Erstellt am 12.04.2014 um 08:38 Uhr von gironimo
Er hat doch einen Arbeitsvertrag, indem ein höherer Stundenlohn vereinbart ist. Darum gehen nur zwei Wege: Man einigt sich einvernehmlich auf eine Vertragsänderung bei der Versetzung oder der AG muss eine Änderungskündigung aussprechen.
Vielleicht nimmt der Kollege auch ab und ein Arzt behebt das Knieproblem. Er sollte also überlegen, welchen Weg er bevorzugt.
Erstellt am 12.04.2014 um 14:57 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Er hat doch einen Arbeitsvertrag, indem ein höherer Stundenlohn vereinbart ist. "
In diesem Vertrag ist aber auch eine bestimmte Tätigkeit vereinbart, die der Mitarbeiter auszuführen hat. Ist er dazu nicht mehr in der Lage unf keine Schwerbehinderung (bzw. AU) vorliegt, dann ist das doch erseteinmal das Problem des Arbeitnehmers und nicht des Arbeitgebers?
Erstellt am 12.04.2014 um 18:28 Uhr von wischwasch
Was willst Du uns damit sagen Pjöööng?
Es ist doch trotzdem so - entweder einvernehmliche Regelung oder Änderungskündigung.
Erstellt am 12.04.2014 um 23:36 Uhr von Pjöööng
Im Wesentlichen hast Du ja Recht.. Aber für den Arbeitnehmer ist es schon ein erhebliches Risiko, eine Änderungskündigung auszusprechen.
Erstellt am 13.04.2014 um 03:00 Uhr von Moreno
Wie jetzt soll der Arbeitnehmer die Änderungskündigung aussprechen? :-)
Erstellt am 13.04.2014 um 03:02 Uhr von Moreno
Gironimo hat genau Recht!