Freistellung eines BR - Mitgliedes
Moin Moin erst einmal, meine Frage bezieht sich auf die Freistellung eines BR - Mitgliedes. Wenn ein Gremiumsmitglied aus seiner Mitte für die Freistellung gewählt wird, muss dieses dann den ganzen Tag im BR - Büro seine BR - Tätigkeit verrichten oder kann (darf) er auch seine frühere Tätigkeit weiter ausüben. Denn dieses BR - Mitglied ist (Vorarbeiter, Schichtleiter und Stellvertretender Abteilungsleiter) was ich auch schon im Gremium angemerkt habe Eventuell im Zwiespalt seiner ganzen Aufgaben. Kann mir von Euch jemand eine handfeste Aussage dazu machen?
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (2)
13.04.2014 um 14:35 Uhr
Für solche Fälle gib es Teilfreistellungen (§ 38 Abs. 1 BetrVG). Wer sich zu 100% freistellen lässt, der sollte auch zu 100% dem BR zur Verfügung stehen - oder es lassen.
13.04.2014 um 14:35 Uhr
Freistellung heisst im Normalfall Betriebsratstätigkeit. Wenn derjenige das allerdings widerwillig tut, kann man ja auch jemand anderes wählen. Generell sollte das Gremium schon Vertrauen zu dem/ den Freigestellten haben. Ihr könnt euch außerdem mit dem Thema Teilfreistellung befassen, man kann aus einer Freistellung auch 2 halbe machen.
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