Erstellt am 30.04.2014 um 09:39 Uhr von gironimo
Naja - vielleicht eher Betriebsübergang würde ich sagen (§ 613a BGB).
Wenn natürlich keinerlei Informationen vorliegen, kann man Details kaum prüfen. Ich würde da mit dem gesamten BR (oder so viele BRs wie möglich) ernsthaft in Erwägung ziehen, das Büro des Chefs zu besetzen, bis dieser den BR lückenlos informiert hat.
Ich würde auf Betriebsänderung § 111 BetrVG erkennen und einen Sozialplan/Interessenausgleich fordern.