Hallo liebe Mitstreiter,

wir sind ein neu gewählter Betriebsrat von 4 Kitas und ca 100 Mitarbeitern.
Nach aufnahme unserer Arbeit wies der Arbeitgeber uns gleich darauf hin, dass er uns nicht über Einstellungen, Bewerbungen informieren muß und wir auch nicht merh an Einstellungsgesprächen teilnehmen dürfen. Mit der Begründung, dass wir als Erzieher Tendezträger sind und deshalb § 118 des BetrVg in Kraft tritt.
Nun würde ich mich als Betriebsratvorsitzende gern vom Anwalt beraten lassen um dann auch was schriftliches vorlegen zu können. Ich weiß, dass dazu ein Beschluß notwendig ist.
Muß dieser eine bestimmte Form haben. Wie sieht es mit den Kosten aus?
Ich weiß, dass diese der AG trägt. Ist dazu ein Abtretungsschreiben vom BR notwendig.
vielen, vielen Dank Rita