Mutterschutz Teil III
In einem vorangegangenen Thread ging es um den nachlaufenden Mutterschutz und die Frage ob ein BRM an diesem teilnehmen darf oder ob auch hier das Beschäftigungsverbot greift. Dieses Thema konnte abschließend hier nicht geklärt werden (oder doch?). Dies und andere Umstände nahm ich zum Anlass mich direkt an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu wenden. Heute bekam ich das Antwortschreiben. Wie angekündigt möchte ich dies Antwort nachfolgend hier rein Kopieren. Einzigst die Unterzeichnerin werde ich aus rechtlichen Gründen rausnehmen müssen. Ich bitte auch nochmals um Entschuldigung wenn ich in meiner Anfrage an das zuständige Ministerium vom "nachhaltigen Mutterschutz" und nicht vom "nachlaufendem Mutterschutz" sprach. Dies war ein Irrtum meinerseits. Wer dieses schreiben auch persönlich haben will, kann mich auch gerne nichtöffentlich anschreiben (dazu die Funktion des Häkchens nicht öffentlich benutzen). eMail Adresse nennen und ich sende es; auch dies hatte ich zu gesagt. Ich versuche mich im Hintergrund zu halten und bin gespannt ob noch die ein oder andere Reaktion kommt. rainerw
Community-Antworten (30)
09.01.2014 um 12:21 Uhr
Sehr geehrter Herr Wloch,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten keine Rechtsauskünfte oder rechtliche Ratschläge erteilen darf.
Der Begriff nachhaltiger Mutterschutz ist mir nicht bekannt. Möglicherweise meinen Sie die Elternzeit, die sich an den Mutterschutz anschließen kann.
Die Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrates hat keine Auswirkung auf die Elternzeit oder das Elterngeld, da es sich nicht um eine Erwerbstätigkeit handelt.
Da in der Mutterschutzfrist vor der Geburt auch eine freiwillige Arbeitsleistung möglich ist, hängt es von dem Befinden und dem Willen der Mutter ab, ob Sie in dieser Zeit dem Betriebsrat zur Verfügung steht.
Nach der Entbindung herrscht für die Dauer der Schutzfrist ein absolutes Beschäftigungsverbot. Selbst wenn die Arbeitnehmerin bereit wäre, vor Ablauf der Frist das Beschäftigungsverhältnis wieder aufzunehmen, dürfte sie nicht beschäftigt werden.
Die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist von diesem Beschäftigungsverbot nicht erfasst. Ebenso abzugrenzen sind der Besuch einer Berufs- oder sonstigen Fachschule sowie die Teilnahme an Prüfungen, da diese Tätigkeiten keine Beschäftigung in Erwerbstätigkeit darstellen. Die Mutter kann daran teilnehmen sofern dies in ihrem Interesse und nicht nur im Interesse des Arbeitgebers liegt.
Grundsätzlicher Zweck des Beschäftigungsverbotes ist es, der besonderen Schonungs- und Pflegebedürftigkeit der Frau nach der Geburt Rechnung zu tragen.
Im Hinblick auf die Sitzungen des Betriebsrates bedeutet es, dass die Möglichkeit einer Teilnahme mit dem betroffenen Mitglied abzuklären ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Service-Team
Tel.: 030 201 791 30 montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr Fax: 030 18 555 4400 Internet: http://www.bmfsfj.de E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de
09.01.2014 um 12:26 Uhr
Wie es auch nicht anders zu erwarten war...
Wie gesagt: Der Gesetzestext ist da ja schon eindeutig genug.
09.01.2014 um 12:41 Uhr
Oder mit anderen Worten: "Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser" ;)
Auch wenn ich tatsächlich ebenfalls den Gesetzestext eindeutig fand, ganz so eindeutig scheint er nicht zu sein, sonst wäre ja nicht eine derart hitzige Diskussion entbrannt bei der sich gleich mehrfach ein Admin als Spaßbremse geoutet hat
09.01.2014 um 13:04 Uhr
Hallo Kulum, ich habe mich nun mal durch die 61 Antworten des ersten Threads zum nachlaufenden Mutterschutz gelesen. Spaßig finde ich die Antworten da zum Teil nicht. Als Unbeteiligte fragt man sich, wozu diese Art der Diskussion eigentlich gedient hat?
Aber wirklich spaßig finde ich, dass unter der 61. Antwort steht:
Achtung: Keine Antwort mehr möglich. Der Fragesteller hat die Zahl der Antworten auf 7 begrenzt.
;-))) LG Lotte
09.01.2014 um 13:12 Uhr
Danke Snooker sehr klarer guter Hinweis zum Thema Mutterschutz und BR - Tätigkeit!
Mal sehen wieviele es immer noch nicht glauben ;-)
09.01.2014 um 13:20 Uhr
Zitat (kulum): "Auch wenn ich tatsächlich ebenfalls den Gesetzestext eindeutig fand, ganz so eindeutig scheint er nicht zu sein, sonst wäre ja nicht eine derart hitzige Diskussion entbrannt ..."
Die Hitzigkeit der Diskussion hat nichts mit dem Gesetzestext zu tun, sondern mit den äußerst gewöhnungsbedürftigen Verhältnissen in diesem Forum.
Auf der einen Seite ist die Mehrzahl der regelmäßigen Teilnehmer nicht Willens oder in der Lage, Dinge zu trennen, die man trennen muss. So wurde hier das Beschäftigungsverbot flugs in ein Arbeitsverbot umgedeutet, selbst eine EU-Richtlinie die den Anspruch auf Mutterersatzleistungen für Selbständige sicherstellen soll musste herhalten um daraus ein Arbeitsverbot abzuleiten.
Argumente kommen häufig (wenn überhaupt) aus dem Bauch heraus und nicht juristisch abgeleitet. Beispiel: "snooker, noch einmal, wo ist deiner meinung nach der unterschied? was soll das beschäftigungsverbot nach der geburt bewirken? warum sollte die wirkung bei einem brm eine andere sein, als bei der kolleging aus der buchhaltung? sind brm robuster oder widerstandsfähiger? bekommen die ihre kinder zwischen monatsgespräch, br-sitzung und bem-komission und weiter gehts? das was diese schutzfrist nach der geburt schützt, sollte sie doch auch bei einem brm schützen."
Es wird nach Strich und Faden beleidigt. Andere Meinungen werden häufig nicht durch Argumente entkräftet, sondern weggepöbelt.
Urteile und Beschlüsse werden in Richtungen interpretiert, dass es nur so graust. Aus dem Hinweis, dass eine Mutter im Mutterschutz als verhindert gilt wird ein Verbot der BR-Arbeit konstruiert.
Mittendrin Kölner, der grundsätzlich keinerlei Argumente, dafür aber Beleidigungen im Übermss postet und seine Gefolgschaft, die mangels eigener Sachkenntnis (oder Identität?) brav das nachbetet, was Kölner vorbetet.
Da können nur hitzige Diskussionen herauskommen.
Für wen ich aber jetzt doch mal eine Lanze brechen muss, ist Snooker. Obwohl ich ihm nun wirklich nicht zugetan bin, mich hier schon häufig über seine hemdsärmelige Art, Dinge abzuleiten geärgert habe, sowie sen Ton den er immer wieder mal anschlägt, so hat er in diesem Thread doch das einzig richtige getan: Er hat recherchiert (bzw. recherchieren lassen), hat dazu ein Ministerium angeschrieben und von dort eine vernünftige Antwort bekommen und diese hier gepostet. Damit hat er sich sicherlich auch nicht (wie geunkt) blamiert. Snooker zeigt damit zumindest, dass er bereit ist hinzuzulernen und seinen eigenen Standpunkt in Frage zu stellen. Nur so kann man eine vernünftige Diskussion führen.
09.01.2014 um 13:32 Uhr
Vergiss bitte nicht pjooong dass auch du beleidigend in dem ein oder anderen Fred gewesen bist. Du bist ein guter hobbypsychologe, der gerne von sich ablenkt. Viele halten dich für mindestens ebenso herablassend und überheblich.
Ansonsten schreibst du auch was richtiges.
Ich habe mir mal den Spaß gemacht und den Antwortgeber angerufen: Er behauptet nicht, das ein BRM im nachlaufenden Mutterschutz BRM tätig sein darf! So viel zur Aussagekraft der Antwort! Aber von mir dazu nichts mehr.
Ich bin gerade gebeten worden, diese Mail an das LAG Köln und an das Justizministerium NRW weiterzuleiten. Wäre das in Ordnung Herr Snooker?
09.01.2014 um 14:51 Uhr
Zitat (Kölner): "Ich bin gerade gebeten worden, diese Mail an das LAG Köln und an das Justizministerium NRW weiterzuleiten."
Wow! Ich hätte nicht erwartet dass dieses beiden Stellen sogar während der Mittagszeit dieses Forum so regelmäßig scannen, so dass sie innerhalb einer Stunde nachdem Snooker diesen Text gepostet hat schon bei Kölner vorstellig werden um an das Original zu kommen. Wirklich unglaublich.
09.01.2014 um 16:01 Uhr
Deine Kontakte sind nicht meine. Siehste mal. ;-)
09.01.2014 um 16:03 Uhr
Wer sagt denn, dass es keine guten Nachrichten mehr gäbe?
09.01.2014 um 16:06 Uhr
Also, waren wohl doch die alten von Schmitti gemachten Aussagen stimmig. Damit die ganz Aufregung und Art die Disskussion überflüssig.
Denn: Die Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrates hat keine Auswirkung auf die Elternzeit oder das Elterngeld, da es sich nicht um eine Erwerbstätigkeit handelt.
Da in der Mutterschutzfrist vor der Geburt auch eine freiwillige Arbeitsleistung möglich ist, hängt es von dem Befinden und dem Willen der Mutter ab, ob Sie in dieser Zeit dem Betriebsrat zur Verfügung steht.
Nach der Entbindung herrscht für die Dauer der Schutzfrist ein absolutes Beschäftigungsverbot. Selbst wenn die Arbeitnehmerin bereit wäre, vor Ablauf der Frist das Beschäftigungsverhältnis wieder aufzunehmen, dürfte sie nicht beschäftigt werden.
Die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist von diesem Beschäftigungsverbot nicht erfasst. Ebenso abzugrenzen sind der Besuch einer Berufs- oder sonstigen Fachschule sowie die Teilnahme an Prüfungen, da diese Tätigkeiten keine Beschäftigung in Erwerbstätigkeit darstellen. Die Mutter kann daran teilnehmen sofern dies in ihrem Interesse und nicht nur im Interesse des Arbeitgebers liegt.
Grundsätzlicher Zweck des Beschäftigungsverbotes ist es, der besonderen Schonungs- und Pflegebedürftigkeit der Frau nach der Geburt Rechnung zu tragen.
Im Hinblick auf die Sitzungen des Betriebsrates bedeutet es, dass die Möglichkeit einer Teilnahme mit dem betroffenen Mitglied abzuklären ist.
Das waren doch die bestittenen Aussagen.
Hier haben einige dann wohl dieses damit verwechselt, dass wenn die Mutter sagt ich kann/will nicht ein EBRM wie bei AU auch geladen werden kann. Wenn sie aber sagt sie will darf sie.
Ich würde auch jeder Mutter raten, sich nicht als Nichtverhindert zu erklären, alleine aus fürsorglichem Schutz des Kindes und der Mutter.
PS: Nun kann man nur hoffen, dass das LAG Kln nicht das Ministerium verklagt ;-) Ach ja, Justizministerium NRW ??? Dieses hat hier nichts mitzubestimmen, da es ja hier um Bundesrecht geht. Daher Justizministerium NRW ???? Es sein dort gibt es welche, die Schulungsbedarf haben ;-)
Sorry, aber die letzten beiden Anmerkungen müssen wegend er Art des bisherigen einfach einmal sein.
09.01.2014 um 16:37 Uhr
Kein ding, mach dich lustig. Ich verstehe noch nicht wo dein hohes Ross langgaloppiert aber es ist in Ordnung. Wir sind gespannt.
09.01.2014 um 17:36 Uhr
Kölner, bedeutet wohl Du zweifelst immer noch die Richtigkeit an? Also, die im Ministetium haben keine Ahnung / Kenntnis die sie betreffende Gesetze?
Siehe vielleicht doch einmal ein, dass auch andere richtig liegen können, ist doch keine Schande. Wir alle können und liegen ggf einmal falsch. So auch ich, und lerne dann gerne dazu.
09.01.2014 um 18:24 Uhr
Jau. Wenn das so ist, dann ist das so. Auch ich werde ganz offiziell ein Einsehen zeigen, wenn die Bestätigung kommt. Versprochen!
09.01.2014 um 19:12 Uhr
Snooker, also aus der letzten Antwort vom Mittelrhein, entnehme ich, auch Dir unterstellt man nun wohl die NACHWEISBARE Lüge oder gar noch schlimmer Urkundenfälschung. -;)) Du hast doch wohl nicht bei Nacht und Nebel diesesn Text so selbst an dich geschrueben? -))))) Also ich bin mir sicher, dass due Aussagen und Rechtslage welche Du nun auch do hast stimmen und es keine Lügen oder Fälschungen sind. Am Mittelrhein und dort in der Domstadt ist es ggf sogar nachvollziehbar, dass es den "ungläubigen Thomas" gibt. Nur hier halt nicht wegen Marias Himmelfahrt sondern wegen dem Mutterschutzgesetz und dem BR Mandat. -;))
09.01.2014 um 19:28 Uhr
eigentlich wollte ich mich hier nicht äußern, da ich keine Lust hatte und habe alles durchzulesen...
Dennoch möchte ich auch hier heute meinen Senf dazugeben...
-
Seit wann sind sich Ministerien und Gerichte in ihren Einschätzungen einig? Warum gibt es dann gültige Rechtssprechungen, wenn doch Gesetze alles sagen?
-
Auch ich bin einer derjenigen, die Schwangerschaft als keine Krankheit ansehen. wenn also jemand schwanger ist oder war, warum sollte diese Person an BR arbeit gehindert werden - vom Gesetz her. Sie ist so lange nicht BR unfähig, so lange sie weder ihres, noch das Wohl des Kindes gefährdet... sowohl währens, als auch nach der Schwangerschaft - zumindest ist das meine rechtliche Auffassung...
-
Auch das MInisterium schrieb doch, dass die BR Arbeit nur so lange gestattet ist, so lange sie der AG nciht verlangt, wenn ich das richtig übnerflogen habe...
Aus dem allem folgt, Auch das Mutterschutzgesetz, ist eben ein Schutzgesetz, es soll vor der Willkür des AG schützen... und nur da - so sehe ich das zumindest...
09.01.2014 um 19:32 Uhr
Snooker, also aus der letzten Antwort vom Mittelrhein, entnehme ich, auch Dir unterstellt man nun wohl die NACHWEISBARE Lüge oder gar noch schlimmer Urkundenfälschung. -;)) Du hast doch wohl nicht bei Nacht und Nebel diesesn Text so selbst an dich geschrueben? -))))) Also ich bin mir sicher, dass due Aussagen und Rechtslage welche Du nun auch do hast stimmen und es keine Lügen oder Fälschungen sind. Am Mittelrhein und dort in der Domstadt ist es ggf sogar nachvollziehbar, dass es den "ungläubigen Thomas" gibt. Nur hier halt nicht wegen Marias Himmelfahrt sondern wegen dem Mutterschutzgesetz und dem BR Mandat. -;)) Antwort 15 Erstellt am 09.01.2014 um 18:12 Uhr von schmitti
lieber admin, hier kann es einer nicht lassen. sachlichkeit ist dieser person fremd. polemik wird groß geschrieben. könnten sie dies bitte unterbinden!?!
09.01.2014 um 19:34 Uhr
Och schmitti. Ich gönne dir den im Moment berechtigten Ausflug in die Arroganz. Ich hoffe aber, dass gerade du nicht zu tief fällst. Ich teile mit, was noch kommt, wenn was kommt. Bis dahin werde ich zu diesem Thema erstmal schweigen und nix anderes behaupten.
BTW-nächster Spaß: Darf man in einem Betrieb allen AN die Briefwahl als WV "verordnen"? Oder leichtere Kost: Warum gibt es so viele Matrazengeschäfte auf Ecken von Wohnblöcken? Oder für den Spaß: Warum ist "Abkürzung" länger als "Umweg"?
09.01.2014 um 21:10 Uhr
Wie ich sehe hat man doch weiter Diskutiert, wenn auch leider wieder nicht ohne die Bissigkeit raus zu lassen. Wird wohl in diesem Leben nix mehr. Ob jetzt irgend jemand meint ich hätte das schreiben selbst verfasst oder sonst was ist mir relativ egal. Ich habe das getan was ich angekündigt habe und gut ist. Wer an der Echtheit zweifelt, dem habe ich ja angeboten mich verdeckt an zu schreiben. Email Addy dabei und ich leite die Mail im Original weiter. Einzigst die Unterschrift muss ich dann wieder aus rechtlichen Gründen raus nehmen dafür ist aber original Logo drauf. Mir persönlich wäre es übrigens egal ob ich recht habe oder Kölner. Es geht mit lediglich darum das Fragestellende die richtige Antwort erhalten.
09.01.2014 um 21:33 Uhr
@ Globus
"eigentlich wollte ich mich hier nicht äußern, da ich keine Lust hatte und habe alles durchzulesen... "
Du hättest Dich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden sollen. Entweder lesen oder Kommentare sein lassen, die mit der eigentlichen Streitfrage überhaupt nichts zu tun haben ...
So ist das vorgeburtliche Beschäftigungsverbot einer Schwangeren doch überhaupt nicht das Streitthema! Hier erlaubt ja sogar der Gesetzgeber, dass die Schwangere entscheiden darf, ob sie ihrer beruflichen Tätigkeit bis zur Geburt nachkommen möchte. Beschäftigungsverbote mal außen vor.
In dieser Diskussion geht es um das ABSOLUTE Beschäftigungsverbot nach Geburt!
Ich würde ja im nachwirkenden Mutterschutz die "Gloistein" Idee aufgreifen ...
" Denkbar ist, die betreffende Mitarbeiterin aufzufordern, eine ärztliche Bescheinigung beizubringen, die ihr ausdrücklich die Betriebsratstätigkeit während der Schutzfristen/des Beschäftigungsverbotes gestattet."
P.S. Eines muss dem Bundesministerium lassen ... die haben schnell geantwortet!
09.01.2014 um 21:58 Uhr
@Hoppel *" Denkbar ist, die betreffende Mitarbeiterin aufzufordern, eine ärztliche Bescheinigung beizubringen, die ihr ausdrücklich die Betriebsratstätigkeit während der Schutzfristen/des Beschäftigungsverbotes gestattet." *
Ich denke mal eher anders herum wird ein Schuh draus. Wie bei jeder herkömmlichen die Krankeit (wobei ich hier die Entbindung und die Zeit danach nicht als Krankeit bezeichenen will), sollte ein ärztliches Attest vorliegen das man nicht teilnehmen kann.
Auch ich war überrascht so schnell Antwort zu erhalten. Mehr aber noch das ein Gericht 1 Stunde nachdem ich dies hier rein gestellt habe dieses Schreiben haben möchte.
09.01.2014 um 22:02 Uhr
@hoppel Leider hast du mich nicht richtig gelesen... wenn dann wäre dir aufgefallen, dass ich sowohl das eine, als auch das andere nicht als BR Unfähigkeit ansehe - ich in meiner durchaus rechtlich beschränktem enpfinden...
09.01.2014 um 22:04 Uhr
"2. Auch ich bin einer derjenigen, die Schwangerschaft als keine Krankheit ansehen. wenn also jemand schwanger ist oder war, warum sollte diese Person an BR arbeit gehindert werden - vom Gesetz her. Sie ist so lange nicht BR unfähig, so lange sie weder ihres, noch das Wohl des Kindes gefährdet... sowohl währens, als auch nach der Schwangerschaft - zumindest ist das meine rechtliche Auffassung..."
09.01.2014 um 22:06 Uhr
Hast mich erwischt ... sorry ;-)
09.01.2014 um 22:15 Uhr
Wenn ich mit jemandem Kontakt habe Rainer, den ich beim LAG treffe aus anderem Grund, dann ist das so.
Alles andere hat Hoppel schon gesagt.
09.01.2014 um 22:20 Uhr
nöööööö mach mal. ich sach ja nix. Bin schon wieder wech.
10.01.2014 um 01:36 Uhr
Zitat (Hoppel): "Denkbar ist, die betreffende Mitarbeiterin aufzufordern, eine ärztliche Bescheinigung beizubringen, die ihr ausdrücklich die Betriebsratstätigkeit während der Schutzfristen/des Beschäftigungsverbotes gestattet."
Ich stelle mir gerade die Situation vor, wie der Arbeitgeber die gerade begonnene BR-Sitzung betritt und sagt: "Frau Müller, Sie haben kein ärztliche Bescheinigung beigebracht, dass sie die BR-Tätigkeit ausüben können. Sie müssen die Sitzung sofort verlassen!"
Ich denke dieser Arbeitgeber sollte froh sein, wenn ich nicht in dieser Sitzung anwesend bin.
10.01.2014 um 10:55 Uhr
Ja Pjöööng, genau der Punkt macht diese ganze Diskussion so absurd. Was zum Geier soll denn passieren, wenn Frau Müller, die vor drei Wochen entbunden hat, an der BR-Sitzung teilnimmt??? Da wird kein Beschluss ungültig nur weil der kleine Julius mal für n halben Tag zu Hause von Papa bewacht wird, sie kann mit Sicherheit weder wirksam abgemahnt noch gekündigt werden. Seit wann ist eigentlich BR-Arbeit eine Form der Beschäftigung? Diese ist in §7 Abs.1 SGB IV definiert und hat aber sowas von nichts mit BR-Arbeit zu tun
11.01.2014 um 02:11 Uhr
Jo, ist man mal ein paar Tage nicht da, geht der ganze Spaß an einem vorbei. Junge Junge, hier ist ja ganz schön Stimmung unterm Dach……!
Und das bei einem meiner Lieblingsthemen……
Leider werden die in den einschlägigen Kommentaren aufgeführten Verhinderungsgründe, all zu oft als Gott gegeben hingenommen, ohne sie einer näheren Prüfung zu unterziehen.
Bei einer objektiven Verhinderung geht die Rechtsprechung auch von dem Grundsatz aus, dass diese nur dann vorliegt, wenn hier auch eine Amtsunfähigkeit anzunehmen ist. Allerdings hat der/die Betroffene zu erklären, wenn diese nicht vorliegt. Fehlt es an einer solchen Erklärung, kann ein BRV von einer vorliegenden Verhinderung ausgehen und ein Ersatzmitglied laden.
Hier schließe ich mich auch der grundsätzlichen Sichtweise von „@Globus“ an.
Hiervon ausgenommen ist allerdings die Aussage: „solange sie weder ihres, noch das Wohl des Kindes gefährdet“ Auch das führt nicht zu einer Amtsunfähigkeit, da es dem Zivil- und nicht Arbeitsrecht zuzuordnen ist.
Mit dem Inhalt der E-Mail des Bundesministeriums kann ich mich allerdings auch nicht komplett anfreunden. Hier sehe ich doch die eine oder andere Kollision mit div. Grundsätzen.
So kann durchaus der „Besuch einer Berufs- oder sonstigen Fachschule sowie die Teilnahme an Prüfungen, da diese Tätigkeiten keine Beschäftigung in Erwerbstätigkeit darstellen“, so ausgelegt werden, dass sie ja auch nur mit dem Ziel durchgeführt werden könnten, um hieraus dann eine gewisse Art einer Erwerbsmöglichkeit zu erreichen. Also der aktuellen Beschäftigung direkt zuordbar wäre.
„Im Hinblick auf die Sitzungen des Betriebsrates bedeutet es, dass die Möglichkeit einer Teilnahme mit dem betroffenen Mitglied abzuklären ist.“ Das ist nun komplett falsch. Abklären bedeutet ja, dass hier mindestens zwei beteiligt sind. Hier ist aber nichts abzuklären, sondern nur zu erklären. Nämlich vom Betroffenen die nicht vorliegende Amtsunfähigkeit.
Und zu den von "Gloistein“ aufgestellten Thesen äußere ich mich jetzt besser nicht. Da mir momentan der Kräuterlikör ausgegangen ist, der hierzu aber eine Voraussetzung wäre um dieses ähnlich zu sehen, lass ich es besser.
11.01.2014 um 07:16 Uhr
@ActionHero Das mit dem Abklären kann ich nur nur so denken das es daher rührt das ich meine Anfrage an dort so verfasst hatte das ich als BRV keinen Ladungsfehler machen will. Abklären heisst aber auch, einer der erklärt und gegenüber dem ich es erkläre. Nun geht's ab mit dem LKW zum Fahrsicherheitstraining zum Sachsenring.
Verwandte Themen
freiwillig verspätet in Mutterschutz - wie ist die Rechtslage?
Hallo, ich habe mal eine Frage zum Mutterschutz; eine unserer Kolleginnen (Zeitarbeit) Ist schwanger, ihr Mutterschutz würde in zwei wochen beginnen, sie teilte uns mit, dass sie länger arbeiten wir
Stelle während Mutterschutz neu besetzt
Hallo, Derzeit befinde ich mich im Mutterschutz und habe zuvor eine Führungsposition in einem KMU (>1500 Mitarbeiter) besetzt. Gegen Ende meiner Schwangerschaft- ich habe bis zum Mutterschutz gearbeit
AG sieht keine Erforderlichkeit für das Seminar AR Teil III
Hallo, ich muss das hier mal loswerden, mein AG sieht nicht die Erforderlichkeit mich am Seminar AR Teil III teilnehmen zu lassen. Er droht sogar, dass, wenn ich autark buche, ich Urlaub beantragen
Frage bezüglich Mutterschutz !!!
Hallo zusammen, ich wurde heute von einer Mitarbeiterin angesprochen, die eine andere auf Grund von Mutterschutz vertritt. Sie fragte mich, wann die neugewordene Mutter das Unternehmen spätestens d
Unzulässige Befristung?
Hallo, eine Mitarbeiterin unseres Hauses wurde, da eine andere Mitarbeiterin für 3 Jahre in Mutterschutz ging, befristet eingestellt. Die im Vertrag erfolgte Befristung endet am 31.3.2007 und wurde n