Hallo zusammen,ich habe hier schon mal geschrieben und auch immer gute Antworten bekommen ,danke dafür .
Jetzt habe ich wieder eine .
Wir sind ein neugegründeter BR im Betrieb und auch der erste.
Ich arbeite in einem größeren Betrieb mit 400 Mitarbeitern auf 35 Standorte verteilt .In zwei Standorten gibt es bereits einen Betriebsrat die immer aus 3 BR Mitgliedern bestehen.
Wir wären jetzt der dritte .jetzt habe ich für unseren BR eine Schulung zum Bezriebsverfassungsgesetz Teil 1 beantragt und bekam prompt eine absage .
Die war dann so formuliert, da es im Betrieb als ganzen ja schon Betriebsräte gibt und die auch schon Schulungen hatten könnten die uns ja schulen.
Halte ich persönlich für nicht in Ordnung ,das habe ich auch der Geschäftsleitung mitgeteilt und zum Entgegenkommen darf jetzt einer von uns so eine Schulung besuchen und soll dann die anderen BR Mitglieder schulen.tststs.
Meine Frage ist ,ist das so ok oder haben nicht alle drei ein Recht auf diese Schulung .?
Ich bin jetzt noch nicht so Erfahren als BRV aber ich meine gelesen zu haben das wir ein Recht auf Schulung haben.
Was mich verunsichert ist das mit den 2 anderen Standorten ,da die schon Schulungen hatten.
Es gibt keinen Gesamtbetriebsrat der für alle Standorte da ist.
Schöne Grüße Helmut