Welche von 2 Anhörungen können wir ablehnen?
Wir haben 2 Anhörungen vorgelegt bekommen, Einstellung von 2 Mitarbeitern in die gleiche Abteilung. Eine der Einstellungen möchten wir ablehnen, da sich auf diese Position auch eine schwerbehinderte Mitarbeiterin beworben hat, deren Schwerbehinderung nicht berücksichtigt wurde. Aber welche der 2 Einstellungen sollen wir ablehnen? Beide? Mit der gleichen Begründung? Einer der beiden Bewerber soll ja die Stelle bekommen. Beide Bewerber sind befristet eingestellt worden, der eine jedoch schon 2 Jahre, der andere 1 Monat. Dürfen wir den Mitarbeiter einfach ablehnen, weil er noch nicht so lange angestellt ist? Und auf welches Gesetz sollen wir uns da beziehen?
Community-Antworten (7)
22.04.2014 um 23:30 Uhr
Hallo ASGEKR, das Problem liegt evtl. gar nicht darin, welche Einstellung ihr ablehnen sollt, als vielmehr darin, ob ihr überhaupt irgendetwas ablehnen könnt. Denn meistens heisst es ja in den Ausschreibungen, 'Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.' Das Problem ist, weise doch mal nach, dass der Schwerbehinderte nicht schlechter war als die anderen Bewerber. Unmöglich. Irgend etwas, das den Schwerbehinderten schlecht aussehen lässt, kann man immer konstruieren. Ich Fürchte, da seht ihr leider alt aus.
23.04.2014 um 02:27 Uhr
So eine Formulierung stand nicht in der Ausschreibung. Wir wollen uns einfach von unserer Geschäftsleitung nicht immer an der Nase herumführen lassen sondern uns endlich mal durchsetzen.
23.04.2014 um 02:44 Uhr
Habt Ihr denn Auswahlrichtlinien nach § 95 mit Eurem Arbeitgeber vereinbart?
Oder worauf wollt Ihr Euren Widerspruch stützen?
23.04.2014 um 09:59 Uhr
Hallo ASGEKR, habt ihr eine SBV ? Diese wäre jaauch bei Bewerbungen im Vorfeld auch mit dabei, da eine Schwerbehinderte MA sich bewarb , falls diese nicht beteiligt wurde und die Bewerbung einer SB Mitarbeiterin nicht berücksichtigt wurde kann die SBV eine Entscheidung aussetzen. "§ 95 SGB IX : (2) Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen; sodann ist endgültig zu entscheiden. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht auf Beteiligung am Verfahren nach § 81 Abs. 1 und beim Vorliegen von Vermittlungsvorschlägen der Bundesagentur für Arbeit nach § 81 Abs. 1 oder von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen und Teilnahme an Vorstellungsgesprächen." Falls ihr noch keine SBV habt fragt euer örtliches Integrationsamt.
23.04.2014 um 11:43 Uhr
Ihr braucht nicht mutmaßen, warum der AG die Kollegin nicht berücksichtigt hat. Er muss es darlegen (umfassend informieren!!!). Hat er sich dazu nicht geäußert, geht Ihr natürlich nur von dem aus, was bei Euch auf dem Tisch liegt.
Ihr solltet beide Einstellungen mit der gleichen Begründung ablehnen - nämlich das hier die Schwerbehinderung (der bereits beschäftigten AN?) nicht berücksichtig wurde und der Mitarbeiterin dadurch Nachteile entstehen (benennen welche: Gesundheit, Behindertengerechter oder was auch immer) - § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG.
Dann ist der AG am Zuge.
23.04.2014 um 19:26 Uhr
So ganz ist mir der Sachverhalt noch nicht klar. "Beide Bewerber sind befristet eingestellt worden, der eine jedoch schon 2 Jahre, der andere 1 Monat." Sind die beiden nun schon eingestellt und sollen jetzt versetzt werden, oder handelt es sich um eine Einstellung? Das macht im Hinblick auf Eure Möglichkeiten einen kleinen Unterschied.
23.04.2014 um 20:16 Uhr
Danke für Eure Antworten - unser BR-Vorsitzender hat aber selbstherrlich beschlossen, dass er die Anhörungen auslaufen lassen will und hat daher die Sondersitzung abgesagt. Lt. seinen Aussagen möchte er sich nicht blamieren. Wahrer Grund ist, dass er nach der Wahl nicht mehr zur Verfügung stehen wird, da er in eine andere Abteilung gewechselt ist und daher keine Zeit für den BR mehr hat. Nun ja ich hätte das Recht gehabt, auf die Sondersitzung zu bestehen, aber dann wäre er nicht erschienen, und da wir heute nur 4 BR-Mitglieder gewesen sind - ohne ihn drei, hatte das ganze keinen Sinn mehr. Ich werde das aber den abgelehnten Kollegen gegenüber nicht vertreten. Danke trotzdem!
Verwandte Themen
Befristete Arbeitsverträge und Anhörungen
Hallo, Der AG versucht uns fast täglich mit Anhörungen/Einstellungen/Kündigungen zu stressen. Da viele der BRM im Außendienst tätig sind und die 2-3 im Haus tätigen (Schichtzeiten) ,haben wir nicht i
Personalausschusssitzung ohne PA Sprecher und Stellv. Sprecher
Hallo, kann der Stellv. Betriebsratsvorsitzende ein PA Sitzung einberufen ohne das der PA Sprecher und Stellv. PA Sprecher dabei sind? Das Problem dabei ist, das ich als PA Sprecher zurzeit im Urlaub
Datenschutzbeauftragter räumt beim BR auf
Beim alten BR hat der Datenschutzbeauftragte Anfang des Jahres aufgeräumt. Sämtliche Anhörungen von Einstellungen und Kündigungen mussten vernichtet werden wegen Datenschutz. Jetzt als neuer BRV bin i
Fristversteichung bei Anhörungen wegen fehlenden Informationen
Hi, wir bekommen regelmäßig Anhörungen zu verschiedenen Dingen wie Vertragsverlängerungen, Gehaltserhöhungen usw. Da wir hier keinen TV und noch keine BV zu den Thema Gehaltserhöhung haben, fordern
Anhörungen Einstellungen im Umlaufverfahren
Hallo, wir erhalten hier als BR zur Zeit relativ viele Anhörungen bzgl Einstellungen. Dem AG haben wir unsere Termine für die BR-Sitzungen mitgeteilt und er schafft es immer wieder Anhörungen rein