Erstellt am 10.04.2014 um 08:28 Uhr von rolfo
Entweder ganz dabei oder ganz raus, BR ist kein Wunschkonzert
Erstellt am 10.04.2014 um 08:49 Uhr von saunaliese
Das Recht der Bedenkzeit steht jedem Gewählten bis zum 3. Arbeitstag nach der Wahl zu. sollte der Kollege das Amt nicht annehmen wollen, ist er raus und der nächste Nachrücker wird zum ordentlichen Mitglied.
Erstellt am 10.04.2014 um 09:04 Uhr von Pjöööng
Es ist sogar so, dass die Wahl so behandelt wird, als habe derjenige der die Wahl abgelehnt hat gar nicht kandidiert. Derjenige der damit dann zusätzlich in den BR kommt ist rechtlich gesehen also gar kein Nachrücker, sondern gilt als von vornherein gewählt.
Erstellt am 10.04.2014 um 09:29 Uhr von Fußballspieler
@Pjööönp, wie sieht das mit dem Kündigungsschutz für den "Ablehner" aus?
Erstellt am 10.04.2014 um 09:38 Uhr von Pjöööng
Er genießt den nachwirkenden Kündigungsschutz des Wahlbewerbers.
Erstellt am 10.04.2014 um 20:09 Uhr von Fiasko
„Es ist sogar so, dass die Wahl so behandelt wird, als habe derjenige der die Wahl abgelehnt hat gar nicht kandidiert.“
„Er genießt den nachwirkenden Kündigungsschutz des Wahlbewerbers.“
Wie soll sich das miteinander vertragen????????
Erstellt am 11.04.2014 um 00:16 Uhr von Pjöööng
Deine 0x003F-Taste klemmt!
Wo siehst Du ein Problem?