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Ruhestandsregelung - Einsichtnahme durch den BR?

P
Pupsemann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser AG ist in der juengsten Vergangenheit ungewoehnlich freigebig mit Ruhestandsregelungen gewesen - er hat mit (mindestens) drei Kollegen vereinbart, dass diese demnaechst bis zum Ende ihrer Betriebszugehoerigkeit bei fortlaufenden Bezuegen, angeblich sogar ein halbes Jahr ueber das Erreichen des Renteneintrittsalters hinaus, freigestellt werden (powered by Geruechtekueche, genaue Details unbekannt).

Zwei der Beguenstigten sind Mitglieder des BR. Eins davon wurde auch zuvor schon immer wieder mit Aufmerksamkeiten bedacht (Freistellung von der ungeliebten Nachtschicht, Uebernachtungen mit Gemahlin in einem Hotel in der Silvesternacht, ...).

Wir (ich) vermute(n), dass die Ruhestandsregelung nicht so ganz selbstlos angeboten wurde und wuerden uns den Vertrag gerne zeigen lassen. Besteht hierauf ein Anspruch?

Gruesse,

Pupsemann

1.890010

Community-Antworten (10)

S
Snooker

08.01.2014 um 23:16 Uhr

Sicher hättet ihr die Möglichkeit nach § 80 Abs.2 BetrVG. Was aber würde es euch nützen, die Vertragsparteien sind sich einig und da werdet ihr nix mehr dran rütteln. Stellt sich mir nur die Frage warum seit ihr nicht vor Vertragsabschluss informiert worden, denn hier wird sich ja was im betrieblichen Ablauf ändern durch die entstandenen personellen Lücken.

S
schmitti

08.01.2014 um 23:39 Uhr

Hier handelt es sich ja um einen Aufhebungsvertrag. Da ist der BR außen vor. ...... Der Betriebsrat (BR) ist bei Aufhebungsverträgen nicht zu beteiligen. Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer/in und dem Arbeitgeber. Er ist eine Vereinbarung, die mit dem Arbeitsvertrag vergleichbar ist. Inhalt einer Aufhebung ist die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages. Die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen ist nicht Bestandteil der Mitbestimmung des BR, weder im § 99 BetrVG noch im § 102 BetrVG (Mitbestimmung bei Kündigung). Der BR hat schon bei der Schließung des Arbeitsvertrages nur bedingt Mitsprache. Die Mitbestimmung nach dem § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dient nur der Kontrolle der Arbeitsbedingungen und dem Schutz anderer Beschäftigten vor Benachteiligung. Sie zielt auf die Sicherung der kollektiven Interessen der Belegschaft bei einer Einstellung.  ....... http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/5einstellungversetzungabmahnungkndigung/52kndigung/5211istderbetriebsratbeiaufhebungsvertrgenzubeteiligen.html

S
Snooker

08.01.2014 um 23:48 Uhr

schmitti Ich bin beim 80iger... Informationsrecht. Aber mit deinen Ausführungen hast Du ansonsten recht.

S
schmitti

09.01.2014 um 00:39 Uhr

Snooker, aber auch der § 80 hilft dem BR nicht den Inhalt eines Auflösungsvertrages einsehen zu können, dürfen. Der Inhalt geht den BR nichts an.

Der Betriebsrat muss draußen bleiben

Eine grundsätzliche Information vorab: Als Betriebsrat haben Sie bei Verhandlungen über Aufhebungsverträge kein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer Vereinbarungen treffen, ohne Sie anzuhören oder Ihnen Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. http://www.betriebsrat-intern.de/newsletterarticle.asp?his=5095.2123.7577&id=14580

H
Hartmut

09.01.2014 um 07:07 Uhr

Hallo Pupsemann, ich fürchte auch, ihr habt kein Einsichtsrecht. Woher nehmen? Das BGB müsste eines einräumen, aber tut es nicht - nicht für euch. Was ihr sehr wohl tun könnt, ist Öffentlichkeitsarbeit.

@schmitti: Vorsicht mit redaktionellen Beträgen als Quelle. Das sind auch nur Meinungen, damit kannst du nichts wirklich belegen.

G
gironimo

09.01.2014 um 10:26 Uhr

Wer hat denn überhaupt den Begriff "Ruhestandsregelung" in den Raum geworfen (diese würden ja die Mitbestimmung auslösen) ?

So wie Du das schreibst, handelt es sich aber in der Tat eher um Aufhebungsverträge.

Und sicher - um genau zu klären, was da gelaufen ist, solltet Ihr schon von Eurem Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG gebrauch machen. Welche Unterlagen hierzu erforderlich sind, kann man aus der Ferne schwer sagen.

Aber wenn sogar BR-Kollegen betroffen sind, dürfte doch hier eine ganz gute Informationsquelle sein - oder?

S
Snooker

09.01.2014 um 10:44 Uhr

Genau das war mein reden gironimo. Hier werden mal eben 3 Arbeitsplätze weg rationalisiert und der BR nicht darüber bescheid. Und selbst wenn die Beiden betroffenen BR´s weniger kooperativ sind, würde ich als BR mir einen anderen Grund einfallen lassen um entweder in die Lohn und Gehaltslisten oder aber in der Personalakte Einsicht zu bekommen.

K
Kölner

09.01.2014 um 10:56 Uhr

Und dann käme so ein Brief...

Sehr geehrte Damen und Herren des Betriebsrates,

Ihrem Informationsbedürfnis entsprechen wollend, teilen wir Ihnen folgendes mit: Herr XXX scheidet zum YYYY aus unserem UN aus Frau DDD scheidet zum EEE aus unserem UN aus ...

Mit allen Mitarbeitern haben wir individualrechtliche und damit ausserhalb des Wirk- und Tätigkeitsbereich des BRs befindliche Vereinbarungen getroffen.

MfG Ihr netter GF

Und was jetzt?

S
Snooker

09.01.2014 um 11:05 Uhr

Ja ne iss mir schon klar das die GL auch so reagieren kann, des halb meine ich auch einen anderen Vorwand finden um Einsicht zu bekommen. Aber im Prinzip ist es eh wurscht weil die Sache ja schon gegessen ist

P
Pupsemann

09.01.2014 um 12:43 Uhr

Hallo beieinander.

Die Mitglieder des BR nebeln sich ein und wollen eher verhindern, dass Details des Deals bekannt werden (allein die Information, dass es einen Deal gibt, kam nicht von ihnen). Aus dieser Richtung ist kaum mit Zuarbeit zu rechnen.

Das es sich um klassische Aufhebungsvertraege handelt ... ich weiss nicht. Die fraglichen Kollegen sind allesamt 63. Ihr Arbeitsvertrag endet also ohnehin demnaechst durch Erreichen des Rentenalters, was einen Aufhebungsvertrag entbehrlich macht? Ich / wir wuerden gleichwohl wissen wollen, wie die "Ruhestandsregelung" gestaltet ist, weil ich / wir befuerchten, dass der AG sich hier Mitglieder des BR zu verpflichten versucht - im Haus stehen seit einiger Zeit Veraenderungen im Raum; die duerften in den naechsten Wochen akut werden. Zwei Mitglieder des BR bekommen nun ploetzlich eine attraktive "Ruhestandsregelung" geschenkt (Geld, ohne dafuer arbeiten zu muessen - Guido Westerwelle wuerde es wohl anstrengungslosen Wohlstand nennen), ein drittes Mitglied ist gerade unter dem wohlwollenden Blick des AG dabei, andere Kollegen aus dem Betrieb zu draengen um sich selbst so auch ueber das Ende des nachwirkenden Kuendigungsschutzes hinaus abzusichern. Macht drei von fuenf Mitgliedern und im Ergebnis einen handlungsunfaehigen BR; Ersatzmitglieder gibt es naemlich nicht.

Ich moechte mich hier nicht an Details abarbeiten, weil das fuers Publikum kaum spannend waere ...

Ein Informationsanspruch besteht hier mMn durchaus. Dem ist der AG ja auch insoweit nachgekommen, als er uns in einem Nebensatz in Kenntnis gesetzt hat, dass "faire Vereinbarungen" getroffen worden seien. Wenn es darueber hinausgehend keine Offenlegungsansprueche gibt, ist das eben so. Nur wuerde das Missbrauch und Nasenprinzip Tuer und Tor oeffnen.

Gruesse vom Pupsemann

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