Liebes Forum,

ich habe hier einen Kollegen der eine Nebentätigkeit anzeigen will. Es ist nicht bekannt ob im Tarifvertrag eine Pflicht zur Anzeige vereinbart ist, trotzdem und zur Sicherheit zeigt der Kollege die Nebentätigkeit beim Arbeitgeber an. Er sendet das folgende Schreiben an die Personalabteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie ab sofort über die Aufnahme einer Nebentätigkeit (Gründung einer UG) informieren.

Es handelt sich dabei um Tätigkeiten im Bereich Dienstleistung ...

Der Zeitaufwand liegt für mich < 10 Stunden pro Woche. Die
Nebentätigkeit wird auf jeden Fall außerhalb der Arbeitszeit in der .......... ausgeübt. Kollisionen mit meiner Arbeitszeit werden sich nicht ergeben.
Die Vorschriften bezüglich der Nebentätigkeit nach § 8 BurlG, § 3 ArbZG und im Falle von
krankheitsbedingter Abwesenheit sind mir bekannt.
Dies gilt ebenfalls für das Wettbewerbsverbot, in diesem Falle ist jedoch keine Konkurrenzsituation vorhanden.
Meine Leistungsfähigkeit während der Ausübung meiner Arbeit in der Helaba Invest wird durch die Nebentätigkeit in keiner Weise nachteilig beeinflusst.

Mit freundlichen Grüßen


Nun schreibt die Personalabteilung folgendes:

die Nebentätigkeit ist durch die GF genehmigungspflichtig!

Bitte reichen Sie einen Antrag ein mit der Angabe ab wann die Nebentätigkeit aufgenommen werden soll. Der Antrag muss über ................ zu uns in den Bereich Personal gelangen. Wir legen diesen dann umgehend bei der Geschäftsführung vor.

Nun kommt der Kollege zum BR und fragt uns ob das denn wirklich genehmigungspflichtig ist, da die Nebentätigkeit ja offensichtlich weder die Intressen des AG's bedroht, noch er dadurch Gesetze und Verodnungen verletzen würde. Gibt es hier einen Einfluss des BR's auf diese, meiner Meinung nach, unangemessenen Forderung?