Erstellt am 17.01.2014 um 19:33 Uhr von schmitti
Klar habt ihr einen eigenen Schulungsanspruch und nicht nur im BR1.
Erstellt am 17.01.2014 um 19:47 Uhr von Tommyh
Hallo Helmut!
Ihr allein entscheidet über Eure Seminare, als neu gegründeter Br ist es wichtig das ihr möglichst viel Grundwissen bekommt . Der Arbeitgeber hat nur die Möglichkeit : a. Einigungsstelle wenn er die betrieblichen Belange nicht berücksichtigt sieht oder b. Arbeitsgericht wenn er die Schulung für nicht erforderlich sieht. Macht ihm deutlich klar, dass jeder Betriebsrat seine Seminare machen wird! Viel Glück und lasst Euch nicht verarschen ;-)
Erstellt am 17.01.2014 um 19:47 Uhr von Kölner
Ist auch nicht in Ordnung.
Man könnte...:
Sehr geehrter Herr AG,
Wir danken für ihre Antwort auf die wir wie folgt Antworten möchten:
Wie sie dem BetrVG nach § 37 Abs 6 entnehmen können, besteht ein Schulungsanspruch des Betriebsrates. Wir haben uns zu diesem Zwecke einen sachverständigen Anbieter ausgesucht, der vom BR selbständig und nach den Erfordernissen des BR ausgewählt werden kann. Das Gesetz sieht dabei in keiner Weise die Möglichkeit eines Genehmigungsverfahrens oder einer Anbieterauswahl durch den AG vor; im Gegenteil ist der BR selbstverantwortlich in diesem Sinne.
Wir bitten sie daher höflich, uns die Kostenübernahmeerklärung gegenzuzeichnen. Sollten wir diesbezüglich nichts von ihnen innerhalb der nächsten drei Arbeitstage hören, sehen wir uns gezwungen, umgehend einen Rechtsanwalt mit der Wahrung unserer Interessen zu beauftragen. Für die dadurch entstehenden Kosten, sind sie verantwortlich. Den Anbieter werden wir ebenso informieren.
Wir gehen bisher noch davon aus, dass ihnen die Rechtslage nicht ganz verständlich gewesen ist und wir mit diesem Schreiben zur Aufklärung beitragen konnten.
MfG
Erstellt am 17.01.2014 um 19:52 Uhr von Tommyh
@Kölner: Das hast Du sehr schön geschrieben gute Vorlage:-) wir sind nicht ganz so gemein zu unserem Chef und haben 14 Tage genommen .
Erstellt am 17.01.2014 um 19:55 Uhr von Kölner
Stimmt.
Aber ggf. hatte der Chef hier ja schon mal genug Zeit diesen bekloppten internen Schulungsvorschlag zu machen. Dann braucht er ja jetzt nicht mehr so lange...
Erstellt am 17.01.2014 um 22:56 Uhr von Paulinschen
Danke das liest sich sehr gut Kölner
und das kann ich wirklich so in der art schreiben ,das meinst du ernst ,es ist kein Sarkasmus oder ?
Erstellt am 17.01.2014 um 23:03 Uhr von Kölner
Natürlich meine ich das ernst, bei meiner Ehre als Kölner (lade mal die app neu).
Es kommt halt drauf an, was man dem AG direkt am Anfang der Zusammenarbeit an Stirnfläche bieten will...
...wenns hilft: Ich würde es machen!
Erstellt am 17.01.2014 um 23:08 Uhr von Paulinschen
wiso soll ich die App neu laden.?
Ich werd's morgen mal besprechen ,aber ich bin da ganz deiner Meinung .
Nicht ganz aber sehr nahe.
Erstellt am 17.01.2014 um 23:09 Uhr von Kölner
...weil deine "Null" ein Kölner ist.
Erstellt am 17.01.2014 um 23:12 Uhr von Paulinschen
Stimmt in der App steht Null und im Forum Kölner ,komisch
Erstellt am 17.01.2014 um 23:14 Uhr von Kölner
...eben! Neu laden und gut ist's.
Erstellt am 17.01.2014 um 23:25 Uhr von Paulinschen
Ich krisch die Null nicht weg
Erstellt am 17.01.2014 um 23:38 Uhr von Kölner
Schade. Dann halt bei ner Null an ein Kölsch denken.
Erstellt am 18.01.2014 um 18:35 Uhr von Erdenbürger
Euer Arbeitgeber ist echt lustig, stell mir gerade vor das er zwei Kinder hat und nur ein Kind muss zur Schule gehen, weil es ja reicht wenn ein Kind zur Schule geht, danach kann es ja sein Geswischterchen ja selbst unterrichten :-) .
Erstellt am 18.01.2014 um 20:16 Uhr von Hoppel
@ Kölner
"Dann denk halt bei ner Null an einen Kölsch denken."
Diese Eselsbrücke wird von mir strikt abgelehnt!!! ;-)
@ Helmut
Warum gibt es keinen GBR? Sobald in einem Unternehmen mehrere BR gibt, ist die Einrichtung eines GBR verPFLICHTend!
Unabhängig davon kann JEDES BR-Gremium den Anspruch geltend machen, dass JEDES BRM Grundlagenschulungen zum BetrVG & Arbeitsrecht besucht und muss sich NICHT auf Schulungen durch andere BRM verweisen lassen.
Bei Spezialthemen sieht es dann ggf. anders aus.
Erstellt am 18.01.2014 um 20:19 Uhr von Kölner
@hoppel
Jau. Vor allem mit dem Deutsch.
Man sollte schlicht und einfach nur in Kölsch denken und nichts anderes. :-)
Erstellt am 18.01.2014 um 22:22 Uhr von Paulinschen
Hallo zusammen ,wir haben uns heute besprochen und werden einen Brief ähnlich wie hier vorgeschlagen an die Geschäftsleitung schreiben.
Ja und dann bin ich mal gespannt.
GBR ist noch nicht so weit ,wird aber drüber nachgedacht.
@kölner wie meinst du das mit "der Anbieter der Schulung wird auch in Kenntnis gesetzt"
Was schreib ich dem den.
Schöne Grüße
Erstellt am 18.01.2014 um 22:26 Uhr von Kölner
Wollte der Anbieter nicht die Kostenübernahmeerklärung? Demnach würde ich dem ne Kopie zk gebn. Aber nur wenn man will.
Hintergrund: Manche Anbieter freuen sich, mancher AG scheut die Öffentlichkeit, mancher Anbieter gibt ne Rückmeldung.
Erstellt am 18.01.2014 um 22:33 Uhr von Paulinschen
Danke dafür ,kostenübernahmeerklärung wollte er . Vielleicht mach ich das .
Gruß
Erstellt am 22.01.2014 um 18:07 Uhr von Paulinschen
@all hallo zusammen wollte mal kurz berichten.
Also wir haben die Schulung jetzt genehmigt bekommen ,danke noch mal dafür, für die guten Vorlagen und tipps die ich gerne angenommen habe .ich hab sie etwas entschärft und hat funktioniert .
Bis dahin mal
Gruß Helmut