lassen kann.
Was verstehst Du unter nichtöffentlicher Teil?
Öffentlich --> veröffentlichen
Nichtöffentlich???
Erstellt am 01.05.2014 um 11:59 Uhr von ramrod
Streicht den teil mit nicht öffentlich.
Sorry
Erstellt am 01.05.2014 um 17:33 Uhr von polybär
@ramrod,
das Problem ist mir bekannt auch das es immer wieer ansätze gibt, grade um fürverständniss zu werben. aber in der br arbeit ist nunmal 99% nicht öffentlich, auch wenn es heisst das keiner je erfahren wird was du alles gemacht hast oder auch nicht...
Erstellt am 01.05.2014 um 17:59 Uhr von valdi
Nun, bei den Betriebsversammlungen stellen sich die einzelnen Ausschusse vor und erlaeutern ihre Arbeit > gesetzliche Grundlage > Praxisbezogen auf die Firma. Dies kann auch ueber BR Info Ticker geschehen. Dito > welche BR Arbeit machen Freigestellte > Personallausschuss usw. So kann man die Belegschaft ueber die BR Arbeit informieren, ohne Verletzung der Geheimhaltepflicht ( Daten usw.) Wenn wir eine neue Betriebsvereinbarung am verhandeln sind > Info Ticker > dito wenn abgeschlossen. Unsere Belegschaft ist informiert :-)