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Schulung BetriebsVG teil1 abgelehnt

P
Paulinschen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,ich habe hier schon mal geschrieben und auch immer gute Antworten bekommen ,danke dafür . Jetzt habe ich wieder eine . Wir sind ein neugegründeter BR im Betrieb und auch der erste. Ich arbeite in einem größeren Betrieb mit 400 Mitarbeitern auf 35 Standorte verteilt .In zwei Standorten gibt es bereits einen Betriebsrat die immer aus 3 BR Mitgliedern bestehen. Wir wären jetzt der dritte .jetzt habe ich für unseren BR eine Schulung zum Bezriebsverfassungsgesetz Teil 1 beantragt und bekam prompt eine absage . Die war dann so formuliert, da es im Betrieb als ganzen ja schon Betriebsräte gibt und die auch schon Schulungen hatten könnten die uns ja schulen. Halte ich persönlich für nicht in Ordnung ,das habe ich auch der Geschäftsleitung mitgeteilt und zum Entgegenkommen darf jetzt einer von uns so eine Schulung besuchen und soll dann die anderen BR Mitglieder schulen.tststs. Meine Frage ist ,ist das so ok oder haben nicht alle drei ein Recht auf diese Schulung .? Ich bin jetzt noch nicht so Erfahren als BRV aber ich meine gelesen zu haben das wir ein Recht auf Schulung haben. Was mich verunsichert ist das mit den 2 anderen Standorten ,da die schon Schulungen hatten. Es gibt keinen Gesamtbetriebsrat der für alle Standorte da ist. Schöne Grüße Helmut

3.103020

Community-Antworten (20)

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schmitti

17.01.2014 um 20:33 Uhr

Klar habt ihr einen eigenen Schulungsanspruch und nicht nur im BR1.

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tommyh

17.01.2014 um 20:47 Uhr

Hallo Helmut! Ihr allein entscheidet über Eure Seminare, als neu gegründeter Br ist es wichtig das ihr möglichst viel Grundwissen bekommt . Der Arbeitgeber hat nur die Möglichkeit : a. Einigungsstelle wenn er die betrieblichen Belange nicht berücksichtigt sieht oder b. Arbeitsgericht wenn er die Schulung für nicht erforderlich sieht. Macht ihm deutlich klar, dass jeder Betriebsrat seine Seminare machen wird! Viel Glück und lasst Euch nicht verarschen ;-)

K
Kölner

17.01.2014 um 20:47 Uhr

Ist auch nicht in Ordnung.

Man könnte...: Sehr geehrter Herr AG, Wir danken für ihre Antwort auf die wir wie folgt Antworten möchten: Wie sie dem BetrVG nach § 37 Abs 6 entnehmen können, besteht ein Schulungsanspruch des Betriebsrates. Wir haben uns zu diesem Zwecke einen sachverständigen Anbieter ausgesucht, der vom BR selbständig und nach den Erfordernissen des BR ausgewählt werden kann. Das Gesetz sieht dabei in keiner Weise die Möglichkeit eines Genehmigungsverfahrens oder einer Anbieterauswahl durch den AG vor; im Gegenteil ist der BR selbstverantwortlich in diesem Sinne. Wir bitten sie daher höflich, uns die Kostenübernahmeerklärung gegenzuzeichnen. Sollten wir diesbezüglich nichts von ihnen innerhalb der nächsten drei Arbeitstage hören, sehen wir uns gezwungen, umgehend einen Rechtsanwalt mit der Wahrung unserer Interessen zu beauftragen. Für die dadurch entstehenden Kosten, sind sie verantwortlich. Den Anbieter werden wir ebenso informieren.

Wir gehen bisher noch davon aus, dass ihnen die Rechtslage nicht ganz verständlich gewesen ist und wir mit diesem Schreiben zur Aufklärung beitragen konnten. MfG

T
tommyh

17.01.2014 um 20:52 Uhr

@Kölner: Das hast Du sehr schön geschrieben gute Vorlage:-) wir sind nicht ganz so gemein zu unserem Chef und haben 14 Tage genommen .

K
Kölner

17.01.2014 um 20:55 Uhr

Stimmt. Aber ggf. hatte der Chef hier ja schon mal genug Zeit diesen bekloppten internen Schulungsvorschlag zu machen. Dann braucht er ja jetzt nicht mehr so lange...

P
Paulinschen

17.01.2014 um 23:56 Uhr

Danke das liest sich sehr gut Kölner und das kann ich wirklich so in der art schreiben ,das meinst du ernst ,es ist kein Sarkasmus oder ?

K
Kölner

18.01.2014 um 00:03 Uhr

Natürlich meine ich das ernst, bei meiner Ehre als Kölner (lade mal die app neu). Es kommt halt drauf an, was man dem AG direkt am Anfang der Zusammenarbeit an Stirnfläche bieten will... ...wenns hilft: Ich würde es machen!

P
Paulinschen

18.01.2014 um 00:08 Uhr

wiso soll ich die App neu laden.? Ich werd's morgen mal besprechen ,aber ich bin da ganz deiner Meinung . Nicht ganz aber sehr nahe.

K
Kölner

18.01.2014 um 00:09 Uhr

...weil deine "Null" ein Kölner ist.

P
Paulinschen

18.01.2014 um 00:12 Uhr

Stimmt in der App steht Null und im Forum Kölner ,komisch

K
Kölner

18.01.2014 um 00:14 Uhr

...eben! Neu laden und gut ist's.

P
Paulinschen

18.01.2014 um 00:25 Uhr

Ich krisch die Null nicht weg

K
Kölner

18.01.2014 um 00:38 Uhr

Schade. Dann halt bei ner Null an ein Kölsch denken.

E
Erdenbürger

18.01.2014 um 19:35 Uhr

Euer Arbeitgeber ist echt lustig, stell mir gerade vor das er zwei Kinder hat und nur ein Kind muss zur Schule gehen, weil es ja reicht wenn ein Kind zur Schule geht, danach kann es ja sein Geswischterchen ja selbst unterrichten :-) .

H
Hoppel

18.01.2014 um 21:16 Uhr

@ Kölner

"Dann denk halt bei ner Null an einen Kölsch denken."

Diese Eselsbrücke wird von mir strikt abgelehnt!!! ;-)

@ Helmut

Warum gibt es keinen GBR? Sobald in einem Unternehmen mehrere BR gibt, ist die Einrichtung eines GBR verPFLICHTend!

Unabhängig davon kann JEDES BR-Gremium den Anspruch geltend machen, dass JEDES BRM Grundlagenschulungen zum BetrVG & Arbeitsrecht besucht und muss sich NICHT auf Schulungen durch andere BRM verweisen lassen. Bei Spezialthemen sieht es dann ggf. anders aus.

K
Kölner

18.01.2014 um 21:19 Uhr

@hoppel Jau. Vor allem mit dem Deutsch. Man sollte schlicht und einfach nur in Kölsch denken und nichts anderes. :-)

P
Paulinschen

18.01.2014 um 23:22 Uhr

Hallo zusammen ,wir haben uns heute besprochen und werden einen Brief ähnlich wie hier vorgeschlagen an die Geschäftsleitung schreiben. Ja und dann bin ich mal gespannt. GBR ist noch nicht so weit ,wird aber drüber nachgedacht. @kölner wie meinst du das mit "der Anbieter der Schulung wird auch in Kenntnis gesetzt" Was schreib ich dem den. Schöne Grüße

K
Kölner

18.01.2014 um 23:26 Uhr

Wollte der Anbieter nicht die Kostenübernahmeerklärung? Demnach würde ich dem ne Kopie zk gebn. Aber nur wenn man will. Hintergrund: Manche Anbieter freuen sich, mancher AG scheut die Öffentlichkeit, mancher Anbieter gibt ne Rückmeldung.

P
Paulinschen

18.01.2014 um 23:33 Uhr

Danke dafür ,kostenübernahmeerklärung wollte er . Vielleicht mach ich das . Gruß

P
Paulinschen

22.01.2014 um 19:07 Uhr

@all hallo zusammen wollte mal kurz berichten. Also wir haben die Schulung jetzt genehmigt bekommen ,danke noch mal dafür, für die guten Vorlagen und tipps die ich gerne angenommen habe .ich hab sie etwas entschärft und hat funktioniert . Bis dahin mal Gruß Helmut

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