Erstellt am 19.02.2014 um 11:35 Uhr von derdermalwjlwar
Da die Einsichtnahme so im BetrVG steht, und damit eindeutig abgegrenzt ist vom Begriff "zur Verfügung stellen" tun sich die Richter einfach schwer damit, den Betriebsräten abweichend vom Gesetz Unterlagen zuzugestehen.
Probier doch mal Fotos zu machen :-)
Erstellt am 19.02.2014 um 11:55 Uhr von paula
Erstellt am 19.02.2014 um 14:18 Uhr von MarkusW
Ein Referent (Wirtschaftsausschuss) hat mal gesagt, hinsetzen und die Unterlagen abschreiben. Das dauert, ich weis. Aber man hat das Recht dazu! Normalerweise lenken die dann ein und man bekommt die Unterlagen ausgehändigt.
Erstellt am 19.02.2014 um 14:50 Uhr von paula
Ob man das Recht hat die gesamte Liste abzuschreiben bezweifel ich jetzt mal....
Erstellt am 19.02.2014 um 14:52 Uhr von Kölner
Guter Referent!
Paula... Wenn man immer nur einen Teil abschreibt ist das ja nicht die gesamte liste! :-))
Erstellt am 19.02.2014 um 17:40 Uhr von paula
@Kölner
den Teil habe ich ja auch nicht in Zweifel gezogen :)
Erstellt am 20.02.2014 um 07:51 Uhr von Hartmut
@paula: Substantiiere doch mal bitte deine Zweifel. Warum soll man die Liste nicht abschreiben (oder wenn's Spaß macht, absticken) können? Was spricht dagegen? Mir ist nichts bekannt.
Erstellt am 20.02.2014 um 07:56 Uhr von Kölner
Hartmut:
In einem Stück und komplett bei einem einzigen Besuch ist es einfach nicht erlaubt.
Erstellt am 20.02.2014 um 09:49 Uhr von paula