Hallo Kolleginnen und Kollegen, auch wir sind recht neu und jetzt benötige ich zu folgendem Fall eine Antwort denn in diesem Fall ist es recht schwierig eine Lösung zu bekommen. Denn so einen Fall hatte ich in meiner Laufbahn noch nicht: Der Kollege ist kein leitender Angestellter sondern Teamleiter und Betriebsratsmitglied. Aber er macht, wenn der Geschäftsleiter nicht im Haus ist, die Stellvertretung. Es hängt auch ein Schreiben der G-Leitung aus die ihn berechtigt bei Abwesenheit "personelle Einzelmaßnahmen" vor zu nehmen. Nun folgendes: Sowohl der Geschäftsleiter als auch der BR-Kollege behaupten wenn der Kollege die Vertretung macht auch an den BR-Sitzungen teilnehmen darf. Dieses habe ich bis jetzt unterbunden. Möchte aber jetzt wissen was wir als BR da genau gegen unternehmen können? Vielen Dank