Kündigungsfristen Arbeitnehmer
Hallo zusammen, ich bin jetzt schon etwas verunsichert. Eine Kollegin hat fristgerecht zum 30.April 2014 gekündigt, sie fängt am 1.05. in einem anderen Haus an. Jetzt hat unsere PDL sie total verunsichert indem sie ihr mitgeteilt hat, das sie eine Frist von zwei Monaten und nicht einem Monat hätte. Habe jetzt nachgesehen im §622 stehen aber nur vier Wochen. Die Kollegin ist seit 5Jahren im Haus. In ihrem Arbeitsvertrag steht gesetzliche Kündigung. Was stimmt jetzt?
Community-Antworten (4)
19.03.2014 um 10:25 Uhr
Das wird oft und gerne übersehen, dass die verlängerten Fristen aus dem § 622 BGB nur für den Arbeitgeber gelten.
Und wenn nicht tariflich oder einzelvertraglich andere Fristen vereinbart sind, gelten eben nur die des §622 BGB.
Aber das weiß die PDL wahrscheinlich auch gar nicht so genau - die Personalabteilung wird es besser wissen.
19.03.2014 um 09:09 Uhr
hallo robomom
nicht ganz richtig. Abs. 2 Punkt 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
19.03.2014 um 09:28 Uhr
@logik nicht ganz richtig zitiert, dort steht
(2) Für eine Kündigung durch den ARBEITGEBER beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
Es könnte noch im AV stehen, dass der AN die gleichen Fristen einhalten muss wie der AG, aber robomom hat nur geschrieben, "gesetzliche Kündigung", vielleicht kann er den genauen Wortlaut einstellen
Gruß Galaxy
19.03.2014 um 09:52 Uhr
und zwar wegen Abs.6
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