Was kann man tun, wenn ein wahlvorstandsmitglied, welches mit der Auslegung der wahlausschreiben beauftragt wurde, dieses in einem betriebsteil nicht getan hat? Das die wahl damit anfechtbar wird ist klar. Mir geht es vielmehr darum, ob man dieses wahlvorstandsmitglied in irgend einer Weise wegen vorsätzlicher torpedierung der wahl belangen kann.
Wobei das wahrscheinlich schwer nachzuweisen ist.