In einem vorangegangenen Thread ging es um den nachlaufenden Mutterschutz und die Frage ob ein BRM an diesem teilnehmen darf oder ob auch hier das Beschäftigungsverbot greift. Dieses Thema konnte abschließend hier nicht geklärt werden (oder doch?). Dies und andere Umstände nahm ich zum Anlass mich direkt an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu wenden. Heute bekam ich das Antwortschreiben. Wie angekündigt möchte ich dies Antwort nachfolgend hier rein Kopieren. Einzigst die Unterzeichnerin werde ich aus rechtlichen Gründen rausnehmen müssen.
Ich bitte auch nochmals um Entschuldigung wenn ich in meiner Anfrage an das zuständige Ministerium vom "nachhaltigen Mutterschutz" und nicht vom "nachlaufendem Mutterschutz" sprach. Dies war ein Irrtum meinerseits. Wer dieses schreiben auch persönlich haben will, kann mich auch gerne nichtöffentlich anschreiben (dazu die Funktion des Häkchens nicht öffentlich benutzen). eMail Adresse nennen und ich sende es; auch dies hatte ich zu gesagt.
Ich versuche mich im Hintergrund zu halten und bin gespannt ob noch die ein oder andere Reaktion kommt.
rainerw